Reform der Unabhängigen Patientenberatung: Zwangsfinanzierung durch GKV und PKV ist verfassungswidrig

Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur künftigen Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther:

„Die Private Krankenversicherung unterstützt das Anliegen einer unabhängigen Patientenberatung. Der PKV-Verband steht zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung und beteiligt sich seit 2011 freiwillig an der Finanzierung der bestehenden UPD.

Die geplante Zwangsfinanzierung durch GKV und PKV ist allerdings verfehlt, korrekt wäre allein eine Finanzierung aus Steuermitteln, weil es sich beim Angebot der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Genauso hat dies auch eine eindrucksvolle Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Deutschen Bundestages bewertet.

Wir halten die geplante Verpflichtung der PKV zur Finanzierung der UPD überdies für verfassungswidrig. Dies bestätigt auch ein Gutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Uni Bonn. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Zwangsfinanzierung durch die Versicherungsunternehmen deren Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verletze. Folgerichtig warnt Prof. Thüsing, ein entsprechendes Gesetz würde „von Anfang an unter dem Damoklesschwert einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde seitens der PKV stehen“.

Die Aufgabe der UPD ist eindeutig Verbraucherschutz, somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schon die organisatorische Trennung der UPD von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung macht deutlich, dass es sich hierbei gerade nicht um eine Leistung der Krankenversicherungen handeln soll. Vielmehr soll die Beratung unabhängig von ihnen erbracht werden; sie dürfen auf die Tätigkeit der UPD keinen Einfluss nehmen. Eine solche unbeeinflussbare Leistung, erbracht durch einen Dritten, ist offensichtlich versicherungsfremd.

Die Bundesregierung behauptet in ihrer neuen Gesetzesbegründung plötzlich, die Privatversicherten hätten angeblich einen Nutzen an der UPD, daher werde auch der Beratungsservice der PKV-Unternehmen entlastet. Diese Schutzbehauptung ist nachweislich falsch. Die wirksamsten Instrumente für die Versicherten, nämlich individuelle Handlungsanweisungen, waren niemals Auftrag der UPD. Im Gegenteil entfaltet sich die Wirkung einer unabhängigen Beratung insbesondere da, wo sie als Wegweiser im Gesundheitssystem und zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern wirken kann. Die UPD wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert wird. Dazu gehört auch eine sinnvolle Verzahnung mit den von der Bundesregierung geplanten Gesundheitskiosken, für dies es noch keinerlei Konzept gibt.“

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