Neue Ära in Apothekenpreisen: AMPreisV löst Hilfstaxe ab

Die deutsche Apothekenlandschaft steht zu Beginn des neuen Jahres vor einschneidenden Veränderungen, da die langjährige Hilfstaxe durch die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgelöst wird. Die Hilfstaxe, die seit 2019 nicht mehr angepasst wurde, geriet aufgrund gescheiterter Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband in die Kritik. Die Kündigung der Anlagen 1 und 2 durch den DAV führt nun zu einer Neukalkulation der Preise in Apotheken gemäß den §§ 4 und 5 der AMPreisV.

Die AMPreisV legt fest, dass ab dem 1. Januar 2024 die Abrechnung nach klaren Vorgaben erfolgt. Bei der Abgabe von Stoffen in unverändertem Zustand ist ein Festzuschlag von 100 Prozent auf den "Einkaufspreis der üblichen Abpackung" gemäß § 4 Absatz 2 AMPreisV vorgesehen. Für die Zubereitung aus Stoffen beträgt der Festzuschlag 90 Prozent auf den entsprechenden Einkaufspreis gemäß § 5 Absatz 2 AMPreisV. Hierbei wird der tatsächliche Einkaufspreis, inklusive etwaiger Rabatte, für die Rezepturberechnung herangezogen.

Besonders relevant ist die Tatsache, dass verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel in Rezepturen den Listen-Einkaufspreis (Listen-EK) erfordern, ergänzt durch einen Festzuschlag von 90 Prozent auf die erforderliche Packungsgröße. Die AMPreisV sieht außerdem vor, dass Ausgangsstoffe nicht anteilig berechnet werden, was bei der Verwendung von Teilmengen zu einer spezifischen Herangehensweise an die Preisbildung führt.

Trotz dieser klaren Vorgaben herrscht Unsicherheit über die korrekte Abrechnungspraxis. Insbesondere besteht eine Divergenz zwischen den Apothekenverbänden und den Kassen hinsichtlich der verrechenbaren Menge, was das Risiko von Retaxationen erhöht. Der GKV-Spitzenverband hat dem DAV in Verhandlungen mitgeteilt, dass nur die verarbeitete Menge abgerechnet werden soll. Hierbei besteht die Gefahr, dass Apotheken in unklaren Situationen ohne konkrete Hilfestellung Retaxationen ausgesetzt sind.

In dieser Unsicherheit hebt sich eine bemerkenswerte Lösung hervor: die Allrisk-Police von Aporisk, speziell entwickelt für Apotheken. Diese Versicherungslösung, die alle relevanten Risiken berücksichtigt, bietet Apothekern eine Absicherung gegen mögliche Retaxationen und ermöglicht es ihnen, sich auf ihre Hauptaufgaben zu konzentrieren.

Kommentar: Sicherheit für Apotheken in unsicheren Zeiten

Die bevorstehenden Veränderungen in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) markieren einen bedeutenden Schritt für die Apothekenlandschaft in Deutschland. Die Kündigung der langjährigen Hilfstaxe und die Einführung klarer Vorgaben in der AMPreisV erfordern von Apothekern eine rasche Anpassung und Neukalkulation ihrer Preise.

Die Unstimmigkeiten zwischen den Apothekenverbänden und den Kassen bezüglich der verrechenbaren Menge sorgen für Unsicherheit und erhöhen das Risiko von Retaxationen. In dieser Hinsicht ist die Warnung vor möglichen finanziellen Konsequenzen ohne konkrete Hilfestellung seitens der Verbände beunruhigend.

Die vorgestellte Allrisk-Police von Aporisk könnte sich als Schlüssel zur Absicherung gegen derartige Risiken erweisen. In Zeiten der Unsicherheit bietet diese speziell für Apotheken entwickelte Versicherungslösung eine umfassende Absicherung, die über herkömmliche Policen hinausgeht. Die Apotheken können sich darauf verlassen, dass sie bei der Umsetzung der neuen Regelungen in der AMPreisV nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell geschützt sind.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Veränderungen eine verbesserte und stabilere Grundlage für die Apotheken schaffen und dass zukünftige Entwicklungen zu mehr Klarheit und Sicherheit in der Abrechnungspraxis führen werden.

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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