Diese mangelnde Transparenz erschwert es den Unternehmen erheblich, ihre Energiekosten, und damit ihre Herstellungskosten, effizient zu planen und zu steuern.
Glücklicherweise ist der europäische Strommarkt ein freier Markt, in dem Sie als Verbraucher jederzeit einen neuen Energieversorger wählen können – oder Sie beziehen Ihren Strom direkt von den Anlagenbetreibern.
Ein direkter Stromliefervertrag zwischen Ihnen als Verbraucher und einem Anlagenbetreiber ist die einfachste Lösung, um stabile und verlässliche Strompreise zu garantieren. Am Ende ist aber für die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens vor allem eines ausschlaggebend: der Preis. Und dieser kann bei einem PPA bei 10-20 % unter dem Preis für die klassische Versorgung über einen Energieversorger liegen.
In diesem Artikel betrachten wir daher, wie der PPA-Preis zustande kommt, von welchen Parametern er abhängt und wie er sich von Festpreisverträgen unterscheidet.
Was ist ein PPA?
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein Stromliefervertrag, den Sie als Verbraucher mit einem Anlagenbetreiber abschließen. Für mittelständische Unternehmen sind das in der Regel immer Betreiber von Onshore-Wind- und PV-Anlagen. Große Konzerne schließen zum Teil auch PPAs mit konventionellen Kraftwerken und Offshore-Windparks ab.
PPAs zwischen KMUs und Betreibern von Wind- und PV-Anlagen werden auch „Grüne PPAs“ genannt.
PPA-Varianten
Abnehmer und Anlagenbetreiber sind, im Rahmen der gesetzlichen Regeln, frei in der Ausgestaltung des Stromliefervertrages, wie etwa der Höhe des Preises, der Laufzeit und dem Abrechnungszeitraum.
Daher gibt es unterschiedliche Vertragsarten, die zur Vereinfachung von den meisten Marktteilnehmern in bestimmte Kategorien zusammengefasst werden, wie etwa „Corporate PPA“ und „Utility PPA“ oder „Physikalisches PPA“ und „Finanzielles PPA“. Zwischen den einzelnen Arten gibt es Überschneidungen, aber auch Gruppierungen.
1. Flexible PPAs – Teil- oder Vollversorgung?
Je nachdem zu welchem Anteil die Stromversorgung über ein PPA gedeckt wird, unterscheidet man außerdem zwischen einer PPA-Vollversorgung und einer PPA-Teilversorgung.
PPA-Teilversorgung
Bei einer PPA-Teilversorgung decken Unternehmen nur einen Teil (< 50 %) ihres Strombedarfs durch den direkten Bezug über ein oder mehrere PPAs. Ihren restlichen Bedarf decken sie weiterhin über einen regulären Energieversorger. Mittels der Teilversorgung können Unternehmen die Strombeschaffung per PPA zunächst ausprobieren oder bestehende Lieferverträge mit einem regulären Energieversorger auslaufen lassen.
PPA-Vollversorgung
Bei der PPA-Vollversorgung wird eine Mischung aus Wind- und PV-Anlagen ausgewählt, die mit ihrem Erzeugungsprofil so nah wie möglich am Verbrauchsprofil liegen. Dadurch ist der höchste Anteil an zeitgleichem Grünstrom möglich, bis zu 70 %.
Da sich Wind und Sonneneinstrahlung jedoch bekanntermaßen nicht immer nach den Bedürfnissen der Verbraucher richten, entstehen trotz möglichst exakter Auslegung überschüssige Strommengen und Reststrommengen, auch „Residualmengen“ genannt.
Überschüssige Strommengen
Erzeugte Strommengen, die nicht vom Verbraucher genutzt werden können, verkauft dieser wiederum an einen Direktvermarkter oder der Börse. Zukünftig kann es auch möglich sein, die überschüssigen Mengen ganz oder zum Teil zu speichern.
Reststrommengen
Fehlende Strommengen, die nicht zeitgleich durch PV- oder Windanlagen gedeckt werden können, müssen anderweitig bereitgestellt werden. Da Stromspeicher heutzutage noch selten zur Verfügung stehen, erfolgt dies in der Regel durch Zukauf von der Strombörse.
Im weiteren Verlauf betrachten wir die Stromkosten im Rahmen einer PPA-Vollversorgung.
2. PPA: So entsteht der Preis für den Verbraucher
Bei einer PPA-Vollversorgung entsteht der Preis für Sie als Verbraucher aus der Mischung aus:
- dem vereinbarten Preis für die PPA-Strommengen
- Den Kosten und Einnahmen aus den Residualmengen, bestehend aus
- dem Kauf von Reststrommengen
- dem Verkauf von Überschussmengen
Der Preis für den PPA-Strom und die Kosten/Einnahmen für die Residualmengen ergeben zusammen den Mischpreis, den Sie am Ende auf Ihrer Stromrechnung sehen.
