Der Ausbildungsbetrieb wird durch die neue Verordnung vereinfacht, so genügt ein /T am eigenen Rufzeichen zur Kenntlichmachung des Ausbildungsbetriebs. Und auch Funkamateure der Klasse E können sich über erweiterte Befugnisse freuen, u. a. ist nun der Zugang zu den GHz-Bändern ab dem 23-cm-Band möglich.
Eine Zusammenfassung der Novellierung stellt der DARC zur Verfügung:
https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/gs/redaktion/DARC-Portal/2024/2406/AFuV2024-Schnelluebersicht.pdfSchnellübersicht.
Beachtenswert sind ferner die Verfügungen Nr. 58 und 61 der Bundesnetzagentur, erschienen im Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html).
Die novellierte AFuV wurde am 4. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBL 2024 I Nr. 175) veröffentlicht www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/175/VO.html). Eine initiale Pressemitteilung aus dem Jahr 2023 des zuständigen Ministeriums findet sich unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/062-amateurfunk-einfacher.html.
Als größter Verband von Funkamateuren in Deutschland hat der DARC e.V. rund 30.000 Mitglieder. Damit ist über die Hälfte der deutschen Funkamateure im Verein organisiert. Er vertritt die Interessen der Funkamateure bundesweit und engagiert sich bei der Förderung des Amateurfunks auf allen Ebenen – auch international als Mitglied der International Amateur Radio Union (IARU). Informationen zum DARC finden Sie im Internet unter www.darc.de.
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