Das ändert sich ab Januar 2024 im Straßenverkehr

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  • Vier bis fünf Cent mehr pro Liter an der Zapfsäule
  • Kinder benötigen zum Reisen Personalausweis oder Reisepass
  • Führerscheinprüfung um 11 Prozent teurer
  • 2,2 Mio. Autofahrende profitieren von besserer Einstufung bei Kfz-Versicherung

Pünktlich zum Jahresbeginn treten auch in 2024 wieder neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr in Kraft. Pünktlich zum Jahreswechsel informiert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, was ab Januar 2024 gilt.

Tanken wird wegen CO2-Steuer teurer

Eine Erhöhung der CO2-Steuer ab Januar war ohnehin geplant: Statt 30 Euro sollten dann 40 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 bei Benzin und Diesel fällig werden. Nach der kürzlichen Haushaltseinigung der Bundesregierung fällt dieser Betrag allerdings höher aus als bisher angenommen. Ab Januar werden 45 Euro pro Tonne fällig. Für Autofahrende bedeutet dies nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie eine dauerhafte Preiserhöhung für Benzin und Diesel: etwa vier bis fünf Cent mehr pro Liter. Und das unabhängig von möglichen Preiserhöhungen durch die Mineralölkonzerne.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig. ACE-Tipp: Rechtzeitig beantragen, da die Bearbeitungszeit von Reisepässen mehrere Wochen betragen kann.

Einerseits wird Familien das Reisen durch die längere Gültigkeit erleichtert. Andererseits soll Kindesmissbrauch im Ausland durch die Einführung eines elektronischen Reisepasses verhindert werden.

Führerscheinprüfungen werden teurer

Bereits Mitte Dezember wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen, die auch die Kosten für Führerscheinprüfungen um 11 Prozent steigen lässt. Sobald sie in Kraft tritt, erhöht sich die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssen Prüflinge inzwischen 130 Euro zahlen, statt wie bisher circa 117.

Neue Regional- und Typenklassen bei der Kfz-Versicherung

Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Unfall- und Schadenrisiko für die Autoversicherungen neu. Für viele Autofahrende ändert sich damit der Versicherungsbeitrag. Für 76 Bezirke und rund sechs Millionen Autofahrende verändern sich 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. In 45 Bezirken und etwa 3,8 Millionen Kfz-Besitzende steigen die Einstufungen. 31 Bezirke mit etwa 2,2 Millionen Autofahrenden profitieren von einer besseren Einstufung. Für 336 Bezirke mit etwa 36,4 Millionen Versicherten ändert sich hier nichts. Etwa 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte profitieren künftig von besseren Einstufungen, für rund 3,3 Millionen Versicherte wird es teurer.

Die neue unverbindliche Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) besagt, dass rund 5,4 Millionen Autofahrende in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren und dass für 7,4 Millionen künftig höhere Einstufungen gelten. Für 70 Prozent, bzw. rund 29,4 Millionen Autofahrende bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

Weitere Änderungen im Januar:

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Alle Informationen zu den Neuerungen im Straßenverkehr gibt es regelmäßig aktualisiert hier:

>> Neuerungen im Straßenverkehr 2024

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