Datenleck bei LGBTQ+-Dating-Apps: 1,5 Millionen private Fotos ungeschützt im Netz

Ein besonders sensibles Datenleck erschüttert aktuell mehrere iOS-Dating-Apps, die sich an die LGBTQ+-Community sowie an BDSM- und Sugar-Daddy-Interessierte richten. Durch eine gravierende Sicherheitslücke wurden nach einem Medienbericht von Heise-Online 1,5 Millionen private Nutzerfotos – darunter auch intime Bilder aus privaten Chats – im Internet öffentlich zugänglich. Das ist für betroffene ein Super-Gau. Für sie besteht die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung über den LGBTQ.-Online-Check an. Bereits in vergleichbaren Fällen wie dem Facebook-Datenleck konnten die Anwälte bis zu 3.000 Euro Schadensersatz erfolgreich durchsetzen.

Datenleck: Was ist bei den LGBTQ+-Dating-Apps genau passiert?

Datenlecks stellen kein Kavaliersdelikt dar, sondern sind sehr ernst zu nehmen, wie das LGBTQ-Datenleck vor Augen führt. Laut einer Recherche von Heise-Online handelt es sich um ein systematisches Datenleck bei mehreren iOS-Dating-Apps, die über den Apple App Store vertrieben werden. Betroffen sind unter anderem die Apps:

  • BDSM People
  • Chica
  • Translove
  • Pink
  • Brish

Die Sicherheitsforscher des Anbieters Webb Security stellten fest, dass alle diese Apps Bilddateien ihrer Nutzer auf öffentlich zugänglichen Servern speicherten – ohne jegliche Zugangskontrolle.

Über einfache URL-Manipulationen konnten Angreifer auf sämtliche gespeicherte Bilder zugreifen – darunter auch intime Aufnahmen aus privaten Nachrichten, Selfies, Profilbilder und Screenshots. Insgesamt wurden etwa 1,5 Millionen Bilder offengelegt, allein bei „BDSM-People“ waren es rund 541.000, davon über 90.000 direkt aus privaten Konversationen.

Besonders kritisch: Die Apps richten sich gezielt an marginalisierte oder besonders schutzbedürftige Gruppen. Ein solches Datenleck kann daher nicht nur zu Rufschädigung und Diskriminierung führen, sondern auch zu realer persönlicher Gefährdung – etwa durch Erpressung, Outing oder Stalking.

LGBTQ-Datenleck: Anspruch auf Schadensersatz möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 18. November 2024 (Az.: VI ZR 10/24) klargestellt: Bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten – insbesondere, wenn es sich um hochprivate oder intime Informationen handelt – stellt einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO dar. Was das für Betroffene bedeutet:

  • Kein konkreter Missbrauch muss nachgewiesen werden – es reicht der Kontrollverlust.
  • Auch emotionale Belastungen oder der drohende soziale Schaden durch das Bekanntwerden intimer Details können entschädigt werden. Der immaterielle Schaden kann im LGBTQ -Datenleck enorm sein.
  • Gerichte erkennen zunehmend hohe Summen an – z. B. beim Facebook-Datenleck bis zu 3.000 Euro pro Person.
  • Gerade bei LGBTQ+-Personen oder Menschen mit alternativer sexueller Orientierung wie in diesen Apps ist das Risiko einer gesellschaftlichen Stigmatisierung besonders hoch – das muss bei der Schadenshöhe berücksichtigt werden.

Handlungsempfehlung zum LGBTQ-Datenleck für Betroffene

Wer eine der betroffenen Apps genutzt hat – besonders zwischen 2020 und 2024 –, sollte sofort handeln:

  • Kommunikation sichern:
    Screenshots von Profilen, Nachrichten oder App-Installationen können helfen, die eigene Betroffenheit zu belegen.
  • Selbstprüfung vornehmen:
    Viele geleakte Bilder sind bereits auf einschlägigen Foren geteilt worden. Wer sich erkennt, sollte Beweise sichern.
  • Kostenlose Ersteinschätzung einholen:
    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet einen LGBTQ-Online-Check an. Unsere Datenschutz-Experten zeigen die rechtlichen Möglichkeiten von Betroffenen auf. Gerade die BGH-Rechtsprechung lässt die Chancen auf Schadensersatz enorm ansteigen.

Fazit zum LGBTQ-Datenleck: Intime Daten brauch maximalen Schutz

Datenlecks in sensiblen Apps wie bei den LGBTQ-Apps sind mehr als technische Pannen. Sie sind tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre – und können zu massiven persönlichen Folgen führen. Doch die Betroffenen stehen nicht allein da. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung stärkt ihre Position – und wir als Kanzlei setzen sie durch. Jetzt Schadensersatz sichern – mit einer kostenlosen Ersteinschätzung im LGBTQ-Online-Check.

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 19 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Christoph Rigling
E-Mail: Christoph.Rigling@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel