„Die Registermodernisierung ist eine entscheidende Voraussetzung für eine moderne Verwaltung“, betonte Dr. Markus Richter. „Sie ermöglicht nicht nur bürgerfreundliche Antragsverfahren, sondern schafft auch die Grundlagen für die behördenübergreifende Automatisierung von Verwaltungsprozessen – bis hin zu antragsfreien Leistungen.“
Im BVA stehe die Registermodernisierung ganz oben auf der Agenda, betonte Präsident Christoph Verenkotte: „Wer eine moderne Verwaltung will, muss die Registermodernisierung vorantreiben. Das bedeutet, dass wir das begonnene Vorhaben in der Umsetzung konsequent vorantreiben müssen, statt es in Frage zu stellen. Was die Registermodernisierung dringend benötigt, sind politische Unterstützung, Entscheidungen zum rechtlichen Rahmen und der Finanzierung sowie ein straffes Projektmanagement.“
Die Registermodernisierung ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsbestrebungen von Bund, Ländern und Kommunen. Das Vernetzen von Registern und Online-Diensten ist die Grundlage dafür, Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einfacher und effizienter umzusetzen. Wenn Bürgerinnen und Bürger etwas bei der Verwaltung beantragen, sollen sie zukünftig veranlassen können, dass die Verwaltung bereits vorliegende Informationen automatisch abruft (Once-Only-Prinzip).
Das BVA arbeitet als Registermodernisierungsbehörde für ein vernetztes und digitales Deutschland und Europa mit. Insbesondere ist das BVA dafür verantwortlich, die Identifikationsnummer und andere Basisdaten zur Person an registerführende Stellen und andere berechtigte Behörden zu übermitteln. So werden die Grundlagen für einen automatisierten Nachweisabruf geschaffen, bei dem die Verwechslung von Personen ausgeschlossen ist.
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