Smart EQ-App abgeschaltet: Mercedes verärgert Smart-Kunden

Mercedes-Benz hat seine Kunden durch die Abschaltung der Smart-EQ-App verärgert. Zum 31. Dezember 2024 hat Mercedes die Smart-EQ-App sowie alle damit verbundenen Dienste eingestellt. Betroffen von dem Aus der Smart-EQ-App sind die Besitzer der Elektro-Smarts der EQ-Generation. Jetzt müssen die Mercedes-Kunden auf essenzielle Fahrzeugfunktionen verzichten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in der Abschaltung eine mögliche Einschränkung der Fahrzeugleistung und empfiehlt betroffenen Smart-Fahrern, ihre rechtlichen Optionen zu prüfen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Smart-Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands und hat sich insbesondere im Diesel-Abgasskandal als eine der zentralen Kräfte bei der juristischen Aufarbeitung etabliert.

Mercedes stellt E-Smart-Kunden vor Problemen – die Fakten im Überblick

Wie Autohersteller ihre Kunden verärgern und vertreiben können, hat Mercedes mit der Abschaltung der Smart-EQ-App bewiesen: „Unglaublich … die Abzocke kennt wohl wirklich keine Grenzen mehr“, lässt ein Mercedes-Kunde im Forum „Smart Emotion“ Dampf ab. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Fakten zum App-Aus zusammen:

  • Abschaltung der App: Mercedes-Benz beendete den Betrieb der Smart-EQ-App und der zugehörigen Dienste zum 31.12.2024.
  • Betroffene Modelle: Es sind ausschließlich E-Smart-Fahrer der EQ-Generation betroffen; die neuen #1-Modelle sind nicht betroffen.
  • Funktionen der App: Die App ermöglichte wichtige Funktionen wie Ladezustandsanzeige, Ladepunktsuche und Fernsteuerung. Bequemes Vorklimatisieren an der Ladesäule ist danach ebenso Geschichte wie die Fernüberwachung des Ladevorgangs.
  • Begründung für die Abschaltung: Mercedes-Benz führt die sukzessive Abschaltung der 2G-/3G-Mobilfunknetze durch Telekommunikationsanbieter als Grund an, obwohl das 2G-Netz offiziell bis Ende 2025 verfügbar sein soll.
  • Fehlende Alternativen: Derzeit bietet Mercedes-Benz keinen Ersatz für die wegfallenden Funktionen an.
  • Reaktionen der Nutzer: Einige Fahrer betrachten den Wegfall der App als Leistungsminderung ihres Fahrzeugs und ziehen rechtliche Schritte in Betracht.
  • Mögliche Lösung: Mercedes könnte für Ersatz sorgen, indem die „Mercedes me App“ für Smart-Nutzer geöffnet wird. Diese App schließt die Smarts bislang jedoch aus. Auch dieser Umstand sorgt in Mercedes-Foren für erheblichen Ärger.

Fazit zum Smart-App-Aus: Ansprüche prüfen lassen

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bewertet die rechtliche Lage kritisch. Der Wegfall wesentlicher App-Funktionen könnte eine Minderung der Fahrzeugleistung darstellen – insbesondere bei Fahrzeugen innerhalb der Gewährleistungszeit. Kunden könnten daher Ansprüche gegen Mercedes-Benz geltend machen, wie Nachbesserung, Minderung oder sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Die Abschaltung der App stellt einen erheblichen Eingriff in die Nutzung des Fahrzeugs dar. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Fahrern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Smart-Online-Check an.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht.

Mit 21 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in allen wichtigen Rechtsgebieten zur Seite. Besondere Schwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, Abgasskandal, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.

Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell leiten die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Darüber hinaus führen Anwälte der Kanzlei die Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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