Pflegekompetenzgesetz: Pflegekräfte werden am Bett gebraucht, nicht im Büro

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) begrüßt grundsätzlich die Eckpunkte eines Pflegekompetenzgesetzes. Doch nicht alle Punkte stoßen auf Zustimmung. Dazu erklärt Isabell Halletz, Geschäftsführerin des AGVP:

„Die Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen ist wichtig, um den Beruf zu stärken. Dadurch wird den Pflegefachpersonen mehr Verantwortung im eigenständigen Handeln übertragen und im Wettbewerb um das dringend benötigte Personal der Anschluss an internationale Standards ermöglicht. Ob eine berufsständische Vertretung auf Bundesebene dafür notwendig ist oder damit ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen wird, hängt von einer klaren Beschreibung der Zuständigkeiten und Aufgaben ab. Im schlimmsten Fall werden die Prozesse unnötig verlangsamt und zusätzliches Personal gebunden.

Dass Pflegefachpersonen künftig im Auftrag des Medizinischen Dienstes Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchführen können, ist ein guter Ansatz. Allerdings sollte die Verantwortung und Entscheidungshoheit dann auch komplett auf die Pflege übertragen werden, da die Pflegefachpersonen durch den regelmäßigen Kontakt die Entwicklung der Pflegebedürftigen am besten beurteilen können. Die Kompetenzerweiterung bietet insbesondere älteren Pflegefachpersonen die Chance, länger im Beruf zu verbleiben. Auch diejenigen, die aus der aktiven Pflege ausgeschieden sind, könnten dadurch wieder reaktiviert und für die Begutachtungen beauftragt werden. Wichtig ist, dass die zusätzlichen Tätigkeiten entsprechend durch die Pflegekassen vergütet werden.“

Über den Arbeitgeberverband Pflege e.V.

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

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