Deutschland macht die Umsetzung der CSRD für Unternehmen unnötig kompliziert und teuer

Mehr als 15.000 Unternehmen in Deutschland müssen spätestens von 2026 an einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen – ein zeit- und kostenintensiver Vorgang, denn der Bericht muss den komplexen Vorgaben entsprechen, die die EU in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgeschrieben hat. Gerade in den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen müssen Zahlen erhoben werden, die bislang oft nicht systematisch ausgewertet wurden, Daten von Lieferanten müssen eingebunden werden und vieles mehr. Mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über Wochen damit beschäftigt sein. Zu diesen internen Aufwänden kommen externe Kosten, denn der Bericht muss auch von externen Prüfern auf seine Konformität geprüft werden – so will es die EU. In diesem Zusammenhang fordert DEKRA, den Markt für unabhängige Prüforganisationen zu öffnen.

Während in einigen anderen Ländern Europas, wie Frankreich, Spanien oder Dänemark sowohl Wirtschaftsprüfungs-Unternehmen als auch unabhängige Prüfdienstleister für diese Dienstleistungen zugelassen sind oder werden – die betroffenen Unternehmen also aus einer Vielzahl an Partnern wählen können – geht Deutschland einen unnötig schweren Weg. Hier sollen ausschließlich Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Dienstleister zugelassen werden. Das Problem: Dies könnte zu einer künstlichen Verknappung des Angebots an zugelassenen und qualifizierten Prüfern und zu einem höheren Preisniveau führen.

„Betroffen sind davon insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen. Sie müssen dann um einen der begehrten Plätze als Kunde kämpfen,“ sagt Wolfgang Linsenmaier, CFO von DEKRA. „Es wäre zudem nicht gewährleistet, dass der Mittelstand einen einfachen Zugang zu Prüfern mit der individuell nötigen technischen Expertise und Branchenerfahrung erhält.“

Diese Sorge teilen auch die betroffenen Unternehmen und zahlreiche Verbände: In mehr als 80 Stellungnahmen haben sich relevante Wirtschafts- und Branchenverbände mit mehreren 10.000 Beschäftigten, unter anderem der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Verband der Elektro- und Digitalindustrie, die Wirtschaftsvereinigung Metalle, der Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung und der Digitalverband BITKOM dagegen ausgesprochen. Auch der Spitzenverband der Deutschen Wirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), fordert eine Ausweitung des Kreises zugelassener Prüfer. Bisher waren diese Bemühungen jedoch erfolglos.

Warum wurde so entschieden? Laut Bundesjustizministerium müssten unabhängige Prüfinstitute zum Beispiel in Sachen Eignungsprüfung, Qualitätssicherung, Haftung und Aufsicht vergleichbare Anforderungen erfüllen wie Wirtschaftsprüfer. Da keine „gleichwertigen rechtlichen Anforderungen für Umweltgutachter“ vorliegen, sei es rechtlich nicht möglich, den Markt für sie zu öffnen. Dabei liegt eine rasche und qualitätssichernde Lösung auf der Hand: Der Gesetzgeber könnte entsprechende Anforderungen in einem so genannten „Konformitätsbewertungsprogramm“ festlegen. Das erlaubt die gegenwärtige Rechtslage in Deutschland, und so wurde bereits bei anderen Themenfeldern vorgegangen, etwa bei der Lebensmittelprüfung.

„Prüforganisationen wie DEKRA verfügen in diesem Zusammenhang über ein tiefgreifendes wissenschaftliches Know-how, eine wesentliche Grundlage bei der Nachhaltigkeitsprüfung“, sagt Wolfgang Linsenmaier. Zum Sachverhalt findet er klare Worte: „Der Gesetzesentwurf muss zwingend nachgebessert und der Markt für unabhängige Prüfeinrichtungen geöffnet werden. Der deutsche Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, die Politik sollte hier effizient und lösungsorientiert im Sinne des Bürokratieabbaus handeln. Unser gemeinsames Ziel muss eine Minimierung des Aufwandes für die betroffenen Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsprüfung sein – und dies bei gleichzeitiger Sicherstellung von akkreditierter Qualität, Branchenerfahrung und Lieferfähigkeit.“

Hintergrundinformation:

Die CSRD-Richtlinie (Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen) ist zum 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft getreten und sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen künftig nicht nur umfänglicher wird, sondern auch, wie der Finanzbericht, von externen Stellen geprüft werden müssen. Bis Anfang 2026 sind allein in Deutschland ca. 15.000 Unternehmen davon betroffen, in ganz Europa sind es über 60.000.

In dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 14. März 2024 werden unabhängige Erbringer von Bestätigungsdienstleistungen ausgeschlossen, obgleich dieses in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Klassischerweise sind Bestätigungsdienstleistungen Zertifizierungen, wie sie von Zertifizierungsstellen vorgenommen werden. Weiter kommen insbesondere im Bereich von „Treibhausgasen“ Validierungen und Verifizierungen zum Zuge. Im Rahmen der Verbändeanhörung im April 2024 haben sich in über 80 Stellungnahmen nicht nur die großen Anbieter von Bestätigungsdienstleistungen wie DEKRA und TÜV für eine Öffnung des Gesetzestextes ausgesprochen, sondern auch relevante Wirtschafts- und Branchenverbände mit mehreren 10.000 Beschäftigten. Dazu zählen u.a. der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Verband der Elektro- und Digitalindustrie, die Wirtschaftsvereinigung Metalle und der Digitalverband BITKOM.

Über den DEKRA e.V.

DEKRA wurde 1925 ursprünglich mit dem Ziel gegründet, die Sicherheit im Straßenverkehr durch Fahrzeugprüfungen zu gewährleisten. Mit einem weitaus breiteren Tätigkeitsspektrum ist DEKRA heute die weltweit größte unabhängige nicht börsennotierte Sachverständigenorganisation im Bereich Prüfung, Inspektion und Zertifizierung. Als globaler Anbieter umfassender Dienstleistungen und Lösungen helfen wir unseren Kunden, ihre Ergebnisse in den Bereichen Sicherheit und Nachhaltigkeit zu verbessern. Im Jahr 2022 hat DEKRA einen Umsatz von fast 3,8 Milliarden Euro erzielt. Knapp 49.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf fünf Kontinenten mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen im Einsatz. DEKRA gehört mit dem Platinum-Rating von EcoVadis zu den Top-1-Prozent der nachhaltigen Unternehmen im Ranking.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DEKRA e.V.
Handwerkstrasse 15
70565 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 7861-0
Telefax: +49 (711) 7861-2240
http://www.dekra.de

Ansprechpartner:
Tilman Vögele-Ebering
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (711) 7861-2122
Fax: +49 (711) 7861-2700
E-Mail: Tilman.Voegele-Ebering@dekra.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel