BLE: Anbau und Blüte müssen gemeldet werden
Seit 1996 dürfen zugelassene Nutzhanfsorten wieder angebaut werden, allerdings nur von landwirtschaftlichen Betrieben und auch nur dann, wenn der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) – das ist der in den Blüten enthaltene psychoaktive Wirkstoff – nicht über 0,2 Prozent liegt.
Die BLE ist ausschließlich für die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen THC-Gehalte der angebauten Nutzhanfsorten zuständig. Jeder Anbaubetrieb muss den Anbau bei der BLE und bei dem zuständigen Bundesland anmelden. Für diese Anzeige stehen auf der BLE-Internetseite die notwendigen Formulare zur Verfügung.
Darüber hinaus muss der Blütebeginn bei der BLE gemeldet werden. Im Anschluss daran nimmt der BLE-Prüfdienst Proben vor Ort, um den THC-Gehalt zu bestimmen. Mit der Ernte des Nutzhanfs darf wiederum erst begonnen werden, wenn die BLE diese freigibt.
Mehr Informationen zum Anbau von Nutzhanf gibt es unter www.ble.de/nutzhanf
Ein neuer Artikel des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) thematisiert auf www.landwirtschaft.de das Potenzial von Hanf als Nutzpflanze: https://landwirtschaft.de/landwirtschaft-verstehen/wie-arbeiten-foerster-und-pflanzenbauer/welches-potenzial-hat-hanf-als-nutzpflanze .
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