Im Juni 1938 verschleppten Kriminalpolizisten mehr als 10.000 Menschen in Konzentrationslager, wo sie mit einem schwarzen Winkel gekennzeichnet wurden. Die reichsweite Verhaftungsaktion richtete sich gegen eine sehr heterogene Gruppe von Menschen, die von den Nationalsozialisten als „asozial“ gebrandmarkt wurden. Unter ihnen befanden sich Personen, die wegen „Bettelei“ und „Landstreicherei“ vorbestraft waren, Wohnungslose und Alkoholkranke, Unterhaltsverweigerer sowie weitere Menschen, die aufgrund ihres Lebenswandels nicht der nationalsozialistischen Volksgemeinschafts-Ideologie entsprachen. Auch streikende Arbeiter, Juden und Sinti und Roma waren von den Verhaftungen betroffen.
Mehr als 6.000 Männer wurden während der Aktion in das KZ Sachsenhausen gebracht. Doch auch nach deren Ende wurden die Verhaftungen fortgesetzt. Insgesamt lassen sich für das KZ Sachsenhausen mehr als 11.100 als „asozial“ stigmatisierte Häftlinge nachweisen. Viele von ihnen überlebten die Haft nicht. Sie starben durch Hunger, Krankheiten oder die Gewalt der SS.
In der Erinnerungskultur ist die Opfergruppe der als „asozial“ Stigmatisierten bis heute marginalisiert. Erst 2020 erkannte der Bundestag sie als NS-Verfolgte an. Nur wenige der Betroffenen haben nach 1945 öffentlich über ihre Erfahrungen in den Konzentrationslagern gesprochen. In der Gedenkstätte Sachsenhausen erinnert seit 2017 ein von Nachkommen errichtetes Gedenkzeichen an Clemens Paul Feige, der als „Asozialer“ im KZ Sachsenhausen umkam.
Das Gedenkzeichen für die Häftlinge mit dem schwarzen Winkel wurde von der Amadeu Antonio Stiftung gefördert.
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