So kommt der Preis für PPA-Strommengen zustande
PPA-Preise orientieren sich an drei Werten:
1. Dem zu erwartenden Strompreis für Verbraucher
Der Strompreis am Markt für die nächsten Jahre wird an der Börse in sogenannten „Futures“ gehandelt. Relevant sind die Futures für die vollen Kalenderjahre (verkürzt: „Cal“). Dort gibt es immer zwei Preise: Den „Base“-Preis und den „Peak“-Preis, wobei der Base-Preis in der Regel unter dem Peak-Preis liegt und im Rahmen der PPA-Preisfindung als das Minimum angewendet wird. Der zu erwartende Peak-Preis ist dementsprechend der Maximalpreis.
Versorger zerlegen das Verbrauchsprofil des Kunden in Base- und Peak-Anteile und beschaffen diese üblicherweise in einer Mischung aus 75 % Base und 25 % Peak, sodass man hier vereinfacht einen Mischwert annehmen kann. Dazu kommt noch eine Marge der Versorger von ca. 1-2 ct/kWh. Am 14.11.2024 wurde beispielsweise für 2025 der folgende anzunehmende Strompreis für Verbraucher vorhergesagt:
- Base Cal (2025) = 91,90 €/MWh
- Peak Cal (2025) = 100,30 €/MWh
- Mischwert(2025) = 94 €/MWh
- Marge der Netzbetreiber = 15 €/MWh (= 1,5 ct/kWh)
- Strompreis 2025 = (94 + 15) €/MWh = 109 €/MWh = 10,9 ct/kWh
Bei einem PPA ist dies die Obergrenze, die der Verbraucher zu zahlen bereit ist.
2. Die staatliche garantierte Einspeisevergütung für die EE-Anlage (= „Anzulegender Wert“ gemäß EEG)
Dies ist die erste Untergrenze für den PPA-Preis, da Anlagenbetreiber, deren Anlage noch die EEG-Vergütung erhält, ihren Strom nicht für weniger als den garantierten Mindestpreis verkaufen werden. In Zukunft werden aber die heute schon oft vorkommenden Stunden mit negativen Preisen noch häufiger vorkommen. In diesen Stunden werden die Anlagenbetreiber zukünftig keine Einspeisevergütung mehr erhalten.
3. Den erwarteten Marktwert der Anlage, wenn der Strom an der Börse verkauft wird
Hierfür muss man abschätzen, was die Anlage die nächsten Jahre an der Börse erzielen wird. Vereinfacht kann man davon ausgehen, dass Wind-Anlagen (derzeit) ca. 75 %-85 % des Base-Preises an der Börse erzielen, bei PV-Anlagen sind es maximal 60 %. Hinzu kommt dann noch der Wert für die Herkunftsnachweise, die bei PPAs in den meisten Fällen mitverkauft werden.
Beispielhaft betrachten wir, welchen Strompreis ein Betreiber einer neuen 1,6-MWp-Windenergieanlage im nächsten Jahr erwarten kann:
- Anzulegender Wert gemäß EEG = 73,50 €/MWh = 7,35 ct/kWh
- Voraussichtlicher Marktwert 2024 = 80 % von 91,90 €/MWh (Base Cal(2025)) = 73,52 €/MWh = 7,35 ct/kWh
- Wert der Herkunftsnachweise = 2,00 €/MWh = 0,2 ct/kWh
- Addition der Herkunftsnachweise auf den anzulegenden Wert ergibt: (73,50 + 2,00) €/MWh = 75,50 €/MWh = 7,55 ct/kWh
- Addition der Herkunftsnachweise auf den Marktwert ergibt: (73,52 + 2,00) €/MWh = 75,52 €/MWh = 7,55 ct/kWh
- Insgesamt liegen die zu erwartenden Einnahmen also bei 7,55 ct/kWh.
Basierend auf diesen Werten ist es realistisch, dass sich der Verbraucher und der Anlagenbetreiber auf einen Preis für den PPA-Strom zwischen 7,55 ct/kWh und 10,9 ct/kWh einigen. Nach der Vertragsverzeichnung ist der PPA-Preis für die Laufzeit des Vertrages fix.
Wird der Vertrag verlängert, wird der PPA-Preis meist nachverhandelt basierend auf den aktuellen Werten.
Die Preise, die mit den Betreibern von Solarparks vereinbart werden, liegen in der Regel etwas unter dem Preis für Strom aus Windenergieanlagen.
So kommt der Strompreis für Residualmengen zustande
Neben dem Preis für die PPA-Mengen fließen auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Überschussstrom und dem Einkauf von Reststrom in den finalen Preis ein.
Überschusserlöse
PPA-Strommengen, die Sie nicht selbst verbrauchen können, verkaufen Sie oder ein Unternehmen, das Sie damit beauftragen, am Strommarkt. Daher sind die Einnahmen für die Überschusserlöse abhängig von den aktuellen Ereignissen an der Strombörse.
