Das aktuelle Papier des Bundes zeigt aber auch, dass die anhaltende Kritik zahlreicher Experten, der DKG und der Länder an den ursprünglichen Ideen der Regierungskommission aufgegriffen wurde. Basis für eine bundeseinheitliche Krankenhausplanung soll das Konzept aus NRW sein. Die eigentlich geplante verbindliche Einführung von neuen Krankenhausleveln soll sich nun, wie von der DKG vorgeschlagen, an den vorhandenen Notfallstufen festmachen und final durch die Länder festgelegt werden.
„Es sieht so aus, als ob der Bund den Ländern beim Thema Krankenhausplanung deutlich entgegenkommt und die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder beachten will. Der Teufel steckt jedoch im Detail und deshalb müssen die Länder sehr genau darauf achten, wie die Regelungen im Einzelnen formuliert werden. Die Letztentscheidung bei den Leveln, Leistungsgruppen und den Mindeststrukturvorgaben muss immer bei den Ländern verbleiben, sonst droht doch noch eine kleinteilige Krankenhausplanung des Bundes durch die Hintertür“, warnt der DKG-Vorstandsvorsitzende.
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wiederholt angekündigte Finanzierungsreform bleibt aber weiterhin diffus. Aus dem Konzept geht nicht hervor, wie die angekündigte Vorhaltefinanzierung funktionieren soll und auf was sich die Krankenhäuser tatsächlich einstellen können. „Die Vorhaltefinanzierung bleibt eine ungelöste Baustelle. Wir warnen davor, einen kompletten Umbau des DRG Systems jetzt über das Knie zu brechen. Die Finanzierungsreform sollte in mehreren Stufen abgearbeitet werden. Zunächst brauchen wir den vollen Inflationsausgleich und schnelle Regelungen zur dauerhaften Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen. In einem zweiten Schritt sollten die bereits existierenden Elemente der Vorhaltefinanzierung: Sicherstellungszuschläge, Zentrumszuschläge und Notfallzuschläge aufgestockt und ausgeweitet werden. Parallel dazu ist dann Gelegenheit, neue Formen der Vorhaltefinanzierung sorgfältig zu entwickeln“, erläutert Gaß seine Erwartung an die Bund-Länder-Gespräche.
Auch hinsichtlich des Strukturfonds braucht es Klarheit. Die Notwendigkeit von Investitionen in strukturelle Maßnahmen ist im BMG-Papier erkannt, aber die Aussagen zum Strukturfonds bleiben absolut vage. Es braucht ein eigenes Investitionsprogramm für den Transformationsprozess. „Die von uns gemeinsam mit dem Unternehmen vebeto aktuell simulierten Auswirkungen des vom BMG jetzt in die Diskussion eingebrachten Basismodells führen wegen der Patientenverschiebung zu Kapazitätsverlagerungen, Fusionen und Neubauten mit einem erheblichen Investitionsbedarf. Im Minimum gehen wir davon aus, dass 24 Milliarden Euro benötigt werden, im Maximum sind es ca. 50 Milliarden Euro. Dieses Investitionsvolumen enthält keine Finanzierungsmittel zur Beseitigung des Investitionsstaus oder zur Verbesserung der Klimaneutralität. Daneben entstehen weitere Kosten, wenn bestimmte Krankenhäuser nach Durchführung der Reform nicht mehr wirtschaftlich tragfähig sind und schließen müssen,“ so der DKG-Vorstandsvorsitzende.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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