Der Regionsrat, oberstes Gremium der Metropolregion Hamburg, hat in seiner gestrigen Sitzung vier dieser Ergebnisse beraten.
Erstmalig wurde eine gemeinsame Innovationsstrategie für die Metropolregion Hamburg angenommen. Darin werden sechs Arbeitsschwerpunkte in den Vordergrund gestellt, die das Potenzial haben, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der Metropolregion Hamburg zu erhöhen. Es wird empfohlen, die Themen Nachhaltige und smarte Energiesysteme, Materialien und Produktionsprozesse, Life Science und Gesundheit, Bioökonomie und Ernährungswirtschaft, CO2-freie Mobilitätslösungen sowie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in den Vordergrund zu stellen. Auch die Gründung einer gemeinsamen Innovationsagentur wird vorgeschlagen.
Dazu Andreas Rieckhof, Vorsitzender des Regionsrats der Metropolregion Hamburg und Staatsrat der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Innovation: „Um im Wettbewerb mit anderen Regionen mitzuhalten, hat uns die OECD zu Veränderungen mit großen Ambitionen geraten. Mit der gemeinsamen Innovationsstrategie wollen wir die Metropolregion Hamburg als innovativen Wirtschaftsstandort weiter voranbringen. Die Gründung einer „Norddeutschen Innovationsagentur“ wäre dabei ein großer Schritt. Alle Träger der Metropolregion Hamburg werden die nächsten Monate nutzen, die vorgeschlagenen Maßnahmen und die Kosten zu prüfen und darüber zu entscheiden.“
Matthias Wunderling-Weilbier, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, ergänzte: „Nach der sehr guten Erarbeitung einer möglichen Innovationsstrategie für die Metropolregion Hamburg muss nun der Brückenschlag in die Länder erfolgen. Gerade für Niedersachsen gilt es, in der Umsetzung der Metropolregions-Strategie die Synergien mit den niedersächsischen Innovationszentren zu nutzen.“
Angenommen wurde auch eine gemeinsame Fachkräftestrategie für die Metropolregion Hamburg. Sie beinhaltet Anregungen für ein virtuelles Welcome Centers zur Anwerbung internationaler Fachkräfte, Praxistage in den Berufsfeldern der Wasserstofftechnologie und Qualifizierungen bei den erneuerbaren Energien sowie die Begleitung durch ein gemeinsames Regionalmanagement.
Für Jörg Sibbel, Staatssekretär im Innenministerium Schleswig-Holstein, bietet die Zukunftsagenda der Metropolregion große Chancen: „Wir haben uns gemeinsam auf den Weg gemacht, die Zusammenarbeit in der Metropolregion auf mehreren Ebenen auf eine neue Stufe zu heben. Beispielsweise im Kampf gegen den Fachkräftemangel – der überall ein großes und zentrales Thema ist – sehen wir gute Chancen in einem gemeinsamen und abgestimmten Vorgehen. Deshalb begrüße ich, dass die gemeinsame Fachkräftestrategie für die Metropolregion Hamburg angenommen wurde.“
Der Regionsrat begrüßte auch, dass die neuen Förderrichtlinien der vier norddeutschen Länder zukünftig die gemeinsame Durchführung von Innovationsprojekten mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ermöglichen. Diese Neuerung ist ein erster Meilenstein in der norddeutschen Kooperation, um länderübergreifend Projekte fördern zu können.
Beraten wurde der Vorschlag zum Aufbau eines gemeinsamen Innovationszentrums Autonomes Fahren, um die Einführung des autonomen Fahrens für die Metropolregion Hamburg effizient zu organisieren. Auch dazu werden in den nächsten Monaten weitere Schritte geprüft.
Mehr Infos: Erreichte Meilensteine und Ergebnisse, die 2023 vorliegen werden
Hintergrund:
Der Regionsrat ist zuständig für Politik und Programmatik der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und trifft Entscheidungen in Angelegenheiten, die eine Abstimmung auf Spitzenebene erfordern. Er beschließt die grundsätzliche strategische Ausrichtung, überprüft deren Zielerreichung und gibt Impulse für Weiterentwicklung der Zusammenarbeit. Dem Regionsrat gehören an: Ein Staatsrat oder eine Staatsrätin der Freien und Hansestadt Hamburg sowie je ein Staatssekretär oder eine Staatssekretärin der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, jeweils ein Landrat, eine Landrätin, ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin der Kreise und kreisfreien Städte, je eine Vertretung der kreisangehörigen Gemeinden sowie sechs Akteure der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände und des DGB-Bezirks Nord.
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