Abschleppen bei unberechtigtem Parken ist rechtens

Wer unberechtigt auf einem E-Ladeplatz parkt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (14 K 7479/22) hin.

Im entschiedenen Fall durften auf der mit einer Ladesäule ausgestatteten Parkfläche nur elektrisch betriebene Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Die Kommune ließ ein geparktes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abschleppen und stellte eine Verwaltungsgebühr sowie die Kosten des Abschleppunternehmens in Rechnung. Dagegen klagte der Fahrzeughalter vergeblich.

Laut dem Urteil war das Abschleppen verhältnismäßig. Das unberechtigt geparkte Fahrzeug stand im absoluten Halteverbot, da der Parkplatz ausschließlich für einen bestimmten Benutzerkreis bestimmt war. Außerdem müsse eine negative Vorbildwirkung von unberechtigt geparkten Fahrzeugen vermieden werden. Der Gesetzgeber habe nämlich durch das Elektromobilitätsgesetz dem bevorzugten Parken von Elektrofahrzeugen eine hohe Bedeutung beigemessen.

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1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen und Marken des Konzerns wie Adam Riese und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

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