Interesse von Betrieben am digitalen Abruf der AU wächst stetig
Die digitale Einreichung der Krankschreibung bei den Krankenkassen sei aber nur ein Schritt bei der Umstellung der Krankmeldung von der Papierform auf die eAU. Mit Beginn des Jahres 2023 könnten Arbeitgeber die AU-Daten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Kassen abrufen. Dazu laufe im kompletten Jahr 2022 ein Pilotprojekt zum Datenaustausch. Dabei verzeichne die BARMER ein stetig steigendes Interesse an dem Verfahren. Im ersten Halbjahr habe es 128.000 Abrufe und seit Juli bereits mehr als 116.000 Downloads gegeben. „Die Unternehmen zeigen ein starkes Interesse am digitalen eAU-Verfahren. Wir gehen deshalb zuversichtlich ins kommende Jahr, ab dem die digitale Krankschreibung flächendeckend von allen Unternehmen eingesetzt wird“, sagte Straub. Informationen zum Verfahren biete die BARMER für Arbeitgeber in ihrer alljährlichen Seminarreihe „Änderungen in der Sozialversicherung“ an, die ab dem 24. November beginne.
Informationen zur eAU finden Interessierte unter www.barmer.de/a006971
BARMER
Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin
Telefon: +49 (800) 3331010
Telefax: +49 (800) 3330090
http://www.barmer.de/
Presseabteilung
Telefon: +49 (800) 333004998031
E-Mail: sunna.gieseke@barmer.de
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (800) 333004991421
Fax: +49 (1850099) 1459
E-Mail: Athanasios.Drougias@barmer.de