„Dies führt zu Problemen bei Energieberatenden und zur Verunsicherung und Demotivation bei Sanierungswilligen, berichtet Stefan Bolln, der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH. Das Problem: Sowohl für die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), als auch für die Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) und den Klimafreundlichen Neubau (KFN) gibt es keinen konkreten Wiedereröffnungszeitpunkt.
„Auch für sanierungswillige Hausbesitzende ist dies ein nicht akzeptabler Zustand, da die ausgesetzte Förderung keine Unterstützung bei der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne ermöglicht. Just diese sind aber beispielsweise bei der Einzelmaßnahmenförderung Grundvoraussetzung für den Erhalt der vollen Unterstützung“, so Bolln. Liegt kein iSFP vor, halbieren sich die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro. Außerdem lässt sich ohne den sogenannten iSFP-Bonus der Fördersatz nicht von 15 auf 20 Prozent steigern. „Im Prinzip kommt dies einer Förderkürzung durch die Hintertür gleich: Statt 12.000 Euro Unterstützung lassen sich ohne Sanierungsfahrplan nur 4.500 Euro erreichen“, rechnet Bolln vor. Kuriosum am Rande: Eigentümer:innen können den iSFP auch nicht selbst in Auftrag geben, für die Maßnahmenförderung ist es notwendig, dass dieser ebenfalls gefördert ist und über eine Fördernummer verfügt.
Die zum Jahreswechsel eingeführte Pflicht, für den Erhalt der vollen Fördersumme einen iSFP durchführen zu lassen, hält der GIH für grundsätzlich richtig: „Energetische Sanierungen sind kein Laientheater und wer sein Vorhaben mithilfe von Steuergeldern umsetzen möchte, sollte dies nur unter Einbezug einer einschlägigen Expertise tun können. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die entsprechenden Fördertöpfe umgehend wieder zu öffnen und dafür zu sorgen, dass sowohl die Energieberatung als auch das Sanierungsgeschehen wieder Fahrt aufnehmen können“, so Bolln.
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