Apotheken-Nachrichten von heute: Risiken, Reformen und Resilienz im Fokus

In dieser Ausgabe tauchen wir tief in die aktuellen Entwicklungen des deutschen Gesundheitssektors ein. Von den Herausforderungen von All-Risk-Policen für Apotheken bis zur kontroversen Entscheidung des SAV zur Verschreibungspflicht von Desogestrel. Begleiten Sie uns bei einem Besuch des CDU-Landrats in der Damian-Apotheke Dinslaken und erfahren Sie, wie Apotheken kreativ gegen drohende Schließungen kämpfen. Wir beleuchten den OTC-Einbruch 2023, hören die Forderungen der Zahnärzte nach Investorenregulierung und betrachten die aktuellen Schwierigkeiten bei der Einführung des E-Rezepts. Entdecken Sie auch die effiziente Lösung für Lieferengpässe mit dem neuen Kürzel ‚TMA‘ und erfahren Sie, wie innovative Personalgewinnung die Apothekenlandschaft prägt. Abgerundet wird die Ausgabe mit einem Blick auf den Boom digitaler Gesundheitsanwendungen und der Klärung der Apothekenabrechnung von Privatrezept-Rezepturen nach der Umstellung auf die AMPreisV.

Herausforderungen und Fallstricke von All-Risk-Policen für Apotheken: Auf der Suche nach umfassendem Versicherungsschutz

In der heutigen volatilen Geschäftswelt ist der Schutz vor unvorhersehbaren Risiken für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Apotheken, als wichtige Akteure im Gesundheitswesen, sind dabei keine Ausnahme. Viele Apotheken setzen auf sogenannte All-Risk-Policen, die sich als Versicherung gegen unbenannte Gefahren präsentieren. Doch hinter dem verlockenden Versprechen lauern nuancierte Herausforderungen, die eine genaue Prüfung und Überlegung erfordern.

All-Risk-Policen suggerieren einen umfassenden Vollkasko-Schutz, der alle möglichen Risiken abdeckt. Doch die Realität sieht oft anders aus. Trotz des scheinbaren Rundum-Schutzes haben Apothekeninhaber einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen, um nicht in einer unerwarteten Versicherungslücke zu landen.

Ein zentraler Punkt, den es zu beachten gilt, ist die genaue Definition der versicherten Gefahren. Während All-Risk-Policen den Eindruck erwecken, sämtliche Risiken abzudecken, enthalten die Policen oft Klauseln und Ausschlüsse, die den Schutz begrenzen. Ein ungenaues Verständnis dieser Feinheiten kann zu unangenehmen Überraschungen im Schadensfall führen.

Insbesondere Naturkatastrophen, wie beispielsweise Überschwemmungen oder Erdbeben, sind häufig in den Klauseln von All-Risk-Policen ausgeschlossen. Apotheken, die in geografisch gefährdeten Gebieten operieren, sollten daher sicherstellen, dass ihr Versicherungsschutz auch diese spezifischen Risiken abdeckt.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Wertermittlung im Schadensfall. All-Risk-Policen bieten oft keine pauschale Deckung, sondern verlangen eine genaue Inventur und Wertermittlung der verlorenen oder beschädigten Güter. Apotheker sollten daher regelmäßige Bestandsaufnahmen durchführen und sicherstellen, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert entspricht, um im Ernstfall nicht unterversichert zu sein.

Nicht zuletzt ist die Kommunikation mit dem Versicherungsanbieter von entscheidender Bedeutung. Apothekeninhaber sollten ihre Versicherungspolice sorgfältig durchgehen und offene Fragen direkt mit dem Anbieter klären. Eine klare Kommunikation hilft, Unklarheiten zu beseitigen und sicherzustellen, dass im Schadensfall eine reibungslose Abwicklung erfolgt.

Insgesamt sollten Apothekeninhaber bei der Auswahl einer All-Risk-Police einen kritischen Blick auf die Details werfen. Ein erfahrener Versicherungsmakler kann dabei unterstützen, die individuellen Bedürfnisse zu verstehen und eine maßgeschneiderte Police zu finden. Denn letztendlich ist der Versicherungsschutz nur so stark wie seine genaue Anpassung an die spezifischen Risiken und Bedürfnisse einer Apotheke.

Besuch des CDU-Landrats in der Damian-Apotheke Dinslaken: Apothekerin klagt über Verlustgeschäft und fordert Reformen

Im Bemühen, Politiker auf die prekäre Lage der Apotheken aufmerksam zu machen, empfing Kathrin Luboldt, Vizepräsidentin der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), kürzlich Ingo Brohl, den CDU-Landrat des Kreises Wesel in Nordrhein-Westfalen, in ihrer Damian-Apotheke Dinslaken. Das Treffen diente dazu, einen Einblick hinter die Kulissen zu gewähren und mit möglichen Vorurteilen aufzuräumen, die häufig die Realität der Apothekenbetreiber nicht widerspiegeln.

Luboldt machte deutlich, dass das öffentliche Bild von florierenden Apotheken nicht der Wirklichkeit entspricht. Die Vergütung für Apothekenleistungen stagniert seit zwei Jahrzehnten auf dem Niveau von vor 20 Jahren. Dringende Reformen seien unerlässlich, betonte die Vizepräsidentin der AKNR. In den letzten zehn Jahren seien die Kosten um alarmierende 60 Prozent gestiegen, und einige Apothekeninhaber hätten nun weniger Einkommen als ihre Angestellten.

Besonders belastend sind die hohen Kosten für Arzneimittel, die Apotheken mehr schaden als nützen. Luboldt verdeutlichte, dass die prozentuale Beteiligung an den Einkaufspreisen lediglich bei drei Prozent liegt, die oft von den Apotheken vorfinanziert werden müssen. Dies führe dazu, dass Apotheken, die sich kurzfristig im Dispo befinden, möglicherweise sogar draufzahlen müssten. Zusätzlich belasten Retaxationen und verzögerte Vergütungen der Krankenkassen die ohnehin angespannte finanzielle Lage der Apotheken.

Landrat Ingo Brohl zeigte Verständnis für diese finanziellen Herausforderungen und äußerte seine Sorgen über die sinkende Zahl an Apotheken. Er betonte, dass Krankenkassen zwar ihre Finanzen stabil halten müssten, ihre primäre Aufgabe jedoch darin bestehe, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Brohl appellierte an den Bundesgesundheitsminister, Maßnahmen zu ergreifen und den Apotheken eine Zukunftsperspektive zu bieten.

Ein weiterer Kritikpunkt von Luboldt betraf das E-Rezept, bei dem es an ausreichender Information seitens des Bundesgesundheitsministeriums, der Krankenkassen und der Gematik mangle. Sie forderte eine Friedenspflicht seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um den bürokratischen Hürden und unklaren formalen Aspekten entgegenzuwirken.

In Bezug auf die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte Luboldt Skepsis. Sie argumentierte, dass das, was als praktikable und unbürokratische Lösung dargestellt werde, in der Praxis nicht umsetzbar sei. Dies könne zu einer Verschlechterung der Versorgungslage und zu Rosinenpickerei führen. Luboldt betonte, dass gute Gesundheitsversorgung Geld koste, eine Tatsache, die Lauterbach endlich anerkennen müsse.

Abschließend unterstrich Luboldt die unerlässliche Rolle der Apotheken für die Versorgung vor Ort. Als erste Anlaufstelle bei Gesundheitsproblemen und Vertrauensinstanz entlasten sie die Hausarztpraxen erheblich. Landrat Brohl versicherte, dass er die Apotheken unterstütze und sich weiterhin für ihre Belange einsetzen werde, insbesondere in Gesprächen mit den regionalen Abgeordneten. Luboldt schloss mit der klaren Aussage, dass die bewährten Strukturen der Apotheken unbedingt erhalten bleiben müssen.

Entscheidung des SAV: Desogestrel bleibt rezeptpflichtig – Neue Impulse für die Verhütungsdebatte

In einer entscheidenden Entwicklung hat der Sachverständigenausschuss (SAV) für Verschreibungspflicht ein einstimmiges Votum gegen den OTC-Switch von Desogestrel abgegeben, womit die Minipille weiterhin rezeptpflichtig bleibt. Die heutige Sitzung des Ausschusses sah keine weiteren Switches auf der Agenda vor.

Das Kurzprotokoll der Veranstaltung enthält die eindeutige Empfehlung des SAV, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Desogestrel 75 ?g zur oralen Anwendung abzulehnen. Trotz dieser Empfehlung liegt die abschließende Entscheidung nun beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Historisch betrachtet folgt das BMG in der Regel den Empfehlungen des SAV, doch es bleibt abzuwarten, ob dies auch in diesem Fall der Praxis entsprechen wird. Jegliche Anpassung der Arzneimittelverschreibungsverordnung bedarf anschließend der Zustimmung des Bundesrats.

Die Entscheidung des SAV, die rezeptpflichtige Natur von Desogestrel beizubehalten, wirft Fragen auf und führt zu einer Debatte über die Verhütungsmittelpräferenzen der Frauen. Experten argumentieren, dass die Pille nicht mehr das dominierende Verhütungsmittel ist und vermehrt vom Kondom abgelöst wird. Ein möglicher Grund hierfür könnte in der bestehenden Verschreibungspflicht liegen.

Eine Studie unter Frauen im gebärfähigen Alter zeigt, dass mehr als die Hälfte angibt, dass mit der Verschreibungspflicht verbundene Probleme, wie lange Wartezeiten in Arztpraxen, Zeitmangel für Terminvereinbarungen und der Aufwand für die Beschaffung von Verhütungsmitteln, den Zugang zu oralen Verhütungsmitteln erschweren. Befürworter eines OTC-Switch argumentieren, dass eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht den Zugang zu hormonellen Verhütungsmitteln erleichtern würde.

Ein weiteres Argument für den OTC-Switch ist die Annahme, dass Monopräparate, insbesondere solche, die ausschließlich Gestagene enthalten wie die Minipille, risikoärmer sind hinsichtlich unerwünschter Wirkungen, wie beispielsweise einem Thromboserisiko, da Estrogene Nebenwirkungen ausbleiben.

Die Apotheken positionieren sich ebenfalls für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht, betonend, dass Frauen einen unkomplizierten Zugang zu hormonellen Verhütungsmitteln benötigen. Falls jedoch ein OTC-Switch für Desogestrel 75 ?g erfolgt, unterstreicht eine im "European Journal of Contraception & Reproductive Health Care" veröffentlichte Studie die Notwendigkeit entsprechender Schulungen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des SAV und die Argumente für oder gegen einen OTC-Switch von Desogestrel einen maßgeblichen Einfluss auf die Verhütungsmittellandschaft haben werden. Die Diskussion über die Verschreibungspflicht von Desogestrel setzt sich fort, während die endgültige Entscheidung des BMG erwartet wird.

Einkaufsflashmob im Müggelpark: Gemeinsam für den Erhalt lokaler Geschäfte

Im Angesicht der drohenden Schließung von 45 Real-Märkten Ende März und den damit verbundenen Konsequenzen für lokale Geschäfte, insbesondere Apotheken, hat die Kreuz-Apotheke im Müggelpark Gosen eine kreative Initiative ins Leben gerufen, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren und Unterstützung zu gewinnen. Der Einkaufspark, der bereits in den letzten Monaten mit zunehmenden Leerständen konfrontiert war, sieht sich nun dem Verlust seines größten Mieters "Mein Real" zum 1. April gegenüber. Die Apotheke, als Untermieter von Real, steht vor der Herausforderung, ihren Mietvertrag zu erneuern, um im Müggelpark zu verbleiben.

Jörg Brinckmann, Inhaber der Kreuz-Apotheke, betont die Bedeutung des Einkaufsmarkts als Frequenzbringer und zeigt sich besorgt über mögliche Auswirkungen auf die Geschäfte im Müggelpark. Die Kündigung seines Mietvertrags aufgrund der Real-Insolvenz könnte zu einer Verringerung der Besucherzahlen führen, was wiederum die Öffnungszeiten der Apotheke beeinträchtigen könnte. Trotz dieser Unsicherheiten bleibt Brinckmann optimistisch und verweist auf das Interesse des Bürgermeisters an der Erhaltung der Apotheke.

In Anbetracht dieser Herausforderungen hat Anja Grabs, Gemeindevertreterin für Bündnis 90/Die Grünen, eine Flashmob-Aktion namens "Wir retten den Müggelpark" ins Leben gerufen. Ziel ist es, den verbleibenden Mietern Hoffnung zu geben und die Bedeutung des Müggelparks als Einkaufszentrum zu unterstreichen. Der erste Buykott, für den 27. Januar angesetzt, wird mit einer symbolischen Schlange vor der Apotheke ein visuelles Zeichen setzen. Grabs ruft die Gemeinschaft dazu auf, sich zahlreich zu beteiligen und betont die Wichtigkeit, die Apotheke als Anker für den Müggelpark zu erhalten.

Die Flashmob-Aktion wird als Mittel angesehen, die Dringlichkeit der Situation zu verdeutlichen. Grabs macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, denen sich die Apotheke und andere Geschäfte im Müggelpark gegenübersehen werden, wenn Real das Zentrum verlässt. Die Initiative soll nicht nur lokale Unterstützung mobilisieren, sondern auch dazu dienen, die Aufmerksamkeit auf die Suche nach einem Nachfolger für Real zu lenken.

Angesichts der Herausforderungen für Shoppingcenter in der modernen Zeit schlägt Grabs alternative Maßnahmen vor, um Kunden anzulocken. Sie schlägt vor, dass der Müggelpark mindestens 50 Prozent seiner Ladenflächen für Cafés, Restaurants und Bistros oder einen Foodcourt nutzt. Darüber hinaus schlägt sie vor, den Energiekosten durch die Installation von Solaranlagen auf dem Dach entgegenzutreten, wobei die Apotheke Interesse an dieser nachhaltigen Lösung bekundet.

Die Flashmob-Aktion und die damit verbundenen Ideen werden als entscheidende Schritte betrachtet, um den Müggelpark zu erhalten und den lokalen Geschäften eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Grabs unterstreicht die Wichtigkeit der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Dringlichkeit der Situation und die Zusammenarbeit von Mietern, Vermietern und der Gemeinde, um kreative Lösungen für die Herausforderungen des modernen Einzelhandels zu finden.

Notdienst-Gebühr im Fokus: Das übersehene ‚Noctu‘-Kreuz auf E-Rezepten sorgt für Unmut

Im Apotheken-Notdienst sorgt ein scheinbar einfacher, aber entscheidender Punkt für Unmut und Verwirrung: das vergessene "Noctu"-Kreuz auf elektronischen Rezepten. Die Folgen dieser scheinbaren Kleinigkeit können zu Diskussionen, zusätzlichen Kosten für Patient:innen und Kopfschmerzen für Apotheker:innen führen. Ein Blick auf die Hintergründe zeigt, warum dieses vergessene Kreuz ein ernsthaftes Problem im Gesundheitssystem darstellt.

Die Gebühr von 2,50 Euro, die Apotheken für den Notdienst erheben können, wird zum Stolperstein, wenn das E-Rezept nicht ordnungsgemäß mit dem "Noctu"-Vermerk versehen ist. Der gesetzliche Rahmen gemäß § 6 der Arzneimittelpreisverordnung sieht vor, dass diese Gebühr zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erhoben werden kann. Die fehlende Kennzeichnung auf dem E-Rezept führt jedoch dazu, dass die Apotheke gezwungen ist, die Gebühr direkt dem Patienten in Rechnung zu stellen.

Im Vergleich zur herkömmlichen Papierrezept-Ära wird das Problem durch die Umstellung auf E-Rezepte weiter verschärft. Während es zuvor möglich war, nach Rücksprache mit dem Arzt nachträglich Änderungen vorzunehmen, ist dies nun nicht mehr so einfach möglich. Die Inhaberin einer Apotheke aus Brandenburg berichtet, dass sie erstmals mit einem E-Rezept im Notdienst konfrontiert wurde und das fehlende "Noctu"-Kreuz zum Dilemma wurde. Das Fehlen einer Möglichkeit zur nachträglichen Anpassung sorgt nicht nur für Unverständnis bei den Patient:innen, sondern stellt auch die Apotheken vor eine finanzielle Herausforderung.

Das Problem erstreckt sich auch auf die Unterschiede zwischen den Ersatz- und Primärkassen. Während die Ersatzkassen gemäß ihren Verträgen die Notdienstgebühr übernehmen, variieren die Regelungen bei den Primärkassen je nach regionalen Lieferverträgen. Diese Unklarheiten und Unterschiede in den Regelungen setzen Apotheker:innen zusätzlich unter Druck.

Ein weiterer Aspekt, der zu Spannungen führt, ist die sogenannte "Kann"-Entscheidung. Das "Noctu"-Feld auf dem E-Rezept ist abhängig von der Einschätzung der Arztpraxis, ob es sich um einen Notfall handelt oder nicht. Diese subjektive Beurteilung kann zu Missverständnissen führen und Patient:innen, insbesondere diejenigen von der Zuzahlung befreit sind, in unangenehme Diskussionen verwickeln.

Die Apothekerin aus Brandenburg betont die Notwendigkeit, die Praxen über die Konsequenzen dieses scheinbar kleinen Details zu informieren und entsprechend zu schulen. Dies sei entscheidend, um weiteren Unmut bei Patient:innen zu vermeiden und Apotheken vor möglichen Retaxationen zu schützen.

Insgesamt zeigt diese Problematik rund um das "Noctu"-Kreuz auf E-Rezepten, wie kleine Details im komplexen Gesundheitssystem erhebliche Auswirkungen haben können. Eine klare Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren, von den Arztpraxen über die Apotheken bis hin zu den Kassen, ist notwendig, um solche Missverständnisse zu verhindern und einen reibungslosen Ablauf im Notdienst sicherzustellen.

Apothekenverkäufe 2023: OTC-Einbruch durch ausgebliebene Erkältungswelle und Preisanstieg

Im Verlauf des vergangenen Jahres verzeichneten Apotheken einen spürbaren Rückgang der Verkaufszahlen bei rezeptfreien Medikamenten (Over-the-Counter, OTC), wie eine detaillierte Analyse von Insight Health offenbart. Ein maßgeblicher Faktor für diesen Rückgang war das überraschende Ausbleiben einer signifikanten Erkältungswelle gegen Ende des Jahres.

Die Kundenfrequenz in Apotheken, gemessen anhand der Anzahl der ausgestellten Bons, wies für das Jahr 2023 einen Rückgang von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf. Obwohl eine gesteigerte Nachfrage im Herbst verzeichnet wurde, blieb im Dezember eine ausgeprägte Erkältungswelle aus, die im Jahr 2022 noch für einen deutlichen Anstieg gesorgt hatte. Im Gesamtvergleich zum Jahr 2019 zeigt sich ein besorgniserregendes Minus von 14,2 Prozent für das gesamte Jahr.

Das Geschäft mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln (OTC) verzeichnete aufgrund der ausbleibenden Nachfrage zum Jahresende einen Rückgang. Die Anzahl der verkauften Packungen lag 3,5 Prozent unter dem Vorjahresniveau, während der Gesamtwert noch um 5,2 Prozent zulegte. Ein entscheidender Faktor hierbei war der auffällige Anstieg des durchschnittlichen Verkaufspreises je Packung um 14,7 Prozent. Im Vergleich zu 2019 verzeichnete der Absatz einen Rückgang um 3,5 Prozent, während der Umsatz um 7,7 Prozent anstieg. In diesem Zeitraum stiegen die Preise jedoch um beachtliche 19,3 Prozent.

Das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx) erwies sich im Vergleich dazu als vergleichsweise stabil. Im Vorjahresvergleich verzeichnete der Absatz einen Anstieg um 1,5 Prozent nach Packungen und um 4,2 Prozent nach Umsatz. Im Vergleich zu 2019 stieg der Absatz um 5 Prozent, während der Umsatz einen markanten Zuwachs von 23,5 Prozent verzeichnete. Dieser positive Trend lässt sich auf einen Sondereffekt zurückführen: Seit September 2020 werden hochpreisige Hämophilie-Präparate wieder über Apotheken vertrieben.

Hinsichtlich der Erkältungsmittel (OTC und Rx) zeigte sich eine bemerkenswerte Schwankung in den Verkaufszahlen. In den Kalenderwochen 40 und 41 waren die Abverkäufe schwach, stiegen jedoch in den folgenden vier Wochen an und lagen im OTC-Bereich sogar über dem Vorjahresniveau – in Kalenderwoche 43 sogar um knapp 19 Prozent. Ab Kalenderwoche 45 nahm die Nachfrage jedoch drastisch ab, und nur in Kalenderwoche 52 gab es aufgrund unterschiedlicher Feiertage eine leichte Annäherung. Insgesamt lagen die Absätze im OTC-Bereich in den Kalenderwochen 40 bis 52 um 15 Prozent unter dem Vorjahresniveau, im Rx-Bereich sogar knapp 31 Prozent niedriger.

Diese Entwicklungen werfen einen detaillierten Blick auf die Veränderungen im Gesundheitssektor und verdeutlichen die Auswirkungen von unvorhersehbaren Ereignissen auf den Pharmamarkt. Während das OTC-Geschäft unter der ausbleibenden Erkältungswelle und den gestiegenen Durchschnittspreisen leidet, zeigt sich das Rx-Geschäft als vergleichsweise widerstandsfähig, gestützt durch spezifische Produktkategorien und Sondereffekte. Der Blick auf diese Zahlen bietet einen Einblick in die komplexen Dynamiken des Gesundheitsmarktes und könnte für Branchenakteure und Verbraucher gleichermaßen von Interesse sein.

Verschreibungspflicht für Minipille bleibt: Entscheidung des Sachverständigen-Ausschusses wirft Fragen auf

In der aktuellen Entscheidung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht bei seiner 88. Sitzung in Deutschland wurde über den Over-the-Counter (OTC)-Switch von Desogestrel 75 µg zur oralen Anwendung abgestimmt, mit dem Ergebnis, dass Präparate mit diesem Gestagen weiterhin der Verschreibungspflicht unterliegen werden. Diese Entscheidung kommt nach einer intensiven öffentlichen Debatte darüber, ob orale Verhütungsmittel, insbesondere solche, die nur Gestagen enthalten (sogenannte Minipillen), auch ohne ärztliche Verschreibung erhältlich sein sollten.

Im Juli 2021 hatte Großbritannien bereits einen wegweisenden Schritt unternommen, indem die Handelspräparate Lovima- und Hana-Filmtabletten mit jeweils 75 Mikrogramm Desogestrel als erste hormonelle Kontrazeptiva aus der Rezeptpflicht entlassen wurden. Diese Entscheidung hatte die Frage nach einer ähnlichen Freigabe in Deutschland aufgeworfen und führte zur aktuellen Diskussion im Sachverständigen-Ausschuss.

Die Einmütigkeit der Ablehnung des Antrags auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Desogestrel 75 µg mag überraschen, da es sowohl Gründe gegen als auch Gründe für einen OTC-Switch gibt. Eine genaue Analyse der Hintergründe dieses Abstimmungsergebnisses wird jedoch erst im noch ausstehenden, detaillierten Ergebnisprotokoll des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ersichtlich sein. Das bisher veröffentlichte Kurzprotokoll gibt lediglich einen knappen Überblick über die Entscheidung.

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), welches wiederum tatsächliche Änderungen an der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) durch Rechtsverordnungen umsetzt. Diese regulatorische Struktur unterstreicht die Bedeutung der aktuellen Entscheidung und ihre möglichen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der "Minipille" in Deutschland.

Es bleibt abzuwarten, welche Informationen das ausführliche Ergebnisprotokoll enthüllen wird und inwiefern diese Entscheidung die Diskussion um den OTC-Switch von Verhütungsmitteln in Deutschland beeinflussen wird. Der Ausgang der Debatte wird sicherlich von Interesse für medizinische Fachkreise, politische Entscheidungsträger und die breite Öffentlichkeit sein, da er direkte Auswirkungen auf den Zugang zu Verhütungsmitteln und die Patientenautonomie haben kann.

Zahnärzte fordern Regulierung von Investoren: Klarheit für die Zukunft der medizinischen Versorgungszentren

In einem aktuellen Appell an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine verstärkte Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch externe Investoren gefordert. Die zahnärztlichen Vertreter betonen die wachsende Bedeutung von MVZ, insbesondere solchen, die von versorgungsfremden Investoren, darunter Private-Equity-Gesellschaften, betrieben werden.

Die Forderungen wurden im Kontext des kürzlich bekannt gewordenen Referentenentwurfs für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) laut. Die KZBV und die BZÄK sehen dringenden Handlungsbedarf und appellieren an Minister Lauterbach, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung und den Betrieb von sogenannten investorengetriebenen MVZ (iMVZ) zu regulieren.

Die Kritik an externen Investoren, insbesondere Private-Equity-Gesellschaften, zielt darauf ab, dass diese oft kleine und finanziell angeschlagene Krankenhäuser erwerben, um sie als Basis für die Gründung von iMVZ und größeren MVZ-Ketten zu nutzen. Aktuellen Statistiken zufolge beträgt der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen Versorgungszentren mittlerweile 30,4 Prozent und zeigt einen ansteigenden Trend, was Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Patientenversorgung verstärkt.

Die Zahnärzte argumentieren, dass rein renditeorientierte iMVZ wenig zur Verbesserung der Versorgung in ländlichen Gebieten beitragen und auch weniger zur Betreuung vulnerabler Bevölkerungsgruppen beitragen als herkömmliche Praxen. Analysen von Abrechnungsdaten legen zudem nahe, dass es in iMVZ zu Über- und Fehlversorgungen im Vergleich zu herkömmlichen Praxen kommen kann.

Besonders bemerkenswert ist die Forderung nach spezifischen Regelungen im GVSG, die den besonderen Anforderungen der zahnärztlichen Versorgung Rechnung tragen sollen. Hierzu schlägt die KZBV vor, dass ein räumlicher und fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses zur Voraussetzung für die Gründungsbefugnis eines iMVZ gemacht werden sollte. Zusätzlich fordern sie die Schaffung von iMVZ-Registern und die Verpflichtung für iMVZ-Betreiber, auf Praxisschildern und Websites klare Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, um die erforderliche Transparenz sicherzustellen.

Der Präsident der BZÄK, Christoph Benz, unterstreicht die ablehnende Haltung gegenüber fachfremden Investoren in der Zahnmedizin und betont, dass die Branche keine externen Investoren benötige, die in gut versorgten Regionen agieren, um Renditeversprechen zu erfüllen. Zusätzlich wird auf einen Bericht eines amerikanischen Forschungsteams hingewiesen, der die Auswirkungen von Private-Equity-Akquisitionen von Krankenhäusern auf die klinische Qualität der Versorgung untersucht hat, wobei erschreckende Ergebnisse zu Tage kamen.

Die Zahnärzte schließen sich damit anderen Stimmen an, die bereits im Dezember 2023 eine stärkere Regulierung gefordert haben. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) äußerte in einem offenen Brief Bedenken und setzte sich für eine verstärkte Regulierung ein, ein Anliegen, das auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankert wurde. Minister Lauterbach selbst hatte bereits 2022 angekündigt, Investoren, die mit ausschließlicher Profitgier Arztpraxen aufkaufen, einen Riegel vorzuschieben.

Insgesamt verdeutlicht diese Entwicklung die anhaltende Debatte über die Rolle von externen Investoren im Gesundheitswesen und die Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung. Der Ruf nach klaren gesetzlichen Vorgaben und einer stärkeren Regulierung von iMVZ spiegelt die Sorge wider, dass kommerzielle Interessen die Patientenversorgung beeinträchtigen könnten.

Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts: KBV-Vorstand Steiner kritisiert Apothekerschaft

Die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) stößt auf weiterhin auf Probleme, insbesondere in Apotheken. Das Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner äußerte kürzlich ihr Unverständnis über die Beschwerden der Apothekerschaft bezüglich dieser digitalen Verordnungen und forderte Apotheken sowie die Gematik auf, für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.

Ein Hauptanliegen der Apothekerschaft betrifft den als zu hoch empfundenen Aufwand im Zusammenhang mit der Umsetzung des E-Rezepts. Insbesondere wird moniert, dass Patienten in die Apotheke kommen, jedoch das E-Rezept noch nicht über den Fachdienst abrufbar ist. Ein häufig auftretendes Problem besteht darin, dass Praxen die Stapelsignatur verwenden, wodurch die Rezepte erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden können.

Sibylle Steiner bestätigte diese Problematik und wies darauf hin, dass die KBV die Ärzteschaft bereits in den vergangenen Monaten mehrfach auf die Möglichkeiten der Komfortsignatur hingewiesen habe. Dennoch berichtet die KBV von Fällen, in denen Rezepte trotz sofortiger Signatur und Versendung nicht vom Fachdienst abrufbar sind. Um diesem zeitlichen Verzögerungsproblem entgegenzuwirken, befindet sich die KBV derzeit in Gesprächen mit der Gematik.

Besonders befremdlich empfindet Steiner die Praxis, Patienten mit dem Hinweis auf einen Ausdruck des QR-Tokens zurück in die Arztpraxis zu schicken. Ihrer Ansicht nach sollten Apotheken in der Lage sein, volldigitale Lösungen zu unterstützen und E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) einzulösen.

Ein weiterer Punkt, der für Unmut sorgt, betrifft mögliche Retaxationen aufgrund unklarer Angaben zur Berufsbezeichnung auf den digitalen Verordnungen. Die KBV hatte bereits vorgeschlagen, das Freitextfeld Berufsbezeichnung als Prüffeld zu streichen. Die qualifizierte elektronische Signatur sollte ausreichend belegen, dass ein Arzt oder eine Ärztin das E-Rezept ausgestellt hat. Dennoch warnt der Deutsche Apothekerverband (DAV) vor möglichen Retaxationen, da die Berufsbezeichnung häufig nicht eindeutig oder gar nicht ausgefüllt wird.

Steiner bezeichnet diese Warnungen als verwunderlich und sieht bürokratische Hürden, die die reibungslose Umsetzung des E-Rezepts behindern. Die KBV hat bereits Gespräche mit einigen Krankenkassen geführt, die zugesichert haben, in solchen Fällen nicht zu retaxieren. Die DAV-Spitze fordert jedoch einen allgemeinen Retaxschutz für das E-Rezept im gesamten Jahr 2024.

Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Situation die komplexen Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts und die Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Effiziente Lösung für Lieferengpässe: Neues Kürzel "TMA" vereinfacht Teilmengenabgaben in Apotheken

Im Zuge des bereits vor einem halben Jahr in Kraft getretenen Arzneimittellieferengpassgesetzes (ALBVVG) haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine bedeutende Neuerung eingeführt. Apotheken erhalten nun die Befugnis, im Falle der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels in der vorgeschriebenen Packungsgröße eine Teilmengenabgabe vorzunehmen, ohne zuvor Rücksprache mit einem Arzt halten zu müssen. Diese Teilmengenabgaben sollen künftig auf Rezepten durch das Kürzel "TMA" gekennzeichnet werden.

Die anfänglichen Unklarheiten bezüglich der Abrechnung dieser Teilmengenabgaben wurden durch eine kürzlich erfolgte Vereinbarung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband ausgeräumt. Insbesondere betrafen diese Unklarheiten die Frage, ob bei einer Entnahme der benötigten Teilmenge aus einer größeren Packung immer nur die kleinste Packungsgröße abrechenbar ist. Eine neue Regelung gemäß § 3 Absatz 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) klärt nun jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Wenn beispielsweise eine N2-Packung verordnet wurde und eine N3-Packung verwendet wird, kann auch die N2 abgerechnet werden.

Das aktuelle Verständnis zur Abrechnung der Teilmengen wurde in Zusammenarbeit mit dem DAV und dem GKV-Spitzenverband erarbeitet und kürzlich veröffentlicht. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Einführung des Kürzels "TMA" zur Kennzeichnung von Teilmengenabgaben auf den Rezepten.

Bei Muster-16-Verordnungen wird das Sonderkennzeichen für die Nichtverfügbarkeit (02567024) mit dem entsprechenden Faktor aufgedruckt. Auf dem Muster-16-Rezept ist zusätzlich das Kürzel "TMA" handschriftlich aufzutragen, um die Teilmengenabgabe für die Kassenseite kenntlich zu machen. Beim E-Rezept wird vorübergehend auf Z-Daten verzichtet, stattdessen wird im Freitextfeld (Schlüssel 12) das Kürzel "TMA" verwendet und qualifiziert elektronisch signiert.

Der neue Prozess für beide Verordnungstypen sieht vor, dass bei Nichtverfügbarkeit einer kleinen Packung (z.B., N1 oder N2) und gleichzeitigem Fehlen von Rabattverträgen sowie preisgünstigen Packungen in dieser Größe, eine Großpackung (z.B., N3) ausgewählt und die entsprechende Kleinpackung (z.B., N2) abgerechnet wird.

Der Verband betont, dass Teilmengenabgaben unterhalb der N1-Packungsgröße nicht von dieser Regelung erfasst werden. Ebenso bleiben Betäubungsmittelverordnungen (BtM) unberührt. Das Fehlen des Kürzels "TMA" auf dem Rezept führt nicht automatisch zu Retaxationen, jedoch könnten Rückfragen von Krankenkassen bei Unklarheiten auftreten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Apotheken nicht verpflichtet sind, Teilmengen abzugeben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Apotheke, und es besteht kein Kontrahierungszwang. Das wirtschaftliche Risiko muss von den Apotheken nicht getragen werden. Dieser umfassende Bericht gibt einen detaillierten Überblick über die aktuellen Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit Teilmengenabgaben in Apotheken.

Innovative Personalgewinnung: Apothekerin Michelle Pohst setzt auf Teamorientierung und Modernisierung

In einer Zeit, in der die Suche nach qualifiziertem Personal zu einer Herausforderung für Apothekenleitungen geworden ist, sticht die junge Apothekerin Michelle Pohst hervor. Als Inhaberin der "Kern Apotheke" in Düsseldorf Eller hat sie nicht nur erfolgreich die Apotheke übernommen, sondern auch eine wegweisende Betriebskultur eingeführt.

Der unkonventionelle Weg von der angestellten Apothekerin zur Inhaberin im Jahr 2019 zeichnet Pohsts kluge Herangehensweise an ihre berufliche Laufbahn. Bereits drei Jahre vor der Übernahme arbeitete sie im Betrieb und nutzte diese Zeit, um sich umfassend von ihrem Vorgänger einweisen zu lassen. Trotz ihres vergleichsweise jungen Alters von 28 Jahren zeigte sie eine reife Entscheidungsfindung und setzte sich das Ziel, bestehende Schwachstellen in der Betriebskultur zu verbessern.

Ein zentraler Punkt ihrer Neugestaltung war der Fokus auf flache Hierarchien und Teamorientierung. Pohst betrachtet sich als Teil des Teams, was sich in ihrer Du-Kultur und der Bereitschaft, selbst bei anfallenden Aufgaben mit anzupacken, widerspiegelt. Anders als bei herkömmlichen Hierarchien verzichtet sie bewusst auf Sonderbehandlungen und betont, dass ihre Mitarbeiter nicht bloße Untergebene sind, sondern ein gemeinsames Team darstellen.

Die Auswahl neuer Teammitglieder gestaltet sich als kollektive Entscheidung. Pohst involviert ihre Mitarbeiter aktiv in den Auswahlprozess und setzt auf Probearbeitstage, die von den Teammitgliedern selbstständig durchgeführt werden. Dieser partizipative Ansatz hat nicht nur zu einer geringen Personalfluktuation geführt, sondern auch das Teamgefühl gestärkt.

Parallel zu ihrer innovativen Führungsweise setzt Pohst erfolgreich auf moderne Öffentlichkeitsarbeit. Durch den Einsatz von Social Media informiert sie nicht nur über die Dienstleistungen und Aktionstage ihrer Apotheke, sondern nutzt gezielte Werbekampagnen und Recruiting-Videos, um die Apotheke als attraktiven Arbeitsplatz zu präsentieren.

Ein bemerkenswerter Aspekt ihrer Personalgewinnungsgeschichte ist der unerwartete Nutzen eines Einbruchs in ihre Apotheke. Trotz des belastenden Vorfalls empfahl ein Polizist die Apotheke seiner Schwiegermutter, was zu einer erfolgreichen Neueinstellung führte. Dieses Beispiel unterstreicht nicht nur die Bedeutung eines positiven Betriebsklimas, sondern zeigt auch, wie unvorhersehbare Situationen zu unkonventionellen Lösungen führen können.

Die Betonung von Teamarbeit und individuellen Bedürfnissen setzt sich in regelmäßigen Besprechungen und Team-Building-Maßnahmen fort. Vierteljährliche Meetings ermöglichen es dem Team, relevante Themen selbst zu bestimmen, und regelmäßige Veranstaltungen wie Grillpartys fördern das Teamgefühl außerhalb des Arbeitsumfelds.

Trotz ihrer offenen und teamorientierten Führung ist sich Pohst bewusst, dass Führung auch unangenehme Aufgaben mit sich bringt. Sie geht proaktiv mit Problemen um, fördert eine positive Fehlerkultur und erarbeitet gemeinsam mit den Mitarbeitern Lösungen für auftretende Herausforderungen.

Als Rat an andere Apothekenleitungen, die mit Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung konfrontiert sind, betont Pohst die Bedeutung eines guten Rufs. Neben fachlicher Kompetenz und freundlicher Beratung legt sie großen Wert auf ein positives Betriebsklima. Durch Offenheit, Vertrauen und die Einbindung des Personals in Entscheidungsprozesse können Synergien geschaffen werden, die die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern erleichtern.

Michelle Pohsts Ansatz zeigt, dass Mitarbeiter nicht nur Arbeitskräfte sind, sondern Menschen mit individuellen Bedürfnissen. Durch eine offene Kommunikation, Wertschätzung und innovative Führungspraktiken können sie erfolgreich in das Team integriert werden, was letztendlich zu einer stabilen und harmonischen Arbeitsumgebung führt.

