Eilantrag an Berliner Verwaltungsgericht für Stopp von Baumfällungen in den Höfen an der Ossietzkystraße in Berlin-Pankow

  • Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt
  • Vorgezogene Maßnahmen unterlassen und Ausnahmegenehmigung nicht eingeholt
  • Gesobau folgte damit nicht den Empfehlungen des eigenen Gutachtens

Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin), Naturfreunde Berlin, sowie die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) haben einen Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht gestellt, die Fällungen und Rodungsarbeiten von bis zu 50 Bäumen in den Innenhöfen der Pankower Ossietzkystraße zu stoppen, bis der Artenschutz ausreichend berücksichtigt worden ist. Vorangegangene Schreiben an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau sind leider folgenlos geblieben. Die Umweltverbände kritisieren, dass bisher keine vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen zum Erhalt von Höhlenbrütern und Fledermäusen getroffen worden sind und auch keine entsprechenden Ausnahmegenehmigungen eingeholt wurden obwohl ein von der Gesobau selbst beauftragte Gutachten diese als erforderlich sieht.
 
Nachdem bereits 2019 ein Bauantrag für eine reguläre Wohnbebauung der Innenhöfe an der Ossietzkystraße vom zuständigen Bezirksamt als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen worden ist, wurde der Bauantrag erneut eingereicht, diesmal unter Nutzung des Sonderbaurechts für Flüchtlingsunterkünfte. Die Fällgenehmigungen für 36 nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume sind schon im Februar 2023 ausgestellt, jedoch bis zur Fertigstellung eines Artenschutz Gutachtens im Sommer nicht vollzogen worden.
 
Der BUND Berlin erklärt: "Es fällt uns nicht leicht, schutzbedürftigen Menschen schützenswerte Natur gegenüber zu stellen. Angesichts der Vorgeschichte müssen wir aber auch feststellen, dass wir uns schon 2019 bei dem regulären Bauantrag gegen die Baumfällungen und Strauchrodungen eingesetzt hätten. Die Gesobau plant diese Bebauung seit mehr als vier Jahren und scheint in all der Zeit nicht gewillt zu sein, die gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidungsmaßnahmen für den Artenschutz zu treffen zu. Und am Ende wird dann wieder Kreuzkröte, Zauneidechse oder dem Spatz die Schuld daran gegeben, dass es nicht voran gegangen ist. Umweltverbände und Anwohner*innen unterstützen ein reguläres Bebauungsplan-Verfahren, in dem die Belange der Anwohner*innen sowie von Natur- und Umweltschutz ausreichend berücksichtigt werden."

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