Bundesrat beschließt Übergangsregelung zur Statusfeststellung

Der Bundesrat hat gestern die Übergangsregelung zur Statusfeststellung von Lehrkräften in der beruflichen Bildung beschlossen. Nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten wird die Regelung in den nächsten Tagen in Kraft treten. Damit ist ein entscheidender Schritt getan, um in der Übergangsphase dringend benötigte Rechtssicherheit für Bildungsanbieter und ihre Lehrkräfte zu schaffen. Die Verbandsmitglieder der EATO und die vielen anderen Betroffenen in der Branche reagieren mit Erleichterung, da damit eine längere Hängepartie vorläufig endet.

Die streitbare Änderung betrifft die Versicherungspflicht von Lehrkräften, insbesondere in der Fort- und Weiterbildung. Hintergrund dieser Änderung ist das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022, das die Prüfung des Erwerbsstatus von Lehrkräften deutlich verschärft hat. Unverhofft sahen sich Lehrkräfte damit konfrontiert, dass entgegen früheren Urteilen eine Beschäftigung auf selbstständiger Basis quasi unmöglich wurde. Das hat auch massive Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle oder den Bestand vieler Fortbildungsanbieter.

Die Übergangsregelung legt fest, dass die vermeintliche Versicherungspflicht für betroffene Lehrkräfte erst ab dem 1. Januar 2027 greift. Dies gilt ab sofort unter der Voraussetzung, dass bei Vertragsschluss von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen wurde und die Lehrkraft der Regelung zustimmt. Mit dieser Übergangsregelung wird es laut Gesetzesantrag ermöglicht, für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten oft zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen.

Diese Entscheidung verschafft Bildungsunternehmen und Lehrkräften zwei Jahre Zeit, um sich entweder auf die geänderten Rahmenbedingungen vorzubereiten oder im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren notwendige Anpassungen vorzunehmen. Für viele privatwirtschaftlich geführte Bildungsanbieter, die sich durch das Herrenberg-Urteil mit neuen Unsicherheiten konfrontiert sahen, bedeutet dies die Zeit zu nutzen, aktiv an einer neuen Regelung mitzuwirken.

Zeit zum Handeln und Gestalten
Der Verband EATO e.V. wird diese Zeit aktiv nutzen, um an einer langfristigen Lösung für die Zeit nach der Übergangsregelung mitzuwirken. „Wir freuen uns über die gewonnene Rechtssicherheit und sehen diese Übergangsregelung als Chance, gemeinsam mit der Politik, unseren Mitgliedern und Partnern tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln“, erklärt der Vorstand von EATO e.V.

Über den European Association for Training Organisations e.V.

EATO (European Association for Training Organisations) vertritt aktuell mehr als 40 wirtschaftlich geführte Bildungsunternehmen im Bildungsbereich im deutschsprachigen Raum. Diese erzielen mit über 6.000 überwiegend selbständigen Referenten jährlich einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro. Insgesamt beteiligen sich jährlich mehr als 300.000 Teilnehmende an den verschiedenen Bildungsmaßnahmen der Mitgliedsunternehmen. EATO setzt sich insbesondere für eine innovative Bildungspolitik, eine Modernisierung des Bildungssystems, die Durchführung von Marktforschung sowie ein kontinuierliches Benchmarking mit den Besten der Branche ein. Das wichtigste Ziel ist die Mitwirkung an den gesellschaftlichen und politischen Veränderungsprozessen, um die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wissensgesellschaft zu schaffen.

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