Vor dem Skiurlaub: Ausrüstung checken
Fast 40.000 deutsche Skifahrer verletzten sich im Winter 2022 auf der Piste. „Damit die Skisaison unfallfrei verläuft und nicht im Krankenhaus endet, sollten Hobbysportler vor der ersten Abfahrt ihre Ausrüstung gewissenhaft checken“, rät Stefanie Thon, Unfallexpertin der IDEAL Versicherung. „Sind Skier, Schuhe, Helm und Co. pistenfit, sinkt nicht nur die Unfallgefahr, sie können im Fall der Fälle auch schwere Verletzungen verhindern.“ Stefanie Thon empfiehlt, den Ausrüstungs-Check bei einem professionellen Skiservice durchführen zu lassen. Hier prüfen Fachleute, ob die Skier gewachst oder geschliffen werden müssen, und stellen die Bindung korrekt ein. Sie können auch feststellen, ob der Helm intakt ist und die Gläser der Skibrille noch in gutem Zustand sind.
Auf der Strecke: Pistenregeln beachten
Um die Gefahr eines Zusammenstoßes während der Abfahrt zu verringern, hat der internationale Skiverband FIS zehn Verhaltensregeln aufgestellt. „Diese sogenannten Pistenregeln gelten weltweit und basieren auf dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, weiß die IDEAL Unfallexpertin. „Jeder Skifahrer – aber auch Snowboarder und Pistenrodler – sollte diese Regeln kennen und befolgen, um das Unfallrisiko gering zu halten.“ Die FIS-Regeln lauten:
- Jeder muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet.
- Die Geschwindigkeit und die Fahrweise sind an das eigene Können sowie die Gelände- und Witterungsverhältnisse anzupassen.
- Der von hinten kommende Fahrer ist verpflichtet, seine Spur so zu wählen, dass er vor ihm fahrende Pistensportler nicht gefährdet.
- Beim Überholen auf ausreichend Sicherheitsabstand achten.
- Vorsicht bei der Einfahrt in die Piste: Skiläufer, die bereits auf der Piste sind, haben Vorfahrt.
- Nicht an engen und schlecht einsehbaren Stellen stehenbleiben.
- Wer zu Fuß am Hang auf- oder absteigt, beispielweise Skitourengeher, darf dies nur am äußersten Rand der Piste tun.
- Pistenmarkierungen und Warnschilder sind unbedingt zu beachten.
- Jeder Pistensportler ist bei einem Unfall verpflichtet, Hilfe zu leisten.
- Im Falle eines Unfalls muss jeder – egal ob Beteiligter oder Zeuge – seine Personalien angeben.
„Darüber hinaus sollten sich Wintersportler vor der Abfahrt in den Skiurlaub unbedingt informieren, ob es in ihrem Skigebiet noch weitere Regeln gibt, die zu beachten sind“, rät die IDEAL Unfallexpertin. „Das gilt vor allem bei einer Reise ins Ausland.“
Was bei einem Unfall zu tun ist
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Skiunfälle lassen sich nicht immer verhindern. Kommt es zu einem Zusammenstoß oder einem schweren Sturz, sollten Skifahrer – wie bei einem Autounfall – zuallererst die Unfallstelle absichern. „Hier bietet es sich beispielsweise an, Skistöcke etwa zehn Meter oberhalb über Kreuz in den Schnee zu stecken und ein auffälliges Kleidungsstück darüber zu hängen. So können andere den Unfallort deutlich sehen und rechtzeitig ausweichen“, so Thon. Anschließend gilt es, erste Hilfe zu leisten, die Bergrettung zu informieren und auf ihre Ankunft zu warten. Übrigens: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die sich auf dem Hin- oder Rückweg oder in der Arbeit ereignen. „Wer Unfälle beim Skifahren und anderen Freizeitaktivitäten absichern möchte, sollte daher eine private Unfallversicherung abschließen“, so die IDEAL Unfallexpertin Thon. „Viele Policen greifen auch bei Unfällen im Ausland und lassen sich mit optionalen Zusatzbausteinen an die eigenen Bedürfnisse anpassen.“
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