Nach der – auch einmaligen – Einnahme sogenannter harter Drogen (wie zum Beispiel Amphetamin, Ecstasy, Kokain) wird die Fahrerlaubnis im Regelfall entzogen. Im Unterschied zum Alkoholkonsum kommt es beim Konsum dieser Drogen nicht darauf an, ob der Betroffene unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist und sich selbst in der Lage sieht, auch zukünftig zwischen Drogenkonsum und Fahren zuverlässig zu trennen. Darauf weist laut ARAG das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Beschluss vom 18.01.2019 erneut hin (Az.: 1 L 1587/18.NW).
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