Dass es Autofahrern während der Fahrt untersagt ist, mit dem Handy am Ohr zu telefonieren, ist kein Geheimnis. Das „vorschriftswidrige Benutzen eines elektronischen Gerätes“, wie es die Straßenverkehrsordnung nennt (Paragraf 23 Absatz 1a) kann nicht nur hohe Bußgelder oder Punkte in Flensburg zur Folge haben, sondern sogar ein Fahrverbot bedeuten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieses Verbot sogar das Bedienen eines im Fahrzeug fest installierten Touchscreens umfasst. In einem konkreten Fall hatte ein Tesla-Fahrer über den Bedienbildschirm das Intervall seines Scheibenwischers verändern wollen. Dabei war er von der Straße abgekommen und gegen mehrere Bäume geprallt. Als er daraufhin ein Bußgeld von 200 Euro und einen Monat Fahrverbot aufgebrummt bekam, zog der Unfall-Fahrer vor Gericht. Doch die Richter stuften die Bedienung des Touchscreens genauso wie das Benutzen eines Handys als vorschriftswidrig ein. Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass die generelle Nutzung von Touchscreens erlaubt ist, sofern es sich um einen kurzen Blick darauf handelt (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/verkehrsrecht-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.