Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten zu Prämiensparverträgen entschieden, dass das ordentliche Kündigungsrecht von Sparkassen auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen sein könne, wenn die Vertragsurkunde eine längere Vertragslaufzeit bestimmt und die Parteien nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben (Az.: XI ZR 88/23).
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