Verbraucherschutz für junge Leute Erste eigene Wohnung – was zu beachten ist

  • Der Start in die Selbstständigkeit kann für junge Menschen herausfordernd sein.
  • Was es zu beachten gibt, wenn man in die erste eigene Wohnung zieht
  • Die Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ beleuchtet die Themen „Erste eigene Wohnung“ und mehr.

Es gibt vieles, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Wo und wie schnell muss ich mich ummelden? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Versicherungen benötige ich? Und: Was ist mit wichtigen Verträgen wie Strom-, Telefon und Internetverträge? Ziehen die mit um und wie finde ich neue günstige Verträge?

Die Verbraucherzentralen geben Tipps rund um Wohnungssuche und Umzug:

1.    Budget planen
Nur wer sein monatliches Budget kennt und weiß, welche monatlichen Mittel zur Verfügung stehen, kann gezielt nach einer bezahlbaren Bleibe schauen.

2.    Wohnungssuche planen
Soll es eine WG sein oder eher eine Wohnung mit mehr Ruhe und einem eigenen Bad?

3.    Nebenkosten kalkulieren
Neben der Miete müssen auch die Nebenkosten wie etwa Gas, Strom, Hausreinigung bezahlt werden. Miete und Nebenkosten sind immer pünktlich zu Monatsbeginn fällig.

4.    Vorsorgen für die Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal im Jahr. Manchmal reicht die Vorauszahlung nicht und die Differenz muss nachgezahlt werden.

5.    Verträge abschließen
Vor dem Abschluss eines Internetvertrages, sollten Preise verglichen werden, beispielsweise in Vermittlungsportalen, um einen preiswerten Anbieter und Tarif zu finden.

6.    Versicherungen auswählen
Unfälle passieren und schnell fällt mal etwas auf den Duschrand oder das Waschbecken und verursacht einen Schaden. Hier hilft eine Hausratversicherung. Läuft die Wanne über und das Wasser tropft in die darunterliegende Wohnung, kann das teuer werden. Hier hilft eine Haftpflichtversicherung.

7.    Rundfunkbeitrag
Für jede Wohnung muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Wer Bafög erhält, kann sich befreien lassen. In einer WG teilen sich alle den Betrag.

8.    Der Gang zum Amt
Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Hier ist eine Bescheinigung der Vermieterin bzw. des Vermieters oder der Mietvertrag vorzulegen. Wird die Frist versäumt, kann ein Bußgeld fällig werden.

9.    Abonnement mitdenken
Auch die Kosten für Zeitungsabos und Streamingdienste sollten im Haushaltsbudget berücksichtigt werden.

10.    Umzugstag planen
Geliehene Umzugskartons sparen Geld, Freunde, die helfen machen eine Umzugsfirma überflüssig. Nicht vergessen: Falls erforderlich rechtzeitig eine Sondererlaubnis für das Parken beantragen.

Mehr Informationen zum Thema „Erste eigene Wohnung“ und die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen sind hier zu finden https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/umzugs-checkliste. ­­­­­­­­

Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“­Vom 26. bis 30. Juni findet die bundesweite Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ statt. In dieser Woche informiert die Verbraucherzentrale zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Auslandsjahr“, „Studienfinanzierung“ und „Versicherungen“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start in ihre Selbstständigkeit.

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/aktionswoche-schulabschluss

Die Aktionswoche wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ geplant.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit über 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher:innen in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiter:innen. Vorständin ist Heike Troue. Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege.

Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook, Instagram und Twitter zu Wort.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel