Andere Länder, andere Sitten

Für viele Menschen geht es bald ab in die Sommerferien. Oft gehört der Reiseführer mit ins Gepäck -– schließlich möchte man wissen, was es im Urlaub zu sehen, erleben und genießen gibt. Was im Guide meistens nicht erwähnt wird, sind neue Gesetze und Verordnungen, die auch oder vor allem Touristen betreffen. Damit es keinen teuren Fehltritt gibt, haben die ARAG Experten sich einmal umgehört und hier die wichtigsten Neuregelungen zusammengetragen.

Härtere Verkehrsstrafen in Holland
Wer die lieben Nachbarn in den Niederlanden mit dem Auto besucht, sollte etwas Zeit mitbringen. Denn in vielen Städten gilt bereits seit März Tempo 30. Damit reagieren die Behörden auf steigende Unfallzahlen, zudem soll durch das Tempolimit der Verkehrslärm eingedämmt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen: Wer fünf Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt innerorts 43 Euro, außerhalb geschlossener Ortschaften 39 Euro und auf Autobahnen 32 Euro. Übrigens: Zahlen muss die Strafe der Halter des Fahrzeugs und nicht der Fahrer. Zudem raten die ARAG Experten, schnell zu zahlen, denn wer die Frist versäumt, zahlt 50 Prozent mehr. Und mit der zweiten Mahnung verdoppelt sich das Bußgeld.

Auch das Ignorieren des ausländischen Knöllchens ist nicht ratsam. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Bußgelder unter bestimmten Voraussetzungen EU-weit vollstreckt werden können. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Und die Summe ist bei unseren Nachbarn schnell erreicht. So kostet das Telefonieren ohne Freisprechanlage beispielsweise 420 Euro; wenn man ohne Anschnallgurt fährt, sind 180 Euro fällig.

Malle ist nur einmal im Jahr
Und sollte trotzdem am besten nüchtern erfolgen. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Alkoholkonsum auf offener Straße und am Strand verboten ist. Während sich das Verbot vorher an Gruppen von trinkenden Menschen richtete, ist es nun auch Einzelpersonen untersagt, dort Alkohol zu trinken. Laut ARAG Experten droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro . Auch der Konsum von Cannabis und anderen Drogen ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten.

Radarwarngeräte im europäischen Ausland
Die Lage in Europa ist beim Thema Radarwarngeräte uneinheitlich. Während es in fast allen Ländern verboten ist, ein entsprechendes Gerät, was vor Radaranlagen warnt, im Auto zu benutzen, ist es in einigen Ländern sogar untersagt, einen Radarwarner auch nur mitzuführen. Strikt sind beispielsweise Frankreich, Italien und die Niederlande, während Belgien und Dänemark lediglich die Nutzung untersagen. Auch Österreich und Norwegen sehen es lockerer und erlauben das Mitführen von Radarwarngeräten.

Radfahren im EU-Ausland
Während es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, sieht es bei unseren europäischen Nachbarn zum Teil anders aus. Daher raten die ARAG Experten Rad-Urlaubern, sich vor der Tour beim jeweiligen Fremdenverkehrsamt über die aktuellen Verkehrsregeln zu informieren.

So schreibt Frankreich beispielsweise eine Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren vor, egal, ob das Kind im Kindersitz oder Anhänger transportiert wird oder selbst fährt. Musikhören und Telefonieren über Kopfhörer per Freisprecheinrichtung auf dem Rad ist in Frankreich – im Gegensatz zu Deutschland – untersagt. Die ARAG Experten weisen auf einen weiteren wichtigen Unterschied hin: Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radler nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen.

In Dänemark ist das Tragen eines Fahrradhelms lediglich eine Empfehlung. Aber auch hier gilt: Telefonieren und Musikhören auf dem Rad ist verboten. Und die ARAG Experten weisen auf eine besondere Regel hin: Radler dürfen nicht direkt links abbiegen. Stattdessen müssen sie auf der rechten Seite geradeaus über die Kreuzung weiterfahren, an der nächsten Ecke anhalten und den Geradeausverkehr vorbeilassen. Erst dann dürfen sie über die Kreuzung fahren.

Südtirol wird digital
Urlauber, die es in die nördlichste Provinz Italiens zieht, können neuerdings den Südtirol Guest Pass auch digital auf das Handy oder per Mail bekommen. Bisher wurde der Pass als vorgedruckte Karte ausgegeben. Die digitale Gästekarte ermöglicht es Feriengästen, öffentliche Verkehrsmittel sowie – je nach Region – Museen und andere Sehenswürdigkeiten zu nutzen. Aktuell beträgt der Beitrag laut ARAG Experten 60 Cent pro Nacht und Gast. Die Abgabe wird vom jeweiligen Beherbergungsbetrieb als Umlage erhoben und abgerechnet und muss unabhängig von der Nutzung von jedem Gast bezahlt werden.

Venedig bleibt bei Tagesgebühr
Als Maßnahme gegen den Massentourismus erhebt die italienische Stadt Venedig seit Ostern an Wochenenden fünf Euro Eintritt pro Person und Tag. Die Gebühr ist nach Information der ARAG Experten nur für Tagesgäste ab 14 Jahren gedacht, die nicht in der Lagunenstadt übernachten. An folgenden Juli-Wochenenden wird die Gebühr jeweils von 8.30 bis 16 Uhr fällig: vom 6. bis 7. sowie vom 13. bis 14. Juli. Weitere Termine sollen folgen. Wer Venedig ohne Ticket besucht und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Tickets gibt es in Form von QR-Codes, die auf einer mehrsprachigen Plattform abgerufen werden können. Wer nicht über einen Internet-Zugang verfügt, erhält Tagestickets am Busbahnhof „Piazzale Roma“ oder am Bahnhof „Venezia Santa Lucia“.

Weitere wichtige Regeln, die seit 2024 im Ausland gelten, finden Reisende hier:
https://www.arag.com/…

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel