Batterie-Verordnung: TÜV-Verband begrüßt umfassendere Anforderungen

Nach zwei Jahren intensiver Abstimmung hat das EU-Parlament heute den mit den EU-Mitgliedsstaaten erzielten Kompromisstext über die neue Batterie-Verordnung offiziell bestätigt. Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterie-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften erweitern. Mit der Verordnung soll eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor geschaffen werden, indem alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien einbezogen werden – von der Rohstoffgewinnung über das Design, die Produktion, die Kennzeichnung, das Recycling bis hin zur Wiederverwertung. Dazu erklärt Johannes Kröhnert, Referent für Europapolitik und Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands:

„Batterien sind eine Schlüsseltechnologie beim Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft. Mit der neuen Batterie-Verordnung nimmt die EU die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette in den Blick und wird ihrer Vorreiterrolle für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft gerecht. Über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg sorgen die umfassenden Anforderungen dafür, dass die schädlichen Auswirkungen von Batterien auf die Umwelt minimiert werden und Batterien ihr Nachhaltigkeitsversprechen vollumfänglich einlösen können.“

Die neue Verordnung legt erstmals Mindestanteile von rückgewonnenen Rohstoffen (Rezyklaten) wie Kobalt, Blei und Lithium fest. Der sogenannte Mindestrezyklatgehalt gilt für Industriebatterien, Starterbatterien und Traktionsbatterien. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Hersteller zur Angabe des CO2-Fußabdrucks ihrer Batterien. Ebenfalls müssen Hersteller zukünftig Sorgfaltspflichten mit Blick auf Menschen- und Umweltstandards entlang ihrer Wertschöpfungskette beachten und einhalten.

Verpflichtende Konformitätsbewertungen stärken Vertrauen

Sowohl die Erklärungen zum Rezyklatgehalt und zum CO2-Fußabdruck, als auch die Einhaltung der Sorgfaltspflichten werden zukünftig verpflichtend von unabhängigen Konformitätsbewertungsstellen überprüft. Kröhnert:

 „Verbraucher:innen müssen sich auf die Nachhaltigkeit von Batterien verlassen können. Dieses Vertrauen wird durch unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen gestärkt. Unabhängige Prüforganisationen wie die TÜV stellen sicher, dass die Angaben der Hersteller der Realität entsprechen und im Einklang mit den Vorgaben der Batterieverordnung stehen. Die TÜV-Organisationen führen bereits heute umfangreiche Batterieprüfungen durch und stehen als Partner bereit, um die Hersteller bei der Umsetzung der neuen Verordnung zu unterstützen.“

Erstmals Einführung eines digitalen Produktpasses

Die neue Batterie-Verordnung sieht erstmals auf EU-Ebene einen digitalen Produktpass vor. Dieser macht, Informationen und Daten über einzelne Batterien über die gesamte Wertschöpfungskette digital verfügbar. Dadurch können Wirtschaftsakteure über den gesamten Lebenszyklus von Batterien fundierte Entscheidungen treffen. Dokumentiert werden zum Beispiel Informationen über die Rohstoffgewinnung, den Batteriezustand und die Aufarbeitung und Reparatur der Batterie. Auch die TÜV-Organisationen entwickeln als Mitglied der Global Battery Alliance ein Konformitätsbewertungsprogramm, um die Wertigkeit des Passes zu erhöhen und die Umsetzung zu beschleunigen.

Umfangreichende Vorteile für Verbraucher:innen

Über den digitalen Batteriepass können Behörden und Endnutzer:innen den Zustand von Batterien leicht und verlässlich nachvollziehen. Außerdem erhalten Konsumenten transparente Informationen über die Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung der Batterien. Zukünftig wird es Verbraucher:innen darüber hinaus möglich sein, in Elektrogeräten eingebaute Batterien selbst heraus zu nehmen und zu ersetzen. Batterien für leichte Verkehrsmittel wie zum Beispiel E-Motorroller können von unabhängigem Fachpersonal ausgetauscht werden. Die Regelungen stellen damit einen schnellen und verbraucherfreundlichen Austausch sicher.

Was kommt jetzt?

  • Die Batterie-Verordnung löst die bislang geltende Batterie-Richtlinie ab. Als Verordnung muss sie in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar umgesetzt werden.
  • Nachdem das EU-Parlament dem Kompromissentwurf zugestimmt hat, müssen noch die Mitgliedstaaten grünes Licht geben. Anschließend wird die neue Batterie-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ab dann haben die Mitgliedsstaaten sechs Monate Zeit, um die Vorschriften anzuwenden. Für bestimmte Anforderungen ist ein längerer Übergangszeitraum vorgesehen.
Über den TÜV-Verband e.V.

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV-Verband e.V.
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 760095-400
Telefax: +49 (30) 760095-401
https://www.tuev-verband.de

Ansprechpartner:
Maurice Shahd
Leiter Kommunikation & Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 760095-320
E-Mail: maurice.shahd@vdtuev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel