Konto gekündigt? Kein Problem!

Wenn einem die Bank des Vertrauens das Konto kündigt, bekommen viele Kontoinhaber wahrscheinlich zunächst einen Schreck und fragen sich nach dem Grund. Warum also kündigen Banken ihren Kunden überhaupt das Konto? Kann das jedem passieren? Dürfen sie das überhaupt? Und wie soll man darauf reagieren? Die ARAG Experten geben Tipps, was in einer solchen Situation zu tun ist.

Darf die Bank ein Konto kündigen?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Banken die Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden jederzeit beenden dürfen. Und zwar ohne Angabe von Gründen. Grundlage dafür sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Kündigung regeln. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens zwei Monate, das schreibt Paragraf 675h des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei häufigen Überziehungen, fehlender Aktivität oder verdächtigen Transaktionen – kann eine Bank das Konto fristlos kündigen. Dies muss jedoch gut begründet werden. Ohne einen triftigen und nachweisbaren Grund darf eine solche Kündigung nicht erfolgen.

Das Recht auf ein Basiskonto
Laut dem sogenannten Zahlungskontengesetz (ZKG) hat jeder, der sich legal in Deutschland aufhält, ein Recht auf ein Basiskonto. Damit können grundlegende Bankgeschäfte wie Überweisungen oder der Empfang von Zahlungen abgewickelt werden. Selbst wenn einem die Bank das bisherige Konto kündigt, ist sie in der Regel verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten. Doch laut Information der ARAG Experten weisen viele Banken nicht aktiv darauf hin. Deshalb sollten Kunden diesen Anspruch selbst einfordern.

Warum kündigen Banken Konten?
Die Gründe für eine Kontokündigung können laut ARAG Experten vielfältig sein. Häufig spielen wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle, etwa wenn die Bank den Kunden als nicht lukrativ genug einstuft. In diesem Rahmen darf die Bank sogar Gratis-Konten durch kostenpflichtige Modelle ersetzen. Auch die fehlende Einwilligung zu neuen AGB oder gesetzliche Anforderungen wie Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können dazu führen, dass Banken Konten schließen.

Was tun, wenn das Konto gekündigt wird?
Flattert einem die Kontokündigung ins Haus, raten die ARAG Experten Bankkunden, rasch zu handeln. Zunächst sollte man die Bank nach den Gründen für die Kündigung fragen und schriftlich widersprechen – egal, wie gering die Aussicht auf Erfolg ist. Anschließend sollte man umgehend ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen, um Zahlungsverpflichtungen wie Daueraufträge und Lastschriften weiterhin bedienen und Überweisungen tätigen zu können.

Einspruch einlegen – lohnt sich das?
Kunden können gegen die Kündigung schriftlich Einspruch einlegen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass bei einer ordentlichen Kündigung die Erfolgsaussichten oft schlecht stehen. Eine Ausnahme gibt es für Mitglieder von Genossenschaftsbanken. Das Oberlandesgericht Celle entschied in einem Fall, dass die Satzung der Bank die Kündigung des Kontos während der Mitgliedschaft ausschloss (Az.: 20 U 45/19).

Worauf kommt es beim neuen Konto an?
Bei der Auswahl einer neuen Bank zählen vor allem die Kontogebühren. Ein Girokonto sollte maximal 60 Euro im Jahr kosten. Viele Geldinstitute bieten aber auch kostenlose Konten an. Vor allem junge Menschen sind hier deutlich im Vorteil: Einige Banken bieten Kunden bis Mitte 20 oder sogar bis zum 30. Geburtstag kostenlose oder günstige Konten an. Doch nicht nur die Kontoführung sollte kostenfrei sein, auch Überweisungen und Girokarte dürfen im Idealfall nichts kosten. Ein Blick auf die Zinsen für einen Dispokredit, die beim Überziehen des Kontos fällig werden, könnte ebenfalls lohnen. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Kreditinstituten. Ein Tipp der ARAG Experten: Nicht immer leicht zu finden, aber auf jeder Bank-Website Pflicht sind die Entgeltinformationen. Dort werden zahlreiche Bankdienstleistungen und ihre jeweiligen Preise aufgelistet. Sobald das neue Konto eröffnet wurde, sollten die neue Bankdaten so schnell wie möglich an alle relevanten Stellen weitergegeben werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel