Brände in Recyclingunternehmen durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien

Zum Tag der Batterie, am 18. Februar 2023, macht Andreas Habel, Fachreferent des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, auf die immense Brandgefahr von Altbatterien aufmerksam, die nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.

"Wir haben es in den letzten Monaten mit vermehrten Brandereignissen in Recyclingunternehmen zu tun, die auf Lithium-Ionen-Batterien und Lithiumzellen zurückzuführen sind", so der bvse-Experte.

Grund hierfür sei, dass diese Batterien im Restmüll oder der Gelben Tonne landen oder aber am Wertstoffhof nicht ordnungsgemäß in ein eigenes Behältnis separiert werden, sondern zusammen mit nicht batteriebetriebenen Altgeräten gesammelt werden. Andreas Habel: "Vielfach wird nicht erkannt, dass Batterien ein erhebliches Gefahren- und Schadstoffpotenzial haben."

Aufgrund dieses Gefahren- und Schadstoffpotenzials ergibt sich die Notwendigkeit, Batterien bereits bei der Erfassung zu separieren und einer geeigneten Recyclinganlage zuzuführen. Die zunehmende Entwicklung und Verbreitung von Lithiumbatterien und -zellen verstärkt diesen Umstand, da von diesen Batteriearten ein hohes Brandrisiko ausgeht. Elektrogeräte mit Lithiumbatterien und -zellen sind deshalb gefährliche Güter. Ihr Transport unterliegt den Vorschriften des Gefahrgutrechts, welches einen Transport in loser Schüttung verbietet.

Dies unterstreicht auch das ElektroG, denn es sieht vor, dass Besitzer von Altgeräten diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall einer Erfassung zuführen sollen.

Andreas Habel: "Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, z. B. bei elektrischen Werkzeugen oder Laptops, sind vor der Abgabe an einer Sammelstelle vom Altgerät zu trennen (zerstörungsfreie Entnahme) und über die für die Erfassung von Batterien vorgesehenen Batterie-Sammelbehälter (nach BattG) zu entsorgen."

Eine wertvolle Hilfestellung für Letztbesitzer von Elektro(nik)-Altgeräten sowie Mitarbeiter der kommunalen Sammelstellen, die für die Annahme ausgedienter Altgeräte zuständig sind, ist der Leitfaden zur separaten Erfassung von batteriebetriebenen Elektro(nik)-Altgeräten, der von VDM, BDSV und bvse herausgegeben worden ist. Er bietet eine wertvolle Hilfestellung zur richtigen Einordnung der verschiedenen Gerätearten und zeigt die Notwendigkeit einer Separierung und ordnungsgemäßen Erfassung auf.

Zum Herunterladen: Leitfaden | Brandgefahr vorbeugen! Elektro(nik)-Altgeräte mit Lithium-Ionen-Batterien richtig entsorgen

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