Wenn Stürme fast schon zur Tagesordnung gehören

Schon lange sind Extremwetter sind keine „Jahrhundertereignisse“ mehr – sie gehören fast schon zum Alltag. Auch wenn sich das Dachdeckerhandwerk mit der Optimierung der gesamten Gebäudehülle zur CO2-Reduzierung auch für das Klima einsetzt: Das Wetter lässt sich kaum ändern.

Die Auswirkungen der Klimaveränderung – also Extremwetter – bekommen viele Hausbesitzer und Hausverwaltungen finanziell schmerzhaft zu spüren: Wenn das Dach durch Sturm beschädigt wird oder die Dachentwässerung besonders hohe Niederschlagsmengen nicht mehr bewältigt.

Zwar sind nach der Erfahrung des Landesinnungsverbands des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein nicht alle Schäden bei extremsten Wetterlagen auszuschließen. Allerdings kann der Zustand des Daches und seiner Komponenten wesentlich dazu beitragen, Schäden zu vermeiden oder die Schadenshöhe zu reduzieren. Nach der aktuellen „Studie Klimawandel und Extremwetterereignisse“ des Instituts für Bauforschung e. V. (IFB) „sind mehr als 80 Prozent der in der Wohngebäudeversicherung erfassten Schäden auf die zwei wesentlichen Wetterereignisse Sturm und Hagel“ zurückzuführen.  

Zu den besten Vorsorgemaßnahmen, die Hausbesitzer und für die Instandhaltung von Immobilien verantwortliche Hausverwaltungen treffen können, gehört die regelmäßige Überprüfung des Daches durch Fachbetriebe des Dachdeckerhandwerks. Sie zählt laut IFB „zu den klassischen Verkehrssicherungspflichten, die ohnehin in bestimmten zeitlichen Abständen durchgeführt werden müssen“. Daher fordern immer mehr Gebäudeversicherungen vor einer Schadensregulierung einen entsprechenden Nachweis der Dachüberprüfung. Das gilt übrigens auch bei Flachdächern, die ebenso wie Steildächer der Witterung, UV-Strahlung und Windlasten bzw. Windsog ausgesetzt sind. 

Gerade das Risiko von Sturmschäden kann auch bei älteren Dächern nachträglich durch eine Windsogsicherung spürbar reduziert werden. Dabei werden, je nach Windlastzone des Gebäudestandorts und der Nachbarbebauung, Elemente der Dacheindeckung verschraubt oder verklammert. Die Anwendung der vorgeschriebenen Fachregel „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen“ ist übrigens seit 2011 Pflicht bei Neubauten und umfassenden Sanierungen im Dachbereich.

Ebenso wichtig ist eine zuverlässige Wasserabführung. Diese muss in ihrer Dimensionierung fachgerecht geplant und ausgeführt sein. Auch hier empfiehlt es sich, im Rahmen der regelmäßigen Dachüberprüfung oder einer umfangreicheren Dachwartung vom Dach-Fachbetrieb die Reinigung von Dachrinnen und Fallrohren gleich mit erledigen zu lassen.

Flachdächer müssen nach DIN 1986-100 zwingend über eine Notentwässerung verfügen, um bei Starkregen und bei Verstopfung der Hauptentwässerung eine statische Überlastung der Dachkonstruktion zu verhindern.

Der Tipp des Dachdeckerhandwerks: Wie beim Auto oder der Heizungsanlage einen jährlichen Check vom Fachbetrieb durchführen lassen. Das minimiert auch bei Extremwetterereignissen das persönliche Schadensrisiko und im Schadensfall das Risiko eines Rechtsstreits mit der Gebäudeversicherung wegen Unterlassung der Obliegenheitspflichten. Die sind nämlich fest vereinbarter Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrags.

Adressen von Fachbetrieben für eine Dachwartung oder eine Dachinspektion gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und unter www.dachdecker-sh.de

Über Dachdeckerhandwerk Schleswig-Holstein

Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Schleswig-Holstein vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den acht angeschlossenen Dachdecker-Innungen des nördlichsten Bundeslandes. Sitz des Verbandes ist in Kiel.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dachdeckerhandwerk Schleswig-Holstein
Holzkoppelweg 5
24118 Kiel
Telefon: +49 (431) 5477-60
Telefax: +49 (431) 54776-66
http://www.dachdecker-sh.de

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel