Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst: Ausgewogenes Gesamtpaket im Interesse der Kommunen und Beschäftigten

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Bund und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Die Einigung in den Mittagsstunden des 6. April 2025 in Potsdam im Rahmen der 4. Verhandlungsrunde, die im Anschluss an das Schlichtungsverfahren stattfand.

Der Tarifabschluss sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich, ab dem 1. April 2025
  • Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026
  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026
  • Die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
  • Die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen
  • Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027
  • Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit ab dem 1. Juli 2025

Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1. April 2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.

„Mit dieser Einigung ist es gelungen, einen nachhaltigen Kompromiss zu finden, der sowohl den Interessen der kommunalen Arbeitgeber als auch der Beschäftigten gerecht wird"erklärt Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA„Angesichts der finanziellen Herausforderungen der Kommunen haben wir ein Gesamtpaket geschnürt, das die Handlungsfähigkeit der kommunalen Arbeitgeber sichert und gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten schafft."

Die VKA betont, dass mit dieser Einigung auch wichtige Zukunftsthemen adressiert werden. So werden ab 2026 Regelungen zur freiwilligen Erhöhung der Arbeitszeit eingeführt, die sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch dem steigenden Personalbedarf im öffentlichen Dienst Rechnung tragen. „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bieten wir mit diesen flexiblen Arbeitszeitmodellen attraktive Optionen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", betont Welge.

Besonders im Fokus standen bei den Verhandlungen auch die Bedürfnisse einzelner Branchen innerhalb der kommunalen Familie. Für den Bereich der kommunalen Versorgungsbetriebe wurde unter anderem eine umfassende Reform der Vergütungstabelle vereinbart. Auch für die Beschäftigten im Rettungsdienst konnten Verbesserungen erreicht werden, darunter die Möglichkeit für 24-Stunden-Schichten unter bestimmten Bedingungen. Hinzu kommt, dass gerade in den besonders durch Schichtdienste belasteten Bereichen viele Verbesserungen geschaffen wurden, wie beispielsweise die Erhöhung der Wechselschichtzulage von 100 auf 250 Euro im Bereich der Krankenhäuser.

Die vereinbarte Laufzeit beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027 und schafft damit Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der kommunalen Welt.

„Mit diesem ausgewogenen Gesamtpaket stellen wir sicher, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und gleichzeitig die dringend notwendigen kommunalen Zukunftsinvestitionen nicht gefährdet werden", so Welge abschließend. „Diese Einigung ist ein wichtiges Signal für unser gemeinsames Ziel: eine funktionierende kommunale Daseinsvorsorge mit fairen Arbeitsbedingungen – und das ist in schwierigen politischen Zeiten durchaus auch ein Beitrag zur Sicherung der Demokratie."

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