„Für mehr Transparenz bei der Qualität in der Krankenhausversorgung ist die Einführung eines Transparenzverzeichnisses mit Informationen über das Leistungsangebot und zu Qualitätsaspekten des stationären Versorgungsgeschehens ein wichtiger Schritt. Ziel muss es sein, die Krankenhausversorgung zum Wohle der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln.
Maßgeblich für qualitätsorientierte Entscheidungen ist eine Transparenz über das Leistungsgeschehen. Patientinnen und Patienten müssen informierte Entscheidungen entlang aussagekräftiger Qualitätsparameter, wie z. B. einzuhaltende Pflegepersonaluntergrenzen oder die Anzahl operateurbezogener Eingriffe, treffen können. Zur umfassenden Orientierung sollten insbesondere auch die erteilten Ausnahmen seitens der Länder bei Nichteinhaltung der Qualitätskriterien der geplanten Leistungsgruppen abgebildet werden.
Darüber hinaus muss perspektivisch gewährleistet werden, dass Mittel der Vorhaltefinanzierung nur dort bereitgestellt werden, wo die definierten Qualitätsvorgaben eingehalten und die Ziele der Ergebnisqualität auch erreicht werden. Das Geld der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sollte nur dann fließen, wenn die definierten Qualitätsanforderungen dafür auch erfüllt sind.
Zur Strukturierung der deutschen Krankenhauslandschaft und Abbildung im Transparenzverzeichnis ist die bundeseinheitliche Definition von Leistungsgruppen und Versorgungsstufen unerlässlich. Leider bleibt bislang unklar, wie eine Zuordnung der Krankenhausfälle und die Sortierung der Krankenhäuser konkret umgesetzt werden soll. Hier ist eine Präzisierung durch den Gesetzgeber für eine rechtssichere Umsetzung vonnöten.“
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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