Apotheker im Praktikum: Innovativer Wettbewerb stärkt Kompetenzen in pharmazeutischen Dienstleistungen

Im Bestreben, die kommende Generation von Apothekern umfassender auf die stetig wachsende Bedeutung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) vorzubereiten, initiiert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine bundesweite Aktion, die angehende Apothekerinnen und Apotheker im Praktikum (PhiP) für dieses Bereich begeistern soll. Im Zentrum steht ein Wettbewerb zur "standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck", welcher im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2024 stattfindet.

Die ABDA unterstreicht die Relevanz dieses Wettbewerbs vor dem Hintergrund der im Juni 2022 eingeführten Honorierung von fünf pDL, welche den Apotheken eine finanzielle Entlastung verspricht. Konkret sieht die Vergütung pro Blutdruckmessung 11,20 Euro vor. Trotz dieser finanziellen Anreize steht die Branche jedoch vor einer personalbedingten Herausforderung, da es nach wie vor an ausreichendem Personal in den Apotheken mangelt.

Das Ziel des Wettbewerbs ist es, dass PhiP innerhalb von zehn Stunden möglichst viele Blutdruckmessungen durchführen. Besondere Beachtung findet dabei, dass diese Messungen auch von PhiP ohne zusätzliche Fortbildungen umgesetzt werden können. Die ABDA betont, dass der Wettbewerb nicht nur die praktischen Fähigkeiten der angehenden Apothekerinnen und Apotheker stärken soll, sondern auch einen Beitrag zur besser vorbereiteten Umsetzung pharmazeutischer Dienstleistungen in den Apotheken leisten soll.

Um die Teilnahmebereitschaft zu steigern, setzt die ABDA auf Anreize in Form von Schokoladenpaketen als Belohnung für die Teilnehmer mit den besten Ergebnissen. Als weiteren Anreiz für eine breitere Beteiligung lockt die ABDA mit einem Hauptgewinn – einem Ticket für einen der Pharmacons im Jahr 2025, inklusive Übernachtung. Die ABDA hatte bereits im Frühjahr 2023 einen ähnlichen Wettbewerb durchgeführt, bei dem zehn von 17 Apothekerkammern teilnahmen. Damals erreichte der Spitzenwert 19 Messungen innerhalb von zehn Stunden, und insgesamt nahmen 24 angehende Pharmazeuten aus sieben Kammerbezirken teil.

Um interessierte PhiP umfassend zu informieren, stellt die ABDA auf der Online-Plattform Padlet weiterführende Informationen bereit. Zusätzlich dazu findet am 17. Februar eine Online-Informationsveranstaltung von 19:00 bis 20:30 Uhr statt, bei der Fragen zum Wettbewerb geklärt werden können.

Die ABDA setzt auf den Erfolg dieses Wettbewerbs, um nicht nur das Bewusstsein für pharmazeutische Dienstleistungen zu stärken, sondern auch die Bereitschaft der kommenden Apothekergeneration zu fördern, sich in diesem wichtigen Bereich zu engagieren. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf der individuellen Weiterentwicklung der PhiP, sondern auch auf einer nachhaltigen Verbesserung der Patientenversorgung durch die verstärkte Integration von pDL in den Apothekenalltag.

Digitale Gesundheitsanwendungen erleben Boom in ärztlicher Verschreibung, doch Skepsis der Krankenkassen bleibt bestehen

Die Nutzung ärztlich verordneter Gesundheits-Apps, auch als digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bekannt, hat im vergangenen Jahr erheblich zugenommen, so eine aktuelle Studie des renommierten Beratungsunternehmens McKinsey. Laut den vorliegenden Daten stieg die Anzahl der bundesweit verschriebenen DiGA auf beeindruckende 235.000, was mehr als das Doppelte im Vergleich zu 2022 darstellt. Diese Zahlen basieren auf Auswertungen der Krankenversicherungsdaten für die ersten drei Quartale des Jahres 2023, während für das abschließende Quartal eine Schätzung vorgenommen wurde. Das Marktvolumen dieser digitalen Gesundheitsanwendungen wird auf 125 Millionen Euro beziffert, im Vergleich zu 60 Millionen im Vorjahr.

Ein wesentlicher Grund für den signifikanten Anstieg der DiGA-Verschreibungen wird von McKinsey in der gesteigerten Bekanntheit dieses Behandlungsweges gesehen. Des Weiteren zeigt sich eine bemerkenswerte Zunahme der Bereitschaft unter Ärztinnen und Ärzten, Gesundheits-Apps in ihre Verschreibungen einzubeziehen. Dieser Trend ist nicht isoliert zu betrachten, sondern resultiert aus einer wachsenden Akzeptanz und Integration digitaler Technologien im Gesundheitswesen.

Bereits im Vorjahr konnte ein beachtlicher Anstieg in der Nutzung von DiGA verzeichnet werden. Im Vergleich zu den Gesamtkosten des deutschen Gesundheitssystems handelt es sich jedoch weiterhin um eine vergleichsweise kleine Nische. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Studie konnten 53 verschiedene DiGA verschrieben werden, wobei nahezu die Hälfte auf die Behandlung von psychischen Erkrankungen abzielte. Weitere Einsatzgebiete umfassten Anwendungen zur Bewältigung von Sprachstörungen, Kreislaufproblemen und Muskelschwächen.

Trotz des deutlichen Interesses und des Boom in der Verschreibung von Gesundheits-Apps äußern die Krankenkassen weiterhin erhebliche Skepsis. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bezeichnete die bisherige Bilanz der DiGA als "ernüchternd". GKV-Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis äußerte Anfang Januar Bedenken, dass die Gesundheits-Apps, auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung, nicht das Versprechen einlösen konnten, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass viele dieser Anwendungen, obwohl in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen, keinen nachweisbaren Nutzen für die Patientinnen und Patienten erbracht hätten.

Die Debatte um den wirklichen Nutzen von DiGA setzt sich somit fort, wobei die steigende Verschreibungszahl einerseits auf eine wachsende Anerkennung dieser digitalen Ansätze in der medizinischen Praxis hinweist, während andererseits die Krankenkassen weiterhin eine differenzierte Bewertung und Evidenz-basierte Nachweise für die Wirksamkeit der Gesundheits-Apps fordern. In Anbetracht der rapide fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen bleibt es abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Rolle von DiGA in der Gesundheitsversorgung weiterentwickeln wird.

Apothekenabrechnung von Privatrezept-Rezepturen: Umstellung auf AMPreisV und aktuelles Gerichtsurteil sorgen für Klarheit

Seit dem Jahresbeginn hat eine bedeutende Veränderung im Bereich der Apothekenabrechnung von Privatrezept-Rezepturen stattgefunden. Die bisherige Grundlage, die Hilfstaxe, wurde zum 31. Dezember gekündigt, und die Abrechnung erfolgt nun nach den Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in den §§ 4 und 5. Diese Neuerungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Preisgestaltung von Rezepturen, sondern auch auf die Beziehung zwischen Apotheken und den Kostenträgern, einschließlich privater Krankenversicherungen.

Gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 AMPreisV kommen bei Privatrezepten spezifische Regelungen zum Tragen. Sozialleistungsträger, private Krankenversicherungen oder deren Verbände können demnach mit Apotheken entsprechende Vereinbarungen treffen. In Fällen, in denen keine solche Vereinbarung besteht, können die nach Satz 1 vereinbarten Preise als Grundlage für die Abrechnung dienen. Hierbei ist zu beachten, dass die maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker in Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Vereinbarungen über die Höhe des Fest- oder Rezepturzuschlages nach § 5 Absatz 5 Satz 1 AMPreisV treffen kann.

Die Apotheken haben demnach die Entscheidungsfreiheit, ob sie eine Privatrezept-Rezeptur nach der bisherigen Hilfstaxe oder nach den Vorgaben der AMPreisV taxieren. Die Herausforderung besteht darin, dass die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe nicht mehr gültig sind und somit nicht mehr zur Preisberechnung herangezogen werden können. Stattdessen wird der tatsächliche Einkaufspreis der Apotheke, also der reale Einkaufspreis abzüglich des Großhandelsrabatts, als Grundlage genommen.

Diese Umstellung auf den realen Einkaufspreis führt zu einer Kostensteigerung bei Rezepturen. Im Fall von Fertigarzneimitteln dient der "Listen-EK" als Ausgangswert für die Berechnung. Die Apotheke zieht den Apothekeneinkaufspreis der erforderlichen üblichen Abpackung heran, kalkuliert den realen Einkaufspreis der gesamten Packung und rechnet diesen vollständig ab. Anders als zuvor werden Ausgangsstoffe nach AMPreisV nicht mehr anteilig berechnet, sondern die gesamte Packung wird für die Preisberechnung herangezogen.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn für eine Rezeptur nur 2 g Reinsubstanz benötigt werden, der Ausgangsstoff jedoch nur in Packungen zu 5 g, 10 g und 25 g erhältlich ist, wird für die Preisberechnung die 5 g-Packung verwendet. Die Apotheke berücksichtigt den Apothekeneinkaufspreis der üblichen 5 g-Packung und berechnet den realen Einkaufspreis der gesamten Packung.

Ein weiterer Aspekt der AMPreisV betrifft die Abrechnung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen. Hier ist vorgesehen, dass die gesamte Menge des verwendeten Fertigarzneimittels in der erforderlichen Menge abgerechnet werden kann. Zusätzlich sind ein Rezepturzuschlag (Arbeitspreis) sowie ein Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro zu berechnen.

Eine jüngste Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen gibt Apotheken Sicherheit in diesem Kontext. In einem Streitfall mit der AOK Nord/West wurde einer Apotheke aus Westfalen-Lippe Recht zugesprochen – die Krankenkasse muss die gesamte Packung bezahlen, selbst wenn nicht die gesamte Menge verwendet wurde. Dieses Urteil trägt dazu bei, Klarheit in Bezug auf die Abrechnungspraxis zu schaffen und bietet Apotheken eine rechtliche Grundlage für ihre Abrechnungen von Privatrezept-Rezepturen nach den aktuellen Bestimmungen der AMPreisV.

Ungeklärte Preisstrukturen in der Apothekenbranche sorgen für Unsicherheit und finanzielle Belastungen

Die Apothekenlandschaft in Deutschland sieht sich mit einer ungewissen Zukunft hinsichtlich der Preisgestaltung für Rezeptursubstanzen und Gefäße konfrontiert. Nachdem keine Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband erzielt werden konnte, wurde die Hilfstaxe für Anlagen 1 und 2 zum Jahresende gekündigt. Diese Maßnahme hat zu einem vakanten Vertragszustand geführt, ohne dass eine Fortgeltungsklausel in Kraft trat. Die Konsequenz: Seit Jahresbeginn erfolgt die Abrechnung von Rezepturen nach den §§ 4 und 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind vielschichtig und betreffen nicht nur die Apotheken selbst, sondern auch die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Versicherten. In der Vergangenheit stagnierten die Preise der Hilfstaxe, während gleichzeitig die Kosten für Rezeptursubstanzen und Gefäße kontinuierlich anstiegen. Nun stehen die Kassen vor höheren finanziellen Belastungen, da die Abrechnung nicht mehr anteilig erfolgt. Diese Veränderungen führen zudem dazu, dass Versicherte in vielen Fällen höhere Zuzahlungen leisten müssen.

Die Uneinigkeit zwischen den Kassen und dem DAV erstreckt sich auf die grundsätzliche Herangehensweise an die Abrechnung von Rezepturen. Während die Kassen betonen, dass eine anteilige Abrechnung bei wiederholten Rezepturen für dieselbe Person weiterhin gerechtfertigt ist, beharrt der DAV darauf, gemäß den §§ 4 und 5 AMPreisV die übliche Abpackung als ganze Packung abzurechnen. Diese Auseinandersetzung birgt ein erhebliches Retaxrisiko und lässt derzeit keine zeitnahe Einigung zwischen den Parteien erkennen, was die finanzielle Unsicherheit in der Branche weiter verstärkt.

Als Gegenmaßnahme zur Absicherung gegen mögliche Retaxationen wird die Herstellung von Rezepturen als Selbstzahlerleistung ins Spiel gebracht. Allerdings warnt der DAV davor, das Muster-16-Rezept einfach als Privatrezept zu behandeln und abzurechnen, da dies aus rechtlicher Sicht als nicht konform betrachtet wird. Die Apotheken sind nach wie vor dazu verpflichtet, gesetzlich versicherte Personen nach dem Sachleistungsprinzip zu versorgen, auch wenn die Vertragspreise der Hilfstaxe weggefallen sind.

Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen gibt den Apotheken eine gewisse rechtliche Sicherheit. In einem Streitfall mit der AOK Nord/West entschied das Gericht zugunsten der Apotheke und bestätigte, dass die Kasse die ganze Packung gemäß den neuen Preisregelungen der AMPreisV bezahlen muss. Dieses Urteil könnte wegweisend sein und den Apotheken eine klare Basis für die Abrechnung von Rezepturen bieten. Trotzdem bleibt die Unsicherheit bestehen, da die grundsätzlichen Differenzen zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband vorerst ungelöst bleiben. Die Apothekenbranche steht somit vor einer Phase der Anpassung und möglicherweise langwieriger Verhandlungen, um eine nachhaltige Lösung für die Preisstrukturen zu finden.

Kommentar:

In der Suche nach umfassendem Versicherungsschutz sollten Apothekeninhaber die vermeintliche Vollkasko-Garantie von All-Risk-Policen kritisch prüfen. Häufig verbergen sich hinter dem Versprechen subtile Ausschlüsse, insbesondere bei Naturkatastrophen. Die genaue Definition der versicherten Gefahren, regelmäßige Wertermittlungen und eine klare Kommunikation mit dem Versicherungsanbieter sind entscheidend, um unliebsame Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden. Ein erfahrener Versicherungsmakler kann dabei helfen, eine maßgeschneiderte Police zu finden, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Letztendlich ist ein wirksamer Versicherungsschutz nur so stark wie seine genaue Anpassung an die spezifischen Risiken einer Apotheke.

Die Besorgnis der Apothekerin Kathrin Luboldt über die prekäre finanzielle Lage der Apotheken, die seit zwei Jahrzehnten unveränderte Vergütung und die steigenden Kosten für Arzneimittel verdeutlichen die dringende Notwendigkeit von Reformen. Der Besuch des CDU-Landrats Ingo Brohl zeigt ein gewisses Verständnis für die Herausforderungen, aber auch die Sorge um die sinkende Zahl von Apotheken vor Ort. Die Forderung nach klaren Maßnahmen seitens des Bundesgesundheitsministeriums und die Skepsis gegenüber aktuellen Plänen verdeutlichen die Komplexität der Situation. Eine sachliche Diskussion und konkrete Unterstützung sind unabdingbar, um die unverzichtbare Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung zu sichern.

Die Entscheidung des Sachverständigenausschusses (SAV) für Verschreibungspflicht, Desogestrel weiterhin rezeptpflichtig zu belassen, wirft wichtige Fragen zur Verhütungsmittelregulierung auf. Die Debatte über die Verschreibungspflicht angesichts veränderter Verhütungsgewohnheiten und -präferenzen ist essenziell. Eine ausgewogene Lösung, die den einfachen Zugang zu Verhütungsmitteln gewährleistet, ohne die Gesundheit zu gefährden, bleibt das Ziel.

Die Flashmob-Aktion "Wir retten den Müggelpark" zeigt beeindruckend, wie lokale Gemeinschaften zusammenkommen, um ihre Geschäfte zu unterstützen. Die drohende Schließung von Real-Märkten wirft nicht nur für die Kreuz-Apotheke, sondern auch für den gesamten Müggelpark Herausforderungen auf. Die Initiative von Anja Grabs ist ein kreativer Ansatz, um Aufmerksamkeit zu erregen und Solidarität zu zeigen. Es ist jedoch auch wichtig, langfristige Lösungen zu finden, wie die Nutzung von Ladenflächen für gastronomische Angebote und die Integration erneuerbarer Energiequellen. Die Zusammenarbeit von Gemeinde, Vermieter und Geschäftsinhabern wird entscheidend sein, um den Müggelpark als lebendiges Einkaufszentrum zu erhalten.

Die vergessenen "Noctu"-Kreuze auf E-Rezepten im Notdienst stellen eine unerwartete Hürde im Gesundheitssystem dar. Dies scheinbar kleine Detail führt zu Diskussionen, zusätzlichen Kosten und Unverständnis bei Patient:innen. Die fehlende Möglichkeit zur nachträglichen Anpassung verschärft die Problematik und erfordert eine klare Kommunikation zwischen Arztpraxen, Apotheken und Kassen. Eine umfassende Schulung bezüglich dieser Problematik ist dringend notwendig, um Unmut zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf im Notdienst zu gewährleisten.

Die rückläufigen OTC-Verkäufe in Apotheken 2023 spiegeln deutlich die Auswirkungen einer ausbleibenden Erkältungswelle und steigender Durchschnittspreise wider. Ein interessanter Einblick in die Dynamik des Pharmamarktes und eine Erinnerung an die Empfindlichkeit des Gesundheitssektors gegenüber unvorhersehbaren Ereignissen.

Die einstimmige Ablehnung des OTC-Switchs für Desogestrel 75 µg in Deutschland wirft weiterhin die Frage nach der Verfügbarkeit der "Minipille" ohne Rezept auf. Die Entscheidung des Sachverständigen-Ausschusses betont die kontinuierliche Debatte über den Zugang zu Verhütungsmitteln. Es bleibt zu hoffen, dass das ausstehende detaillierte Ergebnisprotokoll des BfArM mehr Einblick in die Gründe für diese Entscheidung bietet. Die regulatorische Dynamik zwischen dem Ausschuss, dem BMG und der AMVV unterstreicht die Tragweite dieser Entwicklungen für die Patientenautonomie.

Die Forderung der KZBV und BZÄK nach verstärkter Regulierung von investorengetriebenen MVZ ist berechtigt. Der steigende Anteil solcher Zentren, insbesondere durch Private-Equity, wirft legitime Bedenken bezüglich der Patientenversorgung auf. Klare gesetzliche Vorgaben sind notwendig, um Transparenz und Qualität in der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Die fortwährenden Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts verdeutlichen die Komplexität des digitalen Wandels im Gesundheitswesen. Die Kritik der Apothekerschaft an hohem Aufwand und Verzögerungen ist nachvollziehbar, erfordert jedoch eine kooperative Lösungsfindung zwischen Apotheken, Praxen und der Gematik. Die Diskussion um Retaxationen aufgrund unklarer Berufsbezeichnungen zeigt die Bedeutung präziser digitaler Dokumentation. Eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist entscheidend, um die Potenziale des E-Rezepts optimal zu nutzen und die Patientenversorgung zu verbessern.

Die Einführung des Kürzels "TMA" für Teilmengenabgaben in Apotheken, im Rahmen des Arzneimittellieferengpassgesetzes, bringt Klarheit und Effizienz in die Abrechnungspraxis. Die Vereinbarung zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband schafft Verständnis und ermöglicht eine reibungslose Umsetzung. Die klare Regelung, dass bei Teilmengenabgaben aus größeren Packungen auch die verordnete kleinere Packungsgröße abrechenbar ist, schließt anfängliche Unsicherheiten aus. Die Flexibilität bei der Auswahl von Großpackungen, um die benötigte Kleinpackung abzurechnen, zeigt eine praxisnahe Lösung. Das Fehlen des "TMA"-Kürzels führt nicht zu Retaxationen, und die betonte Nichtverpflichtung zur Teilmengenabgabe gibt Apotheken die nötige Handlungsfreiheit. Insgesamt ein sinnvoller Schritt zur Anpassung an Lieferengpässe, der die Interessen von Apotheken und Patienten gleichermaßen berücksichtigt.

Michelle Pohsts beeindruckender Ansatz zur Personalgewinnung in der Apotheke zeigt, dass Innovation und Teamorientierung Schlüssel zum Erfolg sind. Ihr Fokus auf flachen Hierarchien, Social-Media-Präsenz und eine positive Betriebskultur hat nicht nur zu einer erfolgreichen Übernahme geführt, sondern auch zu einer bemerkenswert niedrigen Personalfluktuation. Pohsts Geschichte ist ein inspirierendes Beispiel dafür, wie eine moderne Führung und ein offenes Arbeitsumfeld gemeinsam zu einer erfolgreichen Personalgewinnung beitragen können.

Die Initiative der ABDA, angehende Apothekerinnen und Apotheker verstärkt für pharmazeutische Dienstleistungen zu sensibilisieren, ist lobenswert. Der Wettbewerb zur standardisierten Risikoerfassung des Blutdrucks bietet nicht nur eine praxisnahe Möglichkeit zur Weiterentwicklung der Pharmazeuten im Praktikum, sondern adressiert auch den drängenden Bedarf an pDL in Apotheken. Die Schokoladenpakete als Anreiz sind eine nette Geste, während das Hauptgewinn-Ticket für Pharmacons 2025 die Teilnahme zusätzlich attraktiv gestaltet. Dieser Schritt könnte nicht nur die individuelle Kompetenz der PhiP stärken, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung durch eine verstärkte Integration pharmazeutischer Dienstleistungen verbessern.

Die Umstellung der Apothekenabrechnung auf die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bringt eine klare Regelung für die Preisgestaltung von Privatrezept-Rezepturen. Die Entscheidungsfreiheit der Apotheken, ob sie nach der Hilfstaxe oder AMPreisV taxieren, sowie die klare Handhabung bei der Berechnung auf Basis des realen Einkaufspreises sind positive Schritte. Das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts NRW, welches einer Apotheke Recht zuspricht, bietet notwendige Sicherheit und schafft Klarheit für die Branche.

Die aktuelle Unsicherheit in der Apothekenbranche bezüglich der Hilfstaxe und der Abrechnung von Rezepturen zeigt die dringende Notwendigkeit einer schnellen Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband. Die finanziellen Belastungen für die Kassen und die höheren Zuzahlungen der Versicherten verdeutlichen die akute Problematik. Das Urteil des Landessozialgerichts NRW mag eine gewisse Sicherheit für die Apotheken bieten, jedoch bleibt die grundlegende Uneinigkeit zwischen den Parteien bestehen. Eine rasche und einvernehmliche Lösung ist unerlässlich, um die finanzielle Stabilität in der Apothekenbranche zu gewährleisten.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen und Veränderungen in der Apothekenlandschaft unterstreicht die kontinuierliche Anpassung an regulatorische Entwicklungen, eine offene Zusammenarbeit aller Beteiligten und innovative Lösungsansätze die Schlüsselrolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung. Nur durch gemeinsame Anstrengungen und eine zukunftsorientierte Herangehensweise kann die Branche ihre essentielle Funktion langfristig sichern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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