Länderabhängige Einreisedokumente
Um innerhalb der EU sowie einiger weiterer Länder wie z. B. der Schweiz, Norwegen oder Island zu reisen, reicht in der Regel das Mitführen des Personalausweises aus, solange es sich um einen touristischen Aufenthalt von höchstens drei Monaten handelt. Und auch sonst reist es sich als Deutscher recht unbeschwert: Bei der Einreise in knapp 200 fremde Länder benötigen wir lediglich einen Reisepass. Damit ist dieses dunkelrote Büchlein ein sehr anerkanntes Dokument, mit dem wir laut ARAG Experten gemeinsam mit Frankreich, Dänemark, Finnland, Spanien, Italien und Irland auf dem dritten Platz des weltweiten Reisepass-Rankings landen. Doch damit ist ab 2. April Schluss. Zumindest für Großbritannien. Denn ähnlich wie es für Reisen in die USA bereits seit 2009 gilt, wird die Einreise nach England ab April nur noch mit einer besonderen Erlaubnis möglich sein: der ETA (Electronic Travel Authorisation).
Wichtige Informationen zur ETA
Ganz gleich ob per Flieger, Schiff oder durch den Eurotunnel – ohne ETA keine Einreise nach Großbritannien. Einzige Ausnahme: EU-Bürger, die länger als sechs Monate bleiben möchten, benötigen ein Visum. Die Beantragung der ETA kostet zehn Britische Pfund. Dies entspricht aktuell 11,85 Euro. Nach Erteilung gilt sie für eine unbegrenzte Menge von Reisen und ist zwei Jahre gültig – beziehungsweise solange, bis der Reisepass abläuft, falls dieses Datum früher liegt. Auch für die Durchreise durch England, Wales, Schottland und Nordirland wird die Genehmigung benötigt. ARAG Experten betonen allerdings, dass dies nicht der Fall ist, wenn es sich lediglich um einen Transit, also einen Zwischenstopp und Umstieg an einem britischen Flughafen zwecks Weiterreise in ein Drittland handelt. Ganz wichtig: Auch mit erteilter ETA ist das Mitführen eines gültigen Reisepasses notwendig. Die elektronische Einreiseerlaubnis ersetzt diesen nicht.
ETA beantragen
Was ist nun also zu tun? Als einfachsten Weg des Antrags empfehlen die ARAG Experten den Weg über die App, die sowohl über Apple als auch über Google heruntergeladen werden kann. Um den Antrag dann über das Smartphone zu stellen, werden ein gültiger Reisepass, ein E-Mail-Account und der Zugang zu einer Kredit- oder Debitkarte bzw. Google oder Apple Pay benötigt. Der Vorgang kann sowohl für die Person selbst als auch für einen Mitreisenden durchgeführt werden. Der Mitreisende muss allerdings bei der Beantragung anwesend sein, da über die App Fotos von allen beantragenden Personen gemacht werden müssen. Entscheidend ist zudem, dass das Smartphone mit der App und den darüber beantragten Dokumenten auf Reisen dabei ist.
Wer kein Smartphone besitzt, hat die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Auch hier müssen Reisepass und eine Online-Bezahlmöglichkeit vorhanden sein. Außerdem benötigt das Gerät, mit dem der Antrag gestellt wird, idealerweise eine Kamera. Zur Not ist auch der Upload eines Fotos vom Reisepass sowie eines Passbildes möglich. Egal, ob online oder via App: Das Verfahren muss in einem Zuge durchlaufen werden. Eine Zwischenspeicherung oder eine Pause von mehr als zwanzig Minuten ist laut ARAG Experten nicht möglich. Erst einmal vollzogen, lässt die Genehmigung nicht lange auf sich warten. Üblich ist eine Dauer von höchstens drei Arbeitstagen. Nur in Ausnahmefällen kann die Erlaubnis etwas länger dauern. Das verhindert aber nicht die Reise: Sobald das Verfahren angestoßen wurde, kann es losgehen, auch wenn die Genehmigung noch nicht vorliegt. Der Antrag muss aber zwingend vorab gestellt worden sein.
Engländer auf Reisen
Seit dem Brexit benötigen britische Staatsbürger für Reisen in die EU einen gültigen Reisepass, der mindestens drei Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig ist und nicht älter als zehn Jahre sein darf. Für touristische Aufenthalte in Europa bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass ab Oktober das sogenannte EES (Entry/Exit System) starten soll, das diverse Ein- und Ausreisedaten erfasst. Voraussichtlich Ende 2026 wird zudem die elektronische Reisegenehmigung ETIAS (European Travel Information Authorisation System) erforderlich sein, um nach Europa einzureisen.
Reisen nach Großbritannien oder anders herum werden vermutlich in Zukunft nicht weniger bürokratisch. Daher raten die ARAG Experten, sich frühzeitig über die notwendigen Genehmigungen zu informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Wie der Urlaub noch zu retten ist, wenn der Pass abgelaufen ist:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reisepass-abgelaufen-ist-urlaub-noch-zu-retten/
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