Delegiertenversammlung lehnt Zentralregister für Menschen mit psychischen Erkrankungen ab

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am 22. März 2025 in Bad Nauheim eine Resolution verabschiedet, in der sie den Vorschlag aus der Politik zur Einführung eines Zentralregisters für die Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen strikt ablehnt.

Die Delegierten betonen, dass aus dem Vorliegen einer psychischen Erkrankung allein kein Gefährdungspotenzial abgeleitet werden könne. Psychische Erkrankungen seien gut behandelbar und ein solches Register würde die ärztliche Schweigepflicht, das Fundament einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung, erheblich gefährden. Viele Betroffene könnten aus Angst vor Registrierung und Stigmatisierung davon abgehalten werden, ärztliche Hilfe und Therapie in Anspruch zu nehmen. Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen, die unter bestimmten Umständen ein erhöhtes Risiko für Gewalttaten aufweisen können, benötigen frühzeitige und intensive Therapie. Die Delegiertenversammlung fordert daher, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen und insbesondere psychiatrische Einrichtungen und sozialpsychiatrische Dienste zu stärken.

Ärztinnen und Ärzte können bereits jetzt auf der Grundlage der Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze der Bundesländer aktiv werden, wenn sie bei ihren Patientinnen und Patienten ein Gefährdungspotenzial für sich oder andere erkennen. In solchen Fällen können die Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Die Gerichte seien aufgefordert, ihre unterstützende Funktion und Verantwortung verstärkt wahrzunehmen. Ein Zentralregister würde zudem Ressentiments und Vorurteile gegen Menschen mit psychischen Erkrankungen verstärken. Fast jeder Dritte sei im Verlauf des Lebens einmal von einer psychischen Erkrankung betroffen.

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