Die „Kritische Würdigung“ unterstreicht, dass eine wissenschaftlich fundierte Herangehensweise an die Krankenhausreform von entscheidender Bedeutung ist. Der Expertenstab weist mit seiner „Kritischen Würdigung“ auf veraltete Daten und unvollständige Parameter hin, welche die Aussagekraft der Stellungnahme der Regierungskommission infrage stellen. Belastbare, da wissenschaftlich nachvollziehbare Rückschlüsse auf die reale Behandlungsqualität in deutschen Kliniken lassen sich so in keiner Weise ziehen.
Die HKG und ihre Mitgliedskrankenhäuser sehen die Krankenhausreform und insbesondere das ständige Streben nach Verbesserung der Versorgungsqualität als zwingend notwendig an, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland kontinuierlich zu verbessern. Insofern teilt die HKG die Ansicht des Expertenstabs, dass eine transparente und gut begründete Analyse der Ist-Situation im Gesundheitswesen jedoch unerlässlich ist. Die geplante Reform muss den realen Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht werden und gleichzeitig die Entbürokratisierung vorantreiben, um personelle und finanzielle Ressourcen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung freizusetzen.
Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG, betont: „Zentral ist, dass die Reform wissenschaftlich fundiert begleitet wird. Wir begrüßen daher die Herangehensweise von Frau Prof. Raab und ihrem Team, die auf Basis einer umfassenden Datenanalyse konkrete Schlüsse zieht. Wissenschaft muss sich stets an einer verlässlichen Datengrundlage orientieren und die dabei gezogenen Schlüsse darüber hinaus in der Praxis umsetzbar bleiben. Dies lässt die aktuelle Vorgehensweise der Regierungskommission bislang vermissen.“
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.
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