Thermomix-Datenleck: Millionen Kundendaten kompromittiert
Von Ende Januar bis Anfang Februar 2025 bestand eine schwerwiegende Sicherheitslücke bei der Rezeptplattform Rezeptwelt.de. Dies ermöglichte Unbefugten den Zugriff auf Nutzerdaten. Laut Vorwerk sind nicht nur Nutzer aus Deutschland betroffen, sondern auch Kunden aus Tschechien, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Australien. Die gestohlenen Daten stehen aktuell für 1.500 US-Dollar im Darknet zum Verkauf.
Betroffen sind unter anderem folgende persönliche Daten:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Kochpräferenzen
Laut Vorwerk seien Passwörter und Finanzdaten nicht betroffen. Dennoch sind Verbraucher erhöhten Risiken ausgesetzt, insbesondere durch gezielte Phishing-Angriffe und Identitätsdiebstahl.
Kostenlose Ersteinschätzung für betroffene Thermomix-Kunden
Die auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen, umgehend ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Über einen kostenfreien Datenleck-Online-Check können sie eine Ersteinschätzung erhalten und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren. Die Kanzlei hat bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverletzungen – etwa im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck – vor deutschen Gerichten durchgesetzt. Aktuell führen Anwälte der Kanzlei eine Facebook-Sammelklage gegen den US-Konzern Meta wegen des Facebook-Datenlecks.
BGH erleichtert Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zuletzt verbraucherfreundlich zu Datenschutzverletzungen positioniert.
- BGH stärkt Verbraucherrechte: Der BGH hat am 18. November 2024 klargestellt, dass der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten bereits einen Schaden nach der DSGVO darstellt. Dies erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich (Az.: VI ZR 10/24).
- Auskunftsanspruch: Nutzer können von Vorwerk verlangen, Informationen über den Umfang des Datenlecks zu erhalten.
- Schadensersatz: Nach Art. 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung für die Verletzung ihrer Datenschutzrechte.
- Keine zusätzlichen Nachweise erforderlich: Nach der Rechtsprechung des BGH sind weitere Nachweise über Ängste oder Befürchtungen nicht zwingend erforderlich, auch wenn solche Nachweise den Schadensersatz erhöhen können.
- Präzedenzfall Facebook-Datenleck: Das Facebook-Datenleck zeigt exemplarisch, wie Kontrollverluste über personenbezogene Daten Schadensersatzansprüche nach der DSGVO auslösen können – eine Entwicklung, die auch für Thermomix-Kunden relevant ist.
- Unterlassungsanspruch: Betroffene können die weitere Verarbeitung ihrer Daten durch Vorwerk untersagen.
So schützen sich betroffene Thermomix-Kunden
Betroffene Nutzer sollten umgehend ihre Zugangsdaten ändern, insbesondere wenn sie ähnliche Passwörter für andere Online-Dienste nutzen. Zudem sollten sie verstärkt auf Phishing-Versuche und betrügerische Kontaktaufnahmen achten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt hierzu wichtige Hinweise.
Dr. Stoll & Sauer bietet kostenfreie Ersteinschätzung
Unsere Verbraucherkanzlei vertritt rechtsschutzversicherte Geschädigte des Thermomix-Datenlecks und setzt deren Ansprüche konsequent durch. Neben der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen stellen wir für Betroffene zudem einen Feststellungsantrag, um diese auch gegen künftige Schäden abzusichern. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands und hat bereits mehrfach erfolgreich Schadensersatzansprüche für Betroffene von Datenschutzverletzungen durchgesetzt. Betroffene Thermomix-Kunden sollten nicht zögern und sich über den kostenlosen Datenleck-Online-Check beraten lassen. Jetzt handeln und Rechte sichern!
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 21 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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