Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Verbändeallianz kritisiert Vorgehen und Kriterien des BMEL zur Ausweitung auf Rindfleisch

Mit einem Eckpunktepapier zur Tierhaltungskennzeichnung von Rindfleisch hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am Donnerstag, den 10. Oktober 2024, über die geplante Ausweitung des bestehenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes informiert. Eine Verbändeallianz kritisiert das Vorgehen des BMEL und die vorgestellten Kriterien scharf.

Die Verbände halten eine Tierhaltungskennzeichnung grundsätzlich für richtig und sinnvoll. Deshalb hat die Wirtschaft u.a. mit der Initiative Tierwohl, dem QMilch-Programm und der bekannten privaten Haltungsformkennzeichnung im Handel Transparenz für den Verbraucher geschaffen. Mit der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch hat Bundesminister Özdemir jedoch ein Gesetz geschaffen, das noch erhebliche Mängel aufweist. Bevor dieses Gesetz auf den Rindfleischbereich ausgeweitet wird, müssen zunächst die Geburtsfehler des Gesetzes behoben werden. Beispiele dafür sind die fehlende bundeseinheitliche Auslegung der Kriterien für die verschiedenen Kategorien, die ungeklärte Frage der Datenweitergabe an die nachgelagerten Stufen, die unzureichende Möglichkeit zum Downgrading und die mangelhafte Einbindung privater Systeme.

Auch die ersten Vorschläge für die Kriterien bei Rind in den jeweiligen Stufen, die das BMEL mit dem Eckpunktepapier vorgelegt hat, gehen an der Realität vorbei und weisen verschiedene Inkonsistenzen zwischen den einzelnen Stufen auf. Anhand der Kriterien, die für die letzten 12 Monate vor der Schlachtung gelten, sollen Jungbullen und Milchkühe eingestuft werden. Es wird aber nicht berücksichtigt, wie eine andere Aufstallung der Milchkühe während der Trockenstehphase oder auch Haltungssysteme mit zunehmender Automatisierung (Melken, Fütterung) zu bewerten sind. Statt die Landwirtschaft zu entlasten, wird die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland weiter eingeschränkt und zusätzliche Bürokratie erzeugt, ohne dass ein Mehr an Tierwohl absehbar ist. Die geplante Erweiterung des bestehenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes führt in der vorgelegten Form zu einer hohen Verunsicherung der Betriebe, die bereits erhebliche Tierwohlinvestitionen getätigt haben, um an den Mehrwertprogrammen der Wirtschaft teilzunehmen zu können und nun erneut ihre Ställe umbauen müssten. Darüber hinaus gehen die Anforderungen an einigen Stellen ohne wissenschaftliche Begründung weit über die Anforderungen der von der Wirtschaft getragenen Systeme hinaus und gefährden die dort erzielten Fortschritte beim Tierwohl in hohem Maße.

Auch das Vorgehen des BMEL wird von den Verbänden und Organisationen kritisiert. So wurden weder die Tierhalter noch die Fleisch- und Milchwirtschaft oder die etablierten Systemträger der Wirtschaft in die Erarbeitung des Eckpunktepapiers einbezogen. Die Verbände und Organisationen der Wirtschaft fordern das BMEL auf, zunächst die bestehenden Probleme bei der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch zu lösen und dann mit den Wirtschaftsbeteiligten wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Ausweitung auf Rindfleisch zu erarbeiten und dabei bestehende Ausarbeitungen zu berücksichtigen.

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