Strompreisbremse: Keine neuen Fesseln anlegen!

Heute berät der Bundestagsausschuss Klimaschutz und Energie über das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG). Die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, wird im Ausschuss als Sachverständige die Anforderungen der Branche an eine faire und rechtssichere Abschöpfung von Gewinnen formulieren. Die Erneuerbaren Energien sind die Zukunft unseres Energiesystems. In dieser kritischen Phase der Energiewende, mit unterzeichneten Ausschreibungen, zurückgehenden Genehmigungen, einer unzureichenden Flächenkulisse und enormen Kostensteigerungen sind Investitionsspielräume zu erweitern. Mit dem StromPBG wird das Gegenteil getan.“

Die Erneuerbaren würden durch die geplante Erlösabschöpfung sogar stärker zur Kasse gebeten als fossile Energieträger. „Die Ampelkoalition hat im letzten Jahr viele Fesseln gelöst, ist aber jetzt im Begriff neue anzulegen – das passt nicht zusammen“, so Peter. Die Branche habe Verständnis für den dringenden Entlastungsbedarf in der fossilen Preiskrise und stehe zu ihrer Verantwortung. Der geplante Abschöpfungsmechanismus habe jedoch zu großer Unsicherheit in der Branche geführt, Investitionen gestoppt und drohe einen schnelleren Ausbau zu verhindern“, so Peter.

Der BEE hat seine Forderungen an den Bundestag in einer Stellungnahme dargestellt: 

  1. Planungssicherheit schaffen: Klare zeitliche Befristung der Strompreisbremse bis Juni 2023 ohne Verlängerungs-Automatismus.
  2. Investitionsspielräume sichern: Einheitliche Erlösobergrenze von 180 €/MWh oder zumindest Erhöhung des Sicherheitszuschlags und Investitionskomponente vorsehen.
  3. Langfristverträge weiter ermöglichen: Statt Erneuerbare von den Langfristmärkten zu verdrängen und Geschäftsmodelle wie PPA-Verträge, Industriestrom, Bürger*innen-Strom zu verhindern, zusätzliche Sicherheitspuffer für Erneuerbare auf dem Terminmarkt vorsehen, um höhere Risiken abzufedern. 
  4. Bioenergie ganz aus der Erlösabschöpfung ausnehmen oder zumindest die Erlöse aus flexibler Produktion bzw. Bagatellgrenze auf Höchstbemessungsleistung umstellen.
  5. Förderrahmen an die neue Marktrealität anpassen: Gebotshöchstwerte im EEG anpassen und Anzulegende Werte anheben; Verschärfung der ohnehin marktbelastenden Regelungen in § 51 EEG zurücknehmen; Zahlung vermiedener Netzentgelte wieder aufnehmen.

„Es geht jetzt darum, ein Investitionsklima für Zukunftstechnologien zu schaffen, Versorgung und Bezahlbarkeit zu sichern und den Industrie- und Mittelstandsstandort zukunftsfähig aufzustellen. Eine steuerliche Lösung wie für Mineralölkonzerne wäre eine einfachere, bessere und rechtssicherere Lösung. Der Bundestag sollte den Entwurf grundlegend korrigieren und für Vertrauen der Branche in den Standort sorgen“, so Peter abschließend.

 

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