In der Regel verkaufen Sie überschüssigen Strom, wenn viel Energie aus erneuerbaren Quellen produziert wird, etwa an einem sehr sonnigen oder windigen Tag. Daher sind die Erlöse aus dem Verkauf von Überschussstrom eher im niedrigeren Bereich zu erwarten. Im Rahmen unserer PPA-Vollversorgung erstellen wir für unsere Kunden eine Prognose der zu erwartenden Einnahmen. Im Oktober 2024 kann man etwa von einem durchschnittlichen Erlös von 6 ct/kWh ausgehen.
Reststromkosten
In einer regulären PPA-Vollversorgung deckt der Strom aus den Wind- und PV-Anlagen bis zu 70 % des Verbrauchs zeitgleich ab. Die restlichen circa 30 % werden mit dem Strommix aus dem Netz der öffentlichen Versorgung gedeckt. In der Regel werden diese am Spotmarkt eingekauft.
Dadurch sind die Kosten für den Reststrom nicht zu 100 % vorhersehbar, lassen sich aber anhand von Marktprognosen gut abschätzen. Für 2025 rechnen wir mit einem durchschnittlichen Preis von 10,11 ct/kWh, mit Anbetracht der aktuellen Entwicklungen.
3. Beispielrechnung: So viel zahlt ein Verbraucher bei einem PPA
Wie sieht nun die Berechnung des PPA-Preises in der Praxis aus? In unserem Beispiel gehen wir von einem Unternehmen mit einem Verbrauch von 16 GWh pro Jahr aus, das sich für eine PPA-Vollversorgung entschieden hat. Aus unserem Erzeugerpool wählen wir einen PV-Park und zwei Windkraftanlagen aus, die ihn über das Jahr mit jeweils 5 GWh und 11 GWh grünen Strom beliefern.
Da nicht alle Mengen zeitgleich verbraucht bzw. erzeugt werden können, fallen 6 GWh Reststrom und 4 GWh Überschussstrom an. Daraus ergibt sich für den Verbraucher basierend auf den vorher genannten Angaben die folgende Rechnung (Grafik 1). Zur vereinfachten Darstellung wurden die Werte von Erzeugung und Verbrauch gerundet.
Im Ergebnis spart der Beispielkunde mit einem PPA über 200.000 € pro Jahr ein, gegenüber einer herkömmlichen Festpreisversorgung. Unter Zuhilfenahme von Speichern und einem angepassten Verbrauch kann das Einsparpotenzial sogar noch erhöht werden.
4. Darum sind PPAs in der Regel günstiger
Die Rechnung für den gesamten Preis einer PPA-Versorgung kann auf den ersten Blick kompliziert wirken. In Wirklichkeit ist sie aber am Ende immer Grundlage für den Strompreis. Denn die Energieversorger stellen die gleiche Rechnung auf, da auch sie eine Mischung aus EE-Strom und teurerem Strom aus fossilen Energieträgern für Sie einkaufen.
Der Unterschied zu einem PPA: Für Sie, den Verbraucher, ist dies nicht einsehbar und Sie zahlen eine zusätzliche Marge, die herkömmliche Energieversorger auf den Strompreis addieren.
In einem PPA sind alle Komponenten des Strompreises für Sie einsehbar. Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Vorteil für flexible Unternehmen: Denn nicht nur die Stromkosten sind transparent, auch die Erzeugung aus den PPA-Anlagen können Sie (im Rahmen einer PPA-Vollversorgung von node.energy) einsehen. Dadurch ist es möglich, Ihren eigenen Verbrauch an die Erzeugung von grünem und vor allem günstigem Strom anzupassen und den Anteil an PPA-Strom zu erhöhen.
5. PPA-Vollversorgung mit node.energy: Grüne Stromversorgung einfach und verlässlich
node.energy ermöglicht Ihnen genau diese Transparenz und Verlässlichkeit im Rahmen der PPA-Vollversorgung. Schon ab einem Verbrauch von 2 GWh/Jahr analysieren unsere PPA-Experten das individuelle Verbrauchsprofil Ihres Unternehmens und finden für Sie passende Windkraft- und PV-Anlagen in Deutschland. Die professionelle Abwicklung der Stromlieferungen inklusive der zeitscharfen Herkunftsnachweise übernehmen wir ebenfalls für Sie.
Und das ist nicht alles: Als Kunde profitieren Sie neben langfristig stabilen Strompreisen von Konditionen, die 10-20 % unter den sonst üblichen Beschaffungskosten liegen. In unserem PPA-Produkt erhalten Sie zudem wertvolle Daten über die zeitliche Verfügbarkeit des Stroms aus Wind- und PV-Parks, die über den reinen „zertifizierten Grünstrom“ hinausgehen. Dies betrifft die stündliche Auflösung des Stromverbrauches und der Stromerzeugung als auch die Nennung des konkreten Ortes der Stromerzeugungsanlage.
Senken Sie Ihre CO₂-Emissionen transparent und nachweisbar. Mit einem grünen PPA von node.energy sind Sie bereit für die Herausforderungen von heute und der Zukunft.
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