Die Fördermittel fließen unter anderem in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der vielen ehrenamtlichen Helfer, welche die sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie deren Familien in diesem Prozess durch psychosoziale Begleitung unterstützen.
Die Ehrenamtlichen werden dabei von qualifizierten Fachkräften auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und in der Begleitung kontinuierlich unterstützt.
Im Freistaat Sachsen waren im vergangenen Jahr 2.414 qualifizierte ehrenamtliche Personen in der ambulanten Sterbebegleitung tätig. Sie leisteten bei 3.268 sterbenden Menschen Sterbebegleitung.
Mit der Förderung können auch Sachkosten wie Miete, Büromaterial oder Fahrkosten beantragt werden.
Vollständig unter: https://www.aok.de/pk/cl/plus/inhalt/gpm-gesetzliche-krankenkassen-unterstuetzen-ambulante-hospizdienste-in-sachsen-mit-6-millionen-euro/
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