An einer Blitzumfrage der ABDA nahmen im September diesen Jahres 2.145 Apothekenleiter*innen aus dem ganzen Bundesgebiet und 965 angestellte Apotheker*innen teil. Offen ist, wann wie viele pDL abgerechnet werden. Rund die Hälfte der Apothekenleiter*innen gibt in der Blitzumfrage an, dass in ihrer Apotheke bereits eine oder mehrere pDL angeboten werden. Jeweils 40 % der Apotheken bieten laut Eigenauskunft bereits pDL zur Inhalationstechnik und zur Risikoerfassung bei Bluthochdruck an. Eine Medikationsberatung zur Polypharmazie gibt es in 32 % der Apotheken. Die Pharmazeutische Betreuung für die Antitumortherapie bieten 8 %, für Organtransplantierte 6 % der Apotheken an.
55 % der Apotheken boten im September 2022 noch keine Dienstleistungen an – aber die Mehrheit plant dies für die kommenden 12 Monate. Jeweils rund ein Drittel der Apotheken bereitet sich darauf vor, die pDL zur Blutdrucktherapie, zu Inhalativa oder für Patienten*innen mit Polypharmazie einzuführen. Die komplexeren pharmazeutischen Dienstleistungen für Organtransplantierte oder für die Antitumortherapie wollen 13 bzw. 15 % der Apotheken einführen. (Mehrfachnennungen waren möglich.) 22 % der Apotheken planen die Einführung von pDL, sondieren aber noch welche genau.
In der Blitzumfrage wurden die Apothekenteams auch nach Gründen für die Einführung der pDL gefragt. Die verbesserte Versorgung der Patienten stand für vier von fünf Apotheker*innen im Vordergrund. Die pDL erhöhen vor allem für angestellte Apotheker*innen die Attraktivität des Berufs: Dieser Meinung schlossen sich 65 % der befragten angestellten Apotheker*innen und 54 % der Apothekeninhaber*innen an. Die Honorierung war für rund vier von zehn Befragten ein Argument pro pDL.
An Patient*innen gerichtet ergänzt Overwiening: „Wenn Sie an einer pharmazeutischen Dienstleistung interessiert sind, fragen Sie am besten in Ihrer Apotheke nach, ob sie dort schon angeboten wird. Für Sie als Patient*in sind die Dienstleistungen kostenlos, die Apotheke wird von Ihrer Krankenkasse vergütet.“ Die pDL richten sich an verschiedene Patientengruppen. Zum Beispiel an Menschen, die mehr als fünf Arzneimittel oder Inhalativa anwenden. Auch für Patient*innen mit Bluthochdruck, einer oralen Krebstherapie oder nach einer Organtransplantation sind diese Hilfsangebote unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
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