Diesel-Abgasskandal: Ford ruf weltweit 768.000 Diesel-Fahrzeuge zurück

Die Ford-Werke GmbH hat am 18. Dezember 2024 eine weltweite Rückrufaktion für rund 768.927 Fahrzeuge angekündigt, davon sind 164.168 Fahrzeuge in Deutschland betroffen. Grund hierfür sind konstruktionsbedingte Probleme im Zusammenhang mit Dieselpartikelfiltern (DPF) bei bestimmten Modellen aus den Baujahren 2014 bis 2023. Die betroffenen Modellreihen umfassen B-Max, C-Max, EcoSport, Fiesta, Focus, Galaxy, Grand C-Max, Kuga, Mondeo, Ranger, S-Max, Tourneo Connect, Transit Connect sowie Transit Courier mit Euro-6-Dieselmotoren. Der Rückruf läuft beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der KBA-Referenznummer 14555R und dem Ford-Code 24E06.

Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer kann den Ford-Kunden ein Schaden entstanden sein. Die Chancen auf Schadensersatz schätzt Dr. Stoll & Sauer im Diesel-Abgasskandal nach wie vor für sehr gut ein und rät daher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Abgas-Online-Check. Die verbraucherfreundlichen Entwicklungen am EuGH und BGH erleichtern Klagen im Abgasskandal.

Auch Ford ist mit Rückruf im Diesel-Abgasskandal angekommen

Der Diesel-Abgasskandal befindet sich mittlerweile im zehnten Jahr. Erst kürzlich hat Audi einen gigantischen Rückruf gestartet, der sogar Euro-4-Modelle betrifft. Zum Jahresende muss jetzt auch der Autohersteller Ford einen Rückruf starten. Was ist bisher in den Medien und durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über den Ford-Rückruf bekannt geworden?

  • Infolge von Haarrissen im Dieselpartikelfilter soll es über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge zu einer erhöhten Partikelemission gekommen sein. Einige Fahrzeuge sollen nach einem Bericht von t-online bereits bei der Abgasuntersuchung (AU) durchgefallen sein.
  • Entgegen ersten Vermutungen, dass eine unzureichende Abstimmung der DPF-Regeneration verantwortlich sein könnte, sollen Untersuchungen ergeben haben, dass die fehlerhafte DPF-Konstruktion die Ursache für den erhöhten Ausstoß sein könnte.
  • Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 17. Dezember 2024 mitteilt, stammen die betroffenen Autos aus den Baujahren 2014 bis 2023. Weltweit sind von dem Rückruf 768.927 Autos betroffen, auf den deutschen Markt entfallen davon 164.168 Fahrzeuge. Nach KBA-Angaben zeigt sich an den Ford-Dieseln eine konstruktionsbedingte Erhöhung der Partikelanzahl über die Lebensdauer. Der Rückruf wird von der Behörde überwacht.
  • Um die Fahrzeuge in einen technisch einwandfreien Zustand zu versetzen, werden in den autorisierten Ford-Werkstätten zunächst die DPF-Regenerationsparameter neu kalibriert. Anschließend erfolgt eine eingehende Prüfung der Partikelfilter. Sollte sich dabei ein Defekt zeigen, wird der betroffene Filter kostenfrei ausgetauscht. Der Rückruf startet mit dem Modell Kuga, anschließend werden alle weiteren betroffenen Modelle schrittweise in die Werkstätten gerufen.
  • Alle Halter betroffener Fahrzeuge werden über das KBA angeschrieben und mit ihrem Fahrzeug in die Werkstätten gebeten. Wer dem Rückruf nicht nachkommt, dem droht die Stilllegung des Fahrzeugs. Einer Statistik des KBA zufolge wurden zwischen 2017 und 2021 jährlich zwischen 50.000 und 120.000 Fahrzeuge stillgelegt. Zudem plant Ford, alle betroffenen Eigentümer bis Ende 2024 zu kontaktieren. Kunden, die bereits auf eigene Kosten Reparaturen am DPF haben durchführen lassen, können laut Medienberichten auf eine kulante Lösung hoffen.
  • Betroffen sind folgende Modelle:
    • B-Max
    • C-Max und Grand C-Max
    • S-Max
    • Galaxy
    • Fiesta
    • Focus
    • Mondeo
    • EcoSport
    • Kuga
    • Ranger
    • Tourneo Connect
    • Tourneo Courier
    • Transit Connect
    • Transit Courier

Fazit von Dr. Stoll & Sauer zum Ford-Rückruf im Diesel-Abgasskandal

Mit dem gigantischen Ford-Rückruf ist nun klar, warum viele Ford-Diesel-Besitzer die Euro-6-Abgasuntersuchung nicht bestanden haben. Seit dem 1. Juli 2023 kommt bei der Abgasuntersuchung von Euro-6-Dieselfahrzeugen ein neues Messverfahren zum Einsatz. Das Problem ist also schon länger bekannt, doch Ford hat sich sehr lange Zeit mit dem Rückruf gelassen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ebenfalls. Doch die Probleme könnten tiefer liegen:

  • Es ist davon auszugehen, dass Ford – wie zahlreiche andere Automobilhersteller – Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 6c mit sogenannten rechtswidrigen Thermofenstern ausgestattet hat. Diese Praxis eröffnet nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-100/21) sowie des Bundesgerichtshofs (BGH VIa ZR 335/21) die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche in Höhe von bis zu 15 % des ursprünglichen Kaufpreises geltend zu machen.
  • Unabhängige Sachverständige haben die Dieselfahrzeuge von Ford genauer unter die Lupe genommen. Dabei traten deutliche Differenzen zwischen den gemessenen Stickstoffdioxidwerten im Realbetrieb und den Normwerten auf dem Prüfstand zutage. Die vorgeschriebenen Grenzwerte der Euro-6-Norm wurden dabei teils erheblich überschritten. Zu den untersuchten Euro-6-Fahrzeugen zählen:
    • Ford Focus / C-Max 1.5 TDCi: bis zu 6,9-fache Überschreitung
    • Ford Kuga 2.0 TDCi 2×4: bis zu 7,7-fache Überschreitung
    • Ford Mondeo 2.0 Duratorq TDCi: bis zu 9,2-fache Überschreitung
  • Darüber hinaus hat die britische Vehicle Certification Agency (VCA), das Pendant zum deutschen Kraftfahrt-Bundesamt, im Ford C-Max mit der Genehmigungsnummer e132007/461103*15 und dem Motorcode XWDB eine auffällige Abschalteinrichtung identifiziert.

Fahrzeughalter, deren Diesel bei der Abgasuntersuchung durchfällt, haben somit möglicherweise Anspruch auf eine anderweitige Kompensation. Besitzer von Ford-Dieselmodellen sollten daher in Erwägung ziehen, rechtlichen Rat einzuholen. Die Chancen auf Schadensersatz schätzt Dr. Stoll & Sauer im Diesel-Abgasskandal – auch bei Ford – nach wie vor als sehr gut ein und rät daher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Abgas-Online-Check. Die verbraucherfreundlichen Entwicklungen am EuGH und BGH erleichtern Klagen im Abgasskandal.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 23 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Bereits gegen VW war Dr. Stoll & Sauer erfolgreich. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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