Auch die Lockerung des Verbots zum 1. Juli 2021 habe daran nichts geändert. Danach ist es möglich, Online-Glücksspiele in Deutschland anzubieten unter der Bedingung, dass eine in Deutschland gültige Lizenz dafür vorliegt. „Ohne eine solche Erlaubnis waren Online-Glücksspiele illegal. Das hat zur Folge, dass die Spieler ihren Verlust vom Anbieter zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem vorliegenden Fall hatte ein Spieler aus Frankfurt am Main zwischen 2017 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Casino-Spielen teilgenommen und dabei 77.867,89 Euro verloren. Die Anbieterin der Sportwetten hat ihren Sitz in Malta und verfügte in diesem Zeitraum über keine gültige Konzession für ihr Angebot. „Den Verlust forderten wir daher zurück“, so Rechtsanwalt István Cocron.
Die beklagte Betreiberin legte in erster Instanz Berufung ein, jedoch wies das OLG Frankfurt am Main diese nun zurück. Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes habe. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, da sie nicht über die erforderliche Konzession für ihr Angebot verfügt habe. Die abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an Online-Glücksspielen seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, führte das OLG aus.
Mit dem Verbot von Online-Glücksspielen seien legitime Gemeinwohlziele verfolgt worden, wie die Bekämpfung der Spielsucht, der Jugend- und Spielerschutz oder die Bekämpfung der Begleit- und Folgekriminalität. Daher stehe das Verbot mit dem Verfassungs- und Unionsrecht im Einklang, führte das OLG aus.
Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an den Spielen möglicherweise selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis von dem Verbot hatte. Vielmehr sei davon auszugehen, dass er „mehr oder minder gedankenlos das Online-Angebot der Beklagten genutzt hat“, erklärte das OLG. Die Beklagte habe auch nichts anderes dargelegt.
Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen zwar etwas gelockert, das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine Lizenz nach wie vor zwingend erforderlich. Das Urteil des OLG Frankfurt am Main ist ein weiterer Beleg dafür, dass Spieler nach wie vor gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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