Schulbus überholen verboten: Das gilt während der Fahrt und an der Haltestelle

Während einige Schulkinder noch ihre Sommerferien genießen, beginnt in Kürze in einigen Bundesländern schon wieder die Schule. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, fordert zum Ferienende alle Verkehrsteilnehmenden zu besonderer Rücksichtnahme – gerade an Bushaltestellen in Schulnähe – auf. 25.800 Kinder unter 15 Jahren sind im vergangenen Jahr auf Deutschlands Straßen zu Schaden gekommen, wie das Statistische Bundesamt heute veröffentlicht hat. Dass alle die Verkehrsregeln an Bushaltestellen kennen und einhalten, ist Voraussetzung dafür, dass Kinder ihren Schulweg mit dem Bus sicher bewältigen können. Was genau an der Schulbushaltestelle gilt, erläutert der ACE.

Mit dem Schulstart sind wieder viele Kinder mit Schulbussen unterwegs zur Schule. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme sind somit in der Umgebung von Schulen, genauso wie an allen Schulbushaltestellen gefordert. Um keinen Fahrgast – ob klein oder groß – zu gefährden, ist es unerlässlich, sich genau an die geltenden Verkehrsregeln zu halten: Ein fahrender Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf niemals überholt werden. Steht ein Linien- oder Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Bushaltestelle, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und einem ausreichend großen Seitenabstand am Bus vorbeigefahren werden. Hierbei darf kein Fahrgast behindert oder gar gefährdet werden. Achtung: Gleiches gilt in der Regel auch, wenn der Bus an einer Haltestelle der Gegenfahrbahn steht. Nur mit Schritttempo fahren – es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich getrennt.

Vorsicht: Es ist immer damit zu rechnen, dass Kinder vom Schulbus verdeckt werden oder aussteigende Kinder abgelenkt sind. Auch tobende Kinder am Straßenrand sind an Bushaltestellen keine Seltenheit.

Viele Kinder können die Geschwindigkeit von herannahenden Fahrzeugen noch nicht richtig einschätzen. Deshalb in Gegenwart von Kindern nahe der Fahrbahn immer besonders langsam und achtsam fahren und jederzeit bremsbereit sein. 

Weitere Informationen

>> Kindersicherheitstag: Schulweg bereits vor den Sommerferien einüben
>> Sicher zur Schule: ACE-Tipps für den sicheren Schulweg
>> ACE-Schulweg-Ratgeber (.pdf)

Über den ACE Auto Club Europa e.V.

Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 als starke Gemeinschaft für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Als Mobilitätsbegleiter hilft der ACE international, unbürokratisch und unabhängig. Kernthemen sind die Unfall- und Pannenhilfe, Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz, Elektromobilität und neue Mobilitätsformen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 5303-0
Telefax: +49 (711) 5303-168
http://www.ace.de

Ansprechpartner:
Sören Heinze
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 278725-15
E-Mail: presse@ace.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel