Ärzteparlament fordert hessische Landesregierung auf, die im Patienteninteresse erforderlichen Veränderungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz umzusetzen

Das Hessische Ärzteparlament hat die Landesregierung Hessen dazu aufgefordert, auch unter Mitwirkung der Landesärztekammer Hessen die nach Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erforderlichen Veränderungen der klinischen Versorgung im Interesse von Patientinnen und Patienten ganzheitlich und mit einer qualifizierten Folgeabschätzung umzusetzen.

Folgende Aspekte müssten nach Auffassung der Landesärztekammer vorrangig berücksichtigt werden:
• Eine qualitativ und quantitativ gute Patientenversorgung in allen Leistungsgruppen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich
• Folgeabschätzung der Veränderungen des KHVVG bezüglich ärztlicher Arbeitsbelastung im stationären Bereich
• Folgeabschätzung der Veränderungen des KHVVG bezüglich ärztlicher Arbeitsbelastung im ambulanten Bereich
• Erhalt einer ausreichend finanzierten qualifizierten ambulanten fachärztlichen Versorgung auch außerhalb von Klinik-MVZ
• Folgeabschätzung der Veränderungen des KHVVG bezüglich ärztlicher Weiterbildung insbesondere bezüglich häufiger Wechsel der Weiterbildungsstätte und begleitender Faktoren.
• Ausbau einer finanzierten ärztlichen Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich
• Vorausberechnung der zu erwartenden erhöhten Verlegungsnotwendigkeiten zwischen Krankenhäusern und zu sektorübergreifenden Versorgungszentren mit entsprechendem Ausbau des Rettungsdienstes und der dafür notwendigen Ausbildungskapazität.        

 

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