Autogipfel im Kanzleramt: UNITI fordert Kraftstoff- statt E-Mobilitätsgipfel

Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Mitglieder des Bundeskabinetts diskutieren heute u.a. mit Spitzenvertretern der Automobilwirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität. Wie sämtliche Marktdaten zeigen, ist das Ziel von 15 Millionen Elektroautos bis 2030 nicht zu erreichen. Die Bundesregierung sollte sich daher stärker für die Einbeziehung des Kraftfahrzeugbestands in die Klimaschutzbemühungen durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe engagieren.

In Deutschland sind derzeit rund 1,5 Millionen rein batterieelektrisch angetriebene Pkw (BEV) zugelassen. Um bis zum Jahr 2030 die von der Bundesregierung avisierten 15 Millionen Elektroautos im Bestand zu erreichen, müssten jährlich also durchschnittlich knapp 2 Millionen neue BEV zugelassen werden. Dies würde Anteilen von jeweils rund 75 Prozent an den Pkw-Neuzulassungen bis 2030 entsprechen – deutliche höhere Werte als die bislang im Jahr 2023 erreichten ca. 15 Prozent. „Trotz aller Milliardensubventionen etwa beim Kauf von E-Autos ist die von der Politik ausgerufene Vollelektrifizierung des Verkehrs mehr Wunschdenken als Realität. Die gesteckten Ziele für den Pkw-Markt sind nicht zu erreichen“, bilanziert UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Die batteriegestützte Elektromobilität kann für bestimmte Anwendungsbereiche und unter gewissen Umständen eine Möglichkeit zur CO2-Reduktion bilden, aber sie ist aufgrund absehbarer Probleme wie der Knappheit an heimischem Grünstrom, drohender Rohstoffabhängigkeiten von China, einer fehlenden Ladeinfrastruktur bei der angestrebten Vollelektrifizierung und steigender Nutzungskosten nicht geeignet, eine umfassende und dabei sozial verträgliche Energiewende im Verkehr zu schaffen. „Alles auf die Karte Batterie-Elektromobilität zu setzen, schafft neue Abhängigkeiten und Risiken. Der Automobilstandort Deutschland mit seinen hunderttausenden Arbeitsplätzen und seiner über Jahrzehnte aufgebauten Expertise lebt vom Verbrennungsmotor“, so Elmar Kühn.

Fokus auf erneuerbare Kraftstoffe statt auf den Nischenmarkt E-Mobilität

Aus Sicht von UNITI wäre es für das Einhalten der Klimaschutzziele selbst beim Erreichen des von der Bundesregierung ausgerufenen Elektrifizierungsziels 2030 unerlässlich, die aktuell rund 48 Millionen Pkw und rund 6,5 Millionen Lkw und Busse im Fahrzeugbestand, die über einen Verbrennungsmotor verfügen, in den Fokus zu nehmen und diese mit erneuerbaren Kraftstoffen wie grünstrombasierten E-Fuels in die Bemühungen für CO2-Emissionsminderungen im Straßenverkehr einzubeziehen. Andernfalls könnten Fahrverbote drohen. „Die Bundesregierung sollte besser zu einem Kraftstoffgipfel laden, anstatt sich weiterhin vor allem auf den Nischenmarkt E-Mobilität zu konzentrieren“, fordert UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Kernanliegen sollten sein, Investitionsanreize für den Aufbau einer globalen E-Fuels-Wirtschaft zu setzen sowie Produktionshemmnisse und regulative Blockaden abzubauen, damit marktrelevante Mengen schnellstmöglich kostengünstig produziert und im gesamten Verkehr eingesetzt werden können. Denn trotz intensiver Debatten auf politischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene in den letzten Jahren über die Notwendigkeit und die Vorteile von E-Fuels besteht de facto weiterhin eine politische Blockade für eine breite Anwendung imgesamten Verkehrsbereich von E-Fuels. Politisch und regulativ werden auf nationaler und auf EU-Ebene batterie- und brennstoffzellenbasierte Antriebe bevorzugt.

UNITI mit konkreten Vorschlägen zum Markthochlauf für E-Fuels

Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission zeitnah einen praktikablen Vorschlag vorlegt, wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auch ab 2035 noch neu zugelassen werden können, wenn diese ausschließlich E-Fuels nutzen. Auch wäre die Einführung ambitionierter Mengenmindestquoten für E-Fuels im gesamten Verkehrssektor sinnvoll, um den Markthochlauf erneuerbare Kraftstoffe anzureizen. Bei einer Reform der Kfz-Steuer sollte darauf geachtet werden, dass nachweislich klimaschonende Fahrzeuge bessergestellt werden, ohne dabei diejenigen Autofahrer noch mehr zu belasten, die bereits jetzt schon beim Tanken eine CO2-Abgabe entrichten müssen.

Über den UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. repräsentiert in Deutschland rund 90 Prozent des mittelständischen Energiehandels und bündelt die Kompetenzen bei Kraftstoffen, Brennstoffen sowie Schmierstoffen. Täglich frequentieren über 4 Millionen Kunden die rund 6.200 Straßentankstellen der UNITI-Mitgliedsunternehmen, welche über 40 Prozent des Straßentankstellenmarktes ausmachen. Mit etwa 3.700 freien Tankstellen sind bei UNITI zudem fast 70 Prozent der freien Tankstellen organisiert. Überdies versorgen die UNITI-Mitglieder etwa 20 Millionen Menschen mit Wärme. Die Verbandsmitglieder decken rund 80 Prozent des Gesamtmarktes für flüssige und feste Brennstoffe ab. Ebenso zählen mit einem Marktanteil von über 50 Prozent die meisten unabhängigen mittelständischen Schmierstoffhersteller und Schmierstoffhändler in Deutschland zum Verband. Die rund 1.000 Mitgliedsfirmen von UNITI erzielen einen jährlichen Gesamtumsatz von etwa 80 Milliarden Euro und beschäftigen rund 80.000 Arbeitnehmer in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.
Jägerstraße 6
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 755414-300
Telefax: +49 (30) 755414-366
http://uniti.de

Ansprechpartner:
Alexander Vorbau
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 755414-520
Fax: +49 (30) 755414-366
E-Mail: vorbau@uniti.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel