Mittlerweile wurde der Internetkonzern von über 60 deutschen Gerichten auf Zahlung in Höhe von bis zu € 1.000 Schadensersatz verurteilt. Eine Betroffenheit vom Datenleck lässt sich schnell und einfach über die Plattform https://haveibeenpwned.com/ mittels Eingabe der Telefonnummer im internationalen Format (+49…) prüfen.
Rückenwind bekamen die Facebook Verfahren aktuell vom EuGH (Urteil v. 04.05.2023 – C-300/21). Hiernach darf der immaterielle Schaden nicht aufgrund einer fehlenden Erheblichkeit verneint werden. Klar ist angesichts der sich abzeichnenden Rechtsprechung, dass Facebook somit für die Folgen des Datenlecks in Form von Betrugsversuchen und Verunsicherungsgefühlen zu haften hat.
Die von SPAM ausgehenden Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Bereits mit dem unachtsamen Klick auf einen vermeintlich harmlosen Link, der etwa über den Status des kürzlich bestellten Paktes informieren soll, haben Cyberkriminelle bereits ihr Ziel erreicht. Der Zugriff auf das Smartphone, ein Zugriff auf die Bankkonten, E-Mailkonten und social Media Accounts begründet ein nicht unbeachtliches Risiko.
Betroffene Personen haben daher Ansprüche auf immateriellen Schadensersatz und können gerichtlich feststellen lassen, dass Facebook (Meta) für sämtliche Vermögensschäden, welche kausal auf das Datenleck zurückzuführen sind, zu haften hat.
Angesichts der sich abzeichnenden Rechtsprechung rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betroffenen Usern Schadensersatz zu verlangen und sich abzusichern, sollten in der Zukunft Vermögensschäden aufgrund des Datenlecks eintreten.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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