Autocomplete bei Google mit „bankrott“ kann zulässig sein

Die Verknüpfung eines Unternehmer-Namens mit dem Begriff „bankrott“ über die sogenannte Autocomplete-Funktion bei Google, bei der eine Benutzereingabe automatisch vervollständigt wird, kann im Einzelfall zulässig sein. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch gegen Google zurückgewiesen. Das Ergebnis der Autocomplete-Funktion sei erkennbar unbestimmt und enthalte keine eigenständige Behauptung, so das Gericht (Az.: 16 U 10/22).
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