Ziel der Musterfeststellungklage ist es, feststellen zu lassen, dass die Volkswagen AG durch den Einbau einer Manipulationssoftware die Besitzer eines manipulierten Fahrzeugs mit dem Motor EA189, für welches ein Rückruf erfolgt ist durch das Kraftfahrtbundesamt, geschädigt hat und deshalb Schadensersatz schuldet. Die Geschädigten sollen anschließend wählen können, ob Sie das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder eine Einmalzahlung verlangen. Diese Klage wird zum 01.11.2018, also noch rechtzeitig vor einer möglichen Verjährung zum Jahresende 2018 eingereicht. Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Bis zum Tag nach der ersten mündlichen Verhandlung können sich Verbraucher aus dem Register wieder austragen. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre individuellen Schadenersatzansprüche selbst durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wurde. Das wird frühestens Mitte November der Fall sein.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: „Wir freuen uns außerordentlich, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband sich für die Vertretung durch unsere Kanzlei entschieden hat. Mit dieser vom Gesetzgeber neu geschaffenen Form einer Art Sammelklage haben wir in Deutschland die historische Möglichkeit, einen der größten Wirtschaftsskandale in einem Sammelverfahren aufzuarbeiten und den Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir sind zuversichtlich, das Verfahren gegen VW zu gewinnen und somit einen großen Beitrag zum Verbraucherschutz in Deutschland leisten zu können. In den vergangenen Monaten geben immer mehr Gerichte den Geschädigten recht. Gerade für nicht rechtsschutzversicherte Geschädigte ist dies eine kostengünstige Möglichkeit, an Schadensersatz zukommen. Wir empfehlen weiterhin, dass rechtsschutzversicherte Geschädigte, Einzelklagen erheben. Es bestehen sehr gute Erfolgsaussichten.“
Rechtsschutzversicherte Geschädigte können sich zur Einzelklage unter www.vw-schaden.de melden.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Masseschadenfälle. Sie hat in der Vergangenheit bereits unterschiedliche Massenverfahren mit mehreren tausend Geschädigten erfolgreich abgewickelt. Die Kanzlei führt mehr als 6.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal und konnte bereits hunderte Gerichtsurteile zugunsten der Geschädigten erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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