Wollen Sie die mitunter hohen Steuernachforderungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung vermeiden, können Sie auch die Steuerklassen-Kombination 4/4 wählen – und würden bei einem großen Gehaltsunterschied im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Folgejahr eine hohe Erstattung erhalten. Treffgenauer ist hingegen – je nach Einkommen beider Ehepartner – die dritte Option in Form der Steuerklassen 4/4 mit Faktor: Hier berücksichtigt das Finanzamt im laufenden Steuerjahr die Einkommensunterschiede.
Tipp: Sie sind verheiratet und es zeichnet sich in nächster Zeit der Bezug von Leistungen wie etwa Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld ab? Dann ist es sinnvoll, die aktuelle Steuerklassenkombination zu prüfen. Diese Leistungen basieren auf dem Netto-Entgelt und es kann daher sinnvoll sein, frühzeitig in eine Steuerklasse mit weniger Steuerabzügen zu wechseln.
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