Arzt als Erbe im Testament

Eine Patientin kann ihren behandelnden Arzt als Erben einsetzen. ARAG Experten verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, wonach dies auch dann nicht zur (Teil-)Nichtigkeit des Testaments führt, wenn der begünstigte Arzt selbst die Testierfähigkeit der Erblasserin bestätigt hat (Az.: 21 W 91/23